ESTW Grobau-Fachliche Begleitung der Ausrüstungsleistung LST-Anlagen mit übergreifendem Schnittstellenmanagement (BÜ, Block, Hersteller) sowie Machbarkeitsstudien DSD und DSTW inkl. BVB Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66445
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frost, Andreas
E-Mail:
Telefon: +49 34123424012
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Grobau-Fachliche Begleitung der Ausrüstungsleistung LST-Anlagen mit übergreifendem Schnittstellenmanagement (BÜ, Block, Hersteller) sowie Machbarkeitsstudien DSD und DSTW inkl. BVB
Fachliche Begleitung der Ausrüstungsleistung LST-Anlagen mit übergreifendem Schnittstellenmanagement (BÜ, Block, Hersteller) sowie Machbarkeitsstudien DSD und DSTW inkl. BVB
Im Zuge der Umsetzung der Bedarfsplanmaßnahme Sachsen-Franken-Magistrale wird im Bereich Schönberg (a) – Gutenfürst (e) die vorhandene Stellwerkstechnik modernisiert. Zur Absicherung der Projektziele (fristgerechte Umsetzung des Gesamtprojektes unter Beachtung der Anforderungen „Bauen unter dem rollenden Rad“) wird eine fachliche Begleitung, Steuerung und Koordinierung der Ausrüstungsleistung für die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (LST-Anlagen) einschl. der Reflexion zu den korrespondierenden Gewerken und Anlagen benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW Grobau-Fachliche Begleitung der Ausrüstungsleistung LST-Anlagen mit übergreifendem Schnittstellenmanagement (BÜ, Block, Hersteller) sowie Machbarkeitsstudien DSD und DSTW inkl. BVB
Ort: Lutherstadt-Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.