Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Pathologie-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: KdMTK-PL 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstraße 10
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6192-984023
Fax: +49 6192-984074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.varisano.de/krankenhaus-hofheim
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Pathologie-Leistungen
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe von Pathologieleistungen ist die Erbringung von histologischen, zytologischen und zytogenetischen Untersuchungen sowie von Obduktionen nach den aktuellen medizinischen Standards und den Vorgaben der betreffenden Fachgesellschaften (z.B. Leitlinien der Deutsche Gesellschaft für Pathologen e.V.) und des Berufsverbandes der Pathologen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zu den Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) mit elf medizinischen Fachabteilungen und zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gehören die Krankenhäuser Bad Soden und Hofheim, die Gesundheitsakademie Main-Taunus, die Seniorenresidenz Main-Taunus-Kreis und die Main-Taunus-Privatklinik. Die Kliniken des Main-Taunus-Kreises sind Teil der Kliniken Frankfurt Main-Taunus-Kreis GmbH, die seit 2021 als Varisano-Konzern firmiert. Gegenstand der beabsichtigten Vergabe von Pathologieleistungen ist die Erbringung von histologischen, zytologischen und zytogenetischen Untersuchungen sowie von Obduktionen nach den aktuellen medizinischen Standards und den Vorgaben der betreffenden Fachgesellschaften (z.B. Leitlinien der Deutsche Gesellschaft für Pathologen e.V. und des Berufsverbandes der Pathologen). Aktuell werden die Pathologieleistungen von einem externen Pathologischen Institut in den Räumen der KdMTK und im Labor des Pathologischen Instituts erbracht. Die KdMTK beabsichtigen, die Leistungen ganzheitlich an ein externes pathologisches Institut zu vergeben. Ein Teil der Leistungen ist weiterhin in den Räumen der KdMTK zu erbringen. Dazu soll ein Vertrag mit einem externen pathologischen Institut auf Basis definierter Leistungsumfänge und festen Preisvereinbarungen abgeschlossen werden.
Verlängerungsoption gem. II.2.7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Vorschiften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: Der
Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).