Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schönfeld, Jennifer
E-Mail:
Telefon: +49 20330171738
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
.
Die INGE BÜW ist gemäß Leistungsbild für den Bauabschnitt Nord (PFA 1 bis 4) beauftragt. Hierzu gehört neben der BÜW für die Oberleitungsarbeiten (Los 10.003, OLA Phase) und den Umbauarbeiten im Los 06.001 im Bf Bonn-Beuel u.a. auch die Inbetriebnahme des ESTW in Bonn-Beuel.
Gegenstand der zusätzlichen Leistung ist die BÜW für die Herstellung von 4 Signalauslegern (Los 07.101) im PFA 5 zwischen Bonn-Beuel und Bonn-Oberkassel. Zwei Signalausleger sind schienengebunden herzustellen, 2 weitere Signalausleger werden feldseitig mit Zufahrt über parallele Straßen und Wege errichtet.
Die BÜW für die zusätzlichen Leistungen ist im Leistungsumfang der Inge nicht enthalten, da die Entwurfsplanung für das ESTW Bonn-Beuel zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptvertrags noch nicht vorlag und daher auch noch keine vollständige Beschreibung aller notwendigen Leistungen. Diese Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags zur Inbetriebnahme des ESTW in Bonn-Beuel erforderlich
(MKA 65_18)
Die Bauleistungen zur Erstellung der 4 Signalausleger im PFA 5 müssen parallel und in enger Abstimmung der Nachbargewerke Los 10.003 (Oberleitung) und Los 06.001 (Kabeltiefbau ) in den genehmigten Sperrpausen im Februar, Juni und Juli 2024 durchgeführt werden. Die IBN der Signalausleger ist im August 2025 mit der IBN des ESTW Bonn-Beuel vorgesehen.
Die Aufgaben der BÜW in den vorhandenen Sperrpausen können wegen der Komplexität der gewerkeübergreifenden Baulose nicht aufgeteilt werden. Die Verantwortung der handelnden Personen muss zur Ausnutzung der genehmigten Sperrpausen und zur Gewährleistung der Sicherheit während der Sperrpausen planfeststellungsübergreifend für die Arbeiten in den PFA 1 bis 4 auch für die zugehörigen Arbeiten im PFA 5 gelten.