Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2104-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 66 Restart der ETA-Planungen bearbeitbar
Aufgrund von unvorhersehbaren, technischen Umplanungen parallel laufender Projekte am Knotenpunkt Offenburg, ergibt sich eine neue zu berücksichtigende ESTW-Planungen Appenweier, Offenburg Pbf, Niederschopfheim und des Projektes ETCS Rhine-Alpine sowie Forderung der detaillierten Bauphasenplanung in maßstäblicher Form. Dies begründet sich in den wechselnden Zuscheidungen der betrieblichen Zuordnung der Betriebsstellen zwischen Appenweier und Offenburg Pbf und Offenburg Gbf. Um sicherzustellen, dass die technischen und betrieblichen Anforderungen des komplexen Knotens Offenburg zu erfüllen sind, ist es zwingend erforderlich, die Bauzustände maßstäblich in einem Signallageplan darzustellen und betrieblich abzustimmen. Dieser Aufwand konnte zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht abgesehen werden.
Der Projektfortschritt konnte sich, auf Grund von unterschiedlichen Anforderungen, der sich im Umfeld befindlichen Projekte, nicht valide synchronisieren lassen.