ÖPP Neubau THM Frankenberg (Eder) Referenznummer der Bekanntmachung: 273/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südring 2
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): zentrale Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 5631954426
Fax: +49 5631954372
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Postanschrift: Südring 2
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5631954426
Fax: +49 5631954372
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPP Neubau THM Frankenberg (Eder)
Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb eines Unterrichtsgebäudes für die Technische Hochschule Mittelhessen (THM)
Gegenstand des vorliegenden, europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnehmerwettbe-werb sind die Leistungen für Planung, Errichtung, Finanzierung und der Betrieb eines Unterrichtsgebäu-des im Wege eines PPP-Modells für die THM in 35066 Frankenberg (Eder), Bremer Straße 16.
Das zu errichtende Gebäude soll dem Vorlesungsbetrieb für das Programm StudiumPlus dienen. Studi-umPlus ist das duale Studienprogramm der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) und des Com-petenceCenter Duale Hochschulstudien - StudiumPlus e. V. (CCD). Das Programm umfasst ein vollwerti-ges Bachelor- oder Master-Studium an Hessens größter Hochschule für angewandte Wissenschaften kombiniert mit intensiver Praxiserfahrung. StudiumPlus ist der größte Anbieter dualer Studiengänge in Hessen und hat aktuell insgesamt über 1.800 Studierende und über 1.000 Partnerunternehmen.
Der Ausbaustandart soll einen mittleren Standard aufweisen und auf dem Grundstücks Gemarkung Frankenberg, Flur 57, Flurstück 9/1 (Größe 1.611 m2) errichtet werden.
Für das zu planende, zu errichtende, finanzierende und zu betreibende Gebäude liegt ein Raumprogramm zu Grunde, das eine Nutzungsfläche (NUF 1 bis NUF 6 nach DIN 277-1) von 1058 m² aufweist.
Das Raumprogramm (Eckpunkte) gliedert sich in
- Vorlesungsbereich 720 m²
- Verwaltung 181 m²
- Nebenräume 157 m²
Die notwendigen Flächen der Sonstigen Nutzung (NUF 7), der Technikflächen (TF) und der Verkehrsflächen (VF) sind vom AN in der zu erstellenden Planung entsprechend zu berücksichtigen.
Die notwendigen Räumlichkeiten der THM sollen auf zwei Geschosse verteilt werden, die Erschließung soll ebenerdig Richtung Uferstraße erfolgen. Das Gebäude kann / soll dreigeschossig errichtet werden, wobei die Nutzung des dritten Geschosses für Wohnzwecke (z.B. Mikroappartements) usw. genutzt wer-den könnten, die vom Bieter zu verwalten / betreiben wären.
Für das zu realisierende PPP-Projekt des Landkreises Waldeck-Frankenberg gelten die folgenden Vorrausetzungen:
- Das PPP-Projekt wird auf einem Grundstück umgesetzt, das im Eigentum des Landkreises Waldeck-Frankenberg steht;
- die Planung und Errichtung des Unterrichtsgebäudes erfolgt nach den den Anforderungen dieser Ausschreibung, insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung und dem zuvor in Eck-punkten vorgestellten Raumprogramm;
- der private Partner hat das Unterrichtsgebäude zur Nutzung bis zum 01.09.2026 zu übergeben;
- der Betrieb des Unterrichtsgebäudes ist für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zu garantieren und soll sämtliche Leistungen abdecken, um den einen reibungslosen Betrieb sicher zu stel-len;
- alle notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gehören zu den Aufgaben des obsiegenden Bieters;
- die Finanzierung des Projekts erfolgt über die Laufzeit des Vorhabens von mindestens 25 Jahren.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg sieht in der Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines PPP-Modells erhebliche Vorteile für Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit. Zu den Einzelheiten des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB;
II) Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
III) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Name, Sitz, Rechtsform und Zweck der Gesellschaft;
I) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der obengenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung (keine Maklerbescheinigungen) mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
II) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (10 %);
III) Erklärung über den Umsatz in den letzen drei Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen für Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb von Unterrichtsgebäuden oder sonstigen öffentlichen Gebäuden im Wege von PPP
vergleichbar sind. gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (10 %)
I) Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, ersichtlich ist gemäß § 6a EU Nr. 3 lit g) VOB/A (15 %);
II) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen für Planung, Errichtung Finanzierung und Betrieb von Unterrichtsgebäuden oder sonstigen öffentlichen Gebäuden im Wege von PPPvergleichbar sind gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A (50 %);
III) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. c) VOB/A (15 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Die Bewerber sind im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenüber ihren Mitarbeitern zum Datenschutz in Bezug auf deren personenbezogene Daten verpflichtet. Für den Fall der Angabe dieser Daten erklärt der Bewerber, sämtliche Vorschriften des Datenschutzes im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern eingehalten zu haben und einzuhalten. Eine entsprechende "Einwilligung zur Datenweitergabe, Datenverarbeitung und Datenspeicherung" wird als Anlage beigefügt und ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 findet Anwendung. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach den Vorschriften der EU VOB/A. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die am besten geeigneten Bewerber teilnehmen.
2)Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform des eHAD einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4) Den maximal 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereitgestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der in dieser Bekanntmachung abschließend und vollständig aufgezählten Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind. Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform des eHAD eingegangen sein. Fehlende Erklärungen werden grundsätzlichauf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a EU Abs. 4 VOB/A nachgefordert. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform oder per E-Mail an die unter Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktadresse gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816