81293058-Stärkung von Dienstleistungen zur Förderung der Landwirtschaft in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok, Soja Referenznummer der Bekanntmachung: 81293058

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196794017
Fax: +49 619679804017
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81293058-Stärkung von Dienstleistungen zur Förderung der Landwirtschaft in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok, Soja

Referenznummer der Bekanntmachung: 81293058
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75211200 Wirtschaftshilfe an das Ausland
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

II.1.4

Das Vorhaben Landwirtschaftliche Entwicklung (Programme Développement de l"Agriculture - PDA) in Burkina Faso zielt darauf ab durch eine Intensivierung und verbesserte Verarbeitung und Vermarktung der landwirtschaftlichen Produktion zur Ernährungssicherung und Armutsminderung beizutragen. Im Kern soll insbesondere die Leistungsfähigkeit der Akteure in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok und Soja - unter Berücksichtigung von umwelt-gerechten, agrarökologischen Produktionspraktiken - verbessert werden. Zielgruppe des Vorhabens sind: kleinbäuerliche Betriebe in der Primärproduktion und KKMU in der Verarbeitung und Vermarktung in den Wertschöpfungsketten Reis-, Maniok und Soja; ernährungsunsichere Haushalte. Der politische Partner ist das Ministerium für Landwirtschaft, Tierressourcen und Fischerei (MARAH).

Das Vorhaben verfolgt einen Wertschöpfungskettenansatz und setzt seine Maßnahmen über 4 Outputs um:

(1) Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung des Agrarsektors,

(2) Qualifizierung von Akteuren in den Wertschöpfungsketten Reis, Maniok, Soja zur Stärkung der Kompetenzen von Produzenten/innen und Unternehmern/innen und ihrer Organisationen in den geförderten WSK für eine umweltgerechte Bewirtschaftung ihrer Betriebe

(3) (Weiter-)Entwicklung von Dienstleistungsangeboten entlang der ausgewählten Wertschöpfungsketten,

(4) Capacity Development im Bereich ausgewogene Ernährung und gute Hygienepraktiken. Schwerpunktregionen des PDA sind die Regionen: Südwest, Cascades; Hauts-Bassins, Ost und Zentralost.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 868 487.44 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
77110000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: BF Burkina Faso
Hauptort der Ausführung:

00000 Burkina Faso

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

II.2.4

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vergibt im Rahmen des Vorhabens Landwirtschaftliche Entwicklung in Burkina Faso (PDA) einen Auftrag zur Umsetzung eines von vier Projektoutputs. Dieser Output (Output 3) zielt auf den Ausbau der Dienstleistungsangebote für Fortbildungen für den ökologischen Anbau, umweltgerechtes Wirtschaften, effektives Unternehmertum, Zugang zu Finanzen, Versorgung mit Betriebsmitteln, Ernährung, Mechanisierung usw. in den Wertschöpfungsketten Maniok, Reis und Soja ab. Die Wirkungshypothese ist, dass damit optimale Voraussetzungen für die Kompetenzentwicklung der Zielgruppen geschaffen werden und die Nutzung der Angebote zu einer Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit führt.

Wie in der vorangegangenen Phase des Vorhabens arbeiten der Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) im Projektzeitraum eng zusammen.

Zentrale Elemente des Auftrages sind:

- Bestandsaufnahme der durch das PDA bereits erstellten Lernkonzepte und Schulungsansätze mit Relevanz für Output 3

- Abstimmung der Lerninhalte mit öffentlichen Partnern und Erarbeitung der Ausbildungsinhalte für Dienstleister/innen auf der Basis weiterer Praktiken und Methoden anderer Outputs des Vorhabens;

- Entwicklung von Konzepten für neue Dienstleistungen in den Bereichen Agrarökologie, Ernährung und Hygiene, Finanzierungen, Verarbeitung von Soja und "kleine" Mechanisierung;

- Konzeption von digitalisierten Beratungsangeboten und Schulungsangeboten zu ihrer Nutzung;

- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Vertragslandwirtschaft und anderer strukturierter Formen von Geschäftsbeziehungen, insbesondere in den WSK Maniok und Soja;

- Konzeptionelle Weiterentwicklung des Trainings- und Coaching-ansatzes "Geschäftsorientierung bäuerlicher Organisationen" (OPA Affaires);

- Identifizierung von Dienstleister/innen und Schulungen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.

- Schulung und Ausbildung von Dienstleistern und Zielgruppen mit entwickelten Konzepten und Materialien gemäß o.g. Zielsetzungen und Indikatoren

Die Aufgabenstellung umfasst auch die Bearbeitung von Schnittstellen zu den anderen Out-puts. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung bei der Aufbereitung von Trainings-, Coaching- und Beratungsinhalten für den an der Kompetenzentwicklung der Unternehmen orientierten Output 2 und 4.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

7.2 Erweiterung des Leistungsinhalts

Es besteht die Option, dass die ausgeschriebene Leistung im Rahmen einer Auftragsänderung des Grundprojektes seitens des Oberauftraggebers angepasst wird. Im Einzelnen:

Art und Umfang:

Erweiterung der in Kapitel 2 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Aktivitäten auf neue Arbeitspakete derselben Art. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine genauen Angaben gemacht werden. Die Anzahl der Fachkrafttage und die in Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Budgets werden im Rahmen des verfügbaren Finanzierungsvolumens proportional zu den zusätzlich erforderlichen Aktivitäten erhöht.

Voraussetzung: Beauftragung des Projekts mit zusätzlichen Leistungspaketen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 041-120035
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 868 487.44 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1ME7VJU6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2023

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