Rahmenvereinbarung "schienengebundene Transporte Übergabestellen Netz (ÜSN)" Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64585
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbach, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 3029756685
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbach, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 3029756685
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "schienengebundene Transporte Übergabestellen Netz (ÜSN)"
Rahmenvereinbarung Schienengebundene Transporte Übergabestellen Netz (ÜSN) 2024f
zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter
sowie der Einrichtung und Betrieb von Übergabestellen Netz – ÜSN
Die Vergabe teilt sich in sieben (7) Raumlose auf. Die Aufteilung richtet sich nach den Regionen des Auftraggebers, der DB Netz AG.
- Los 1 Region Nord
- Los 2 Region Ost
- Los 3 Region West
- Los 4 Region Mitte
- Los 5 Region Südost
- Los 6 Region Südwest
- Los 7 Region Süd
Vom Bieter sind an den definierten Hauptorten der Leistungsausführung rollende Läger mit Neuschotter vorzuhalten. Der Bieter hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese rollenden Läger immer mit ausreichendem Material gefüllt sind.
Weiterhin sind vom Bieter – in Abstimmung mit dem Auftraggeber – Baustellen des Auftraggebers direkt mit Neuschotter zu versorgen.
Regionallos Nord
Hannover, Hamburg, Osnabrück, Bremen, Kiel
Durchführung von schienengebundenen Transportleistungen zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter, sowie die Einrichtung und der Betrieb von „rollenden Lägern“ mittels Übergabestellen Netz – ÜSN.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2026 verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (1.2.2024-31.1.2025) ist eine Festmenge in diesem Los von 290.000 Tonnen zu befördern.
An den Standorten Hamburg und Hannover sind jeweils 1.000 Tonnen Neuschotter in Wagen der Gattung Fc als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Regionallos Ost
Berlin, Neustrelitz, Cottbus, Schwerin
Durchführung von schienengebundenen Transportleistungen zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter, sowie die Einrichtung und der Betrieb von „rollenden Lägern“ mittels Übergabestellen Netz – ÜSN.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2026 verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (1.2.2024-31.1.2025) ist vorgesehen eine Festmenge in diesem Los von 180.000 Tonnen zu befördern.
Am Standort Berlin sind 1.000 Tonnen Neuschotter in Wagen der Gattung Fac/Fc als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Regionallos West
Duisburg, Hamm/Westf., Hagen, Köln, Düsseldorf, Bochum, Dortmund
Durchführung von schienengebundenen Transportleistungen zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter, sowie die Einrichtung und der Betrieb von „rollenden Lägern“ mittels Übergabestellen Netz – ÜSN.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2026 verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (1.2.2024-31.1.2025) ist eine Festmenge in diesem Los von 200.000 Tonnen zu befördern.
An den Standorten Dortmund und Bochum sind jeweils 1.500 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Regionallos Mitte
Frankfurt/M., Kassel, Mainz, Koblenz
Durchführung von schienengebundenen Transportleistungen zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter, sowie die Einrichtung und der Betrieb von „rollenden Lägern“ mittels Übergabestellen Netz – ÜSN.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2026 verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (1.2.2024-31.1.2025) ist eine Festmenge in diesem Los von 315.000 Tonnen zu befördern.
Am Standort Frankfurt/M./Offenbach sind 1.500 Tonnen Neuschotter in Wagen der Gattung Fc als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Regionallos Südost
Leipzig, Dresden, Erfurt, Halle (S.), Zwickau, Magdeburg
Durchführung von schienengebundenen Transportleistungen zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter, sowie die Einrichtung und der Betrieb von „rollenden Lägern“ mittels Übergabestellen Netz – ÜSN.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2026 verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (1.2.2024-31.1.2025) ist vorgesehen eine Festmenge in diesem Los von 160.000 Tonnen zu befördern.
Am Standort Dresden sind 1.000 Tonnen Neuschotter in Wagen der Gattung Fac/Fc als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Regionallos Südwest
Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg (Brsg.), Saarbrücken
Durchführung von schienengebundenen Transportleistungen zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter, sowie die Einrichtung und der Betrieb von „rollenden Lägern“ mittels Übergabestellen Netz – ÜSN.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2026 verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (1.2.2024-31.1.2025) ist vorgesehen eine Festmenge in diesem Los von 260.000 Tonnen zu befördern.
Am Standort Karlsruhe sind 1.500 Tonnen Neuschotter in Wagen der Gattung Fc als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Regionallos Süd
München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Würzburg
Durchführung von schienengebundenen Transportleistungen zur Versorgung von Gleisbaustellen mit Neuschotter, sowie die Einrichtung und der Betrieb von „rollenden Lägern“ mittels Übergabestellen Netz – ÜSN.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis zum 31.1.2026 verlängert werden.
Im Vertragszeitraum (1.2.2024-31.1.2025) ist vorgesehen eine Festmenge in diesem Los von 600.000 Tonnen zu befördern.
An den Standorten Würzburg, Nürnberg und München sind jeweils 500 Tonnen Neuschotter als permanenter Lagerbestand vorzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten:
Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB Eintragungspflichtig – im Handelsregister ein-getragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeit-nehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Sub-missions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs und Korruptionsgesetze zu-kommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurück-gehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieterin
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
- Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
- Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
- Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.
- Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
- Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne der vorherigen Anstriche zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Wurde der Vordruck Bietereigenerklärung komplett ausgefüllt dem Angebot angefügt, oder wurde dem Vordruck entsprechende Einzelerklärungen dem Angebot angefügt?
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft , oder alternativ Auskünfte, die den Anforderungen der Lieferantenselbstauskunft entsprechen:
- Allgemeine Daten zum Unternehmen (Firmenbezeichnung, Adresse, D-U-N-S Nummer, Homepage
- Angaben zur Geschäftsleitung, Ansprechpartner mit Kommunikationsverbindungen
- Unternehmens- und Finanzdaten der letzten 3 Jahre (Jahresüberschuss v. Steuern, Gesamtumsatz lt. GuV),
- Anzahl Mitarbeiter im Gesamt-Unternehmen und im Bereich schienengebundene Transporte
Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 14 - 14d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Nachweis der Genehmigung nach § 6 AEG, sowie Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung nach § 7a AEG (evtl. mit
Übergangsregelung)
Nachweis, dass die Instandhaltungsstelle der Güterwagen nach ECM Richtlinien zertifiziert ist
Vollständig ausgefüllte Ressourcenübersicht/Steckbrief
Mindesttransportkapazität in Tonnen, aufgeteilt auf Güterwagengattungen (Wagen der Regelbauart und Spezialwagen) je Woche in den
baustärksten Wochen.
Die dort aufgeführten Wagengattungen müssen einem Bewerber für den Transport von Schotter für einen angenommenen
Wochenspitzenbedarf in den baustärksten Wochen mindestens zur Verfügung stehen.
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb: Der Bieter hat seine aktuelle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen.
Sofern eine Eignungsleihe im Bereich der Entsorgung erfolgt, muss die Entsorgungsleistung durch den Zertifikatsinhaber durchgeführt
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
-- Sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft gemeinschaftlich haften; zudem muss ein bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens und den Abschluss des Vertrages benannt werden;
-- Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex;
-- Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder sonstige geltende Regelungen sowie allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
-- Erklärung, dass der Unternehmer die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt;
-- Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers (nur notwendig, wenn Nachweis der Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO durch Rückgriff auf fremde Kapazitäten erbracht werden soll). Aus dieser muss hervorgehen, dass der NU des Bewerbers sich verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignung im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Eigenerklärungen der/des fremden Unternehmen(s) nach III.1.1 und VI.3 der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblattes sind mit dem Angebot abzugeben.
Ein Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gilt als verbindlich benannt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.