Fußbodenarbeiten Projekt SBS/ET 430 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA67878
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Weilburger Straße 22
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Walter, Jörg
E-Mail:
Telefon: +49 3029756881
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jörg, Walter
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fußbodenarbeiten Projekt SBS/ET 430
Rahmenvertrag für Fußbodenarbeiten Projekt SBS/ET 430
Fußboden- und -belagsarbeiten ReDesign ET430 S-Bahn Stuttgart [SBS], Los 1 NÜRNBERG
Nürnberg
Fußboden- und -belagsarbeiten ReDesign ET430 S-Bahn Stuttgart [SBS], Los 1 NÜRNBERG gemäß Leistungsbeschreibung.
Fußboden- und -belagsarbeiten ReDesign ET430 S-Bahn Stuttgart [SBS], Los 2 HAGEN
Hagen
Fußboden- und -belagsarbeiten ReDesign ET430 S-Bahn Stuttgart [SBS], Los 2 HAGEN gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemein:
-Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis
Bearbeitung und Verlegen von Fußbodenplatten:
-Die Arbeiten sind ausschließlich durch Facharbeiter auszuführen
▪ Schreiner oder vergleichbare Qualifikation in einem holzverarbeitenden Beruf und
▪ Klebpraktiker [EAB] nach DVS_EWF 3305 oder
▪ Klebfachkraft [EAS] nach DVS_EWF 3301
-Die Qualifikation aller Mitarbeiter ist nachzuweisen [z. B. Facharbeiterbrief]
-Je Umbaustandort und je Team im Umbaustandort stellt der AN eine Klebaufsichtsperson [EAS] nach DVS_EWF 3301 mindestens Stufe 2 gemäß DIN 6701 bzw. korrespondierender Anforderungen der DIN EN 17460
-Im Falle des Einsatzes eines Unterauftragnehmers [UAN] gelten die vorstehenden Anforderungen in gleicher Weise; die Nachweise sind dem AG vorzulegen
- Verlegen von Fußbodenbelag:
- Die Arbeiten sind ausschließlich durch Facharbeiter auszuführen
▪ Klebpraktiker [EAB] nach DVS_EWF 3305 oder
▪ Klebfachkraft [EAS] nach DVS_EWF 3301
-Die Qualifikation aller Mitarbeiter ist nachzuweisen [z. B. Facharbeiterbrief]
-Je Umbaustandort und je Team im Umbaustandort stellt der AN eine Klebaufsichtsperson [EAS] nach DVS_EWF 3301 mindestens Stufe 2 gemäß DIN 6701 bzw. korrespondierender Anforderungen der DIN EN 17460
-Im Falle des Einsatzes eines Unterauftragnehmers [UAN] gelten die vorstehenden Anforderungen in gleicher Weise; die Nachweise sind dem AG vorzulegen
- Ausgefüllte und dem Teilnahmeantrag beigefügte Bietereigenerklärung: Vordruck 2081220V04 (Anlage B.2)
- Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen: 500.000 EUR
- Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen: 300.000,00 EUR /a
keine
- Nachweis der DIN ISO 9001 oder einer gleichwertigen Norm zur Sicherstellung der Qualität
- Angabe von mindestens 2 Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Leistungen an Schienenfahrzeugen, die mit den veröffentlichten Leistungen vergleichbar sind. Erforderliche Angaben: Art der Leistung, Zeitraum der Leistung, Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Auskunft über die Personalstruktur mit schriftlicher Bestätigung [Kapazitäts- und Ressourcenzusicherung], dass die veröffentlichen Leistungen über den definierten Gesamtzeitraum erbracht werden können
- Anonymisierte Nachweise (Zeugnisnummern) für Klebpraktiker [EAB] nach DVS_EWF 3305 oder Klebfachkraft [EAS] nach DVS_EWF 3301 und geforderte Facharbeiter [Schreiner]
-Mindestens 3 Klebpraktiker nach DVS_EWF 3305 oder Klebfachkraft [EAS] nach DVS_EWF 3301 je Los
-Mindestens 1 Klebaufsichtsperson nach DVS_EWF 3301 je Team und Los
-Mindestens 1 Facharbeiter Schreiner oder vergleichbare Qualifikation in einem holzverarbeitenden Beruf je Team und Los
Im Teilnahmeantrag ist zwingend anzugeben, für welche(s) Los(e) der Teilnehmerantrag gestellt wird.
-Eine getrennte Beauftragung behält sich der Auftraggeber vor.
-Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen.
-Der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
-Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben.
-Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
-Im Falle einer Untervergabe von Teilleistungen des AN an einen Unter-Auftragnehmer [UAN] oder der Absicht, dies zu tun, ist dies dem AG im Teilnahmewettbewerb anzuzeigen
- AVB der DB AG
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist konzern-interner Leistungserbringer der Deutsche Bahn AG zur Erbringung von Dienstleistungen, z.B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung.
Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.