Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schönfeld, Jennifer
E-Mail:
Telefon: +49 20330171738
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
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Die INGE BÜW ist gemäß Leistungsbild für den Bauabschnitt Nord (PFA 1 bis 4) beauftragt. Hierzu gehört auch die Errichtung neuer Bahnsteige im Bahnhof Bonn-Beuel. Die Errichtung neuer Dächer am Mittelbahnsteig und Hausbahnsteig war zunächst nicht Leistungsteil der INGE BÜW. Erst mit Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn zum Abbau und Entsorgung sämtlicher denkmalgeschützter Bahnsteigdächer (Erlaubnis vom 22.11.2021) konnte der tatsächliche Rückbau der Dächer im April 2022 umgesetzt werden.
Gegenstand des zusätzlichen Leistung ist die BÜW für die Bauleistungen in den Losen 06.100 (Mittelbahnsteigdach) und 06.101 (Hausbahnsteigdach) im PFA 4 im Bahnhof Bonn-Beuel, die als neue Baulose erstellt und ausgeschrieben werden müssen.
(MKA 66_19)
Die oben beschriebenen Bauleistungen zur Errichtung der neuen Dächer auf dem Mittelbahnsteig und dem Hausbahnsteig sind zwingend in den vorhanden Sperrpausen 2024 und 2025 durchzuführen. Zeitgleich erfolgt an gleicher Stelle der Umbau und die Erneuerung der Bahnsteige. Beide Bauleistungen - Herstellung der Bahnsteigkanten und Fundamentierung der Dachstützen - sind baulich, zeitlich und räumlich nicht voneinander zu trennen. Die IBN der Bahnsteigdächer muss aus signaltechnischen Gründen mit der IBN des ESTW Bonn-Beuel im August 2025 erfolgen.
Die Aufgaben der BÜW in den vorhandenen Sperrpausen können nicht aufgeteilt werden. Die Verantwortung der handelnden Personen muss zur Gewährleistung der Sicherheit sowohl für den Neubau des Bahnsteigs, als auch für die Errichtung der Fundamente im Bahnsteigkörper gelten.