ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64067
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kittler, Stefan
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptmaßnahme
ABS Angermünde - Stettin, PFA 2, Passow Grenze D/PL, Bauhauptmaßnahme
Strecke Passow - Grenze D/PL
• Neubau eines zweiten Gleises über 30 km, teilweise Erneuerung des Bestandsgleises über 20 km,
• 1 Personenüberführung, Neuerrichtung im Bf. Passow,
• 8 Bahnübergängen, Anpassung und Neubau durch die neue Zweigleisigkeit,
• Erneuerung und (Ersatz-)Neubau von 9 Bahnsteigen in 5 Verkehrsstationen, davon 4x140m,
5x210m Bahnsteiglänge,
• 3 Ersatzneubauten von Eisenbahnüberführungen durch Verbreiterung, davon 1x über einen
ländlichen Weg, 2x über Fließgewässer,
• 1x ersatzloser Rückbau einer Straßenüberführung,
• 11 Durchlässe, davon 8x Erneuerung oder Modifizierung, 3x Neubau für Bieber und Otter,
• Neubau von 4 Lärmschutzwänden, davon ca. 300m mit 3m Höhe und ca. 1.050m mit 4m Höhe,
• 2x ersatzloser Rückbau von ehemaligen Stellwerksgebäuden mit ca. 831m³ und ca. 896m³,
• Anpassung der GSM-R–Anlagen,
• 2x Neubau HOA/FBOA,
(Die relevanten Ausführungspläne werden vom Auftraggeber geliefert.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptmaßnahme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber muss hiermit das Ausschreibungsverfahren aufheben, da es ihm nicht mehr möglich ist, die Voraussetzung für die Zuschlagserteilung gemäß Auftragsbekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe zu schaffen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zur Zuschlagserteilung nicht vorliegen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.