Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2104-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 51 Abschnittsübergreifende Variantenbetrachtung
Baden-Württemberg und insbesondere das Rheintal ist dicht besiedelt und beheimatet zugleich seltene Arten die zu schützen sind. Der Zielkonflikt, enge Besiedlung, Schaffung von Infrastruktur und Artenschutz machte es notwendig eine über den PfA 7.1 hinausgehende, abschnitts-übergreifende, großräumige Variantenabwägung (PfA 7.1 – 8.4) durchzuführen. Aufgrund des fachplanerischen Abwägungsgebots besteht die Notwendigkeit zur Durchführung einer Variantenuntersuchung. Diese stellt zudem die Grundlage für die Erarbeitung artenschutzrechtlicher Ausnahmen sowie Natura 2000 Abweichungsverfahren dar.
Aufgrund des hohen Projektrisikos (politisch determinierte Trasse) wird ein besonders hohes Niveau, signifikant über den üblichen und (sonst) ausreichenden Anspruch an Umweltgutachten hinausgehend, angestrebt. Dies führt zwangsläufig auch zu einem entsprechend außergewöhnlich hohen Aufwand. Dieser Aufwand konnte zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht abgesehen werden.