VE3005.1 Parkleitsystem mit Einzelstellplatzüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0487-23FAS
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fraport Ausbau Süd GmbH, Abteilung FAS-EV
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung FAS-EV
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Ort: Frankfurt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung FAS-EV
E-Mail:
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE3005.1 Parkleitsystem mit Einzelstellplatzüberwachung
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Für das Parkhaus mit rund 8500 Stellplätzen ist ein Parkleitsystem mit Einzelstellplatzüberwachung (Zählgenauigkeit > 99%) zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Alle Stellplätze sind mit Hilfe der Sensoren der Einzelstellplatzüberwachung zu detektieren und der Status ist vor Ort anzuzeigen. Im Parkhaus werden verschiedene Parkprodukte angeboten. Die dynamischen Anzeigen des Parkleitsystems zeigen dem Kunden die freien Stellplätze nach Produkt und Wegrichtung an.
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Ca. 50 Restplatzanzeigen und ca. 80 frei programmierbare Displays sowie Optional ca. 150 weitere Displays. Ultraschallsensoren zur Detektion jedes markierten Stellplatzes (ca. 8370) inklusive ultraheller LED Statusanzeige (Wechsel zwischen drei Farben ist möglich). Zur Steuerung des Systems ist eine Software (z.B. Web-Applikation) zu liefern, die über abgesetzte Clients bedient werden kann.
Die Hardware muss geliefert, montiert, getestet, geprüft und in Betrieb genommen werden. Die Software muss installiert und implementiert; Die Mitarbeiter der AG müssen geschult werden. Die Einführungsphase muss unterstützt werden.
Optionale Service- und Instandhaltungsleistungen und ein Rahmenvertrag über 10 Jahre.
Folgende Kennzahlen beschreiben den Gesamt-Umfang des Parkhauses:
- BGF ca. 240.000 m2 8 Parketagen (oberste Parketage überdacht)
- Ca. 8.500 Stellplätze
- Erschließung über 4 Spindeln und innenliegenden Rampen
- Wetterschutzfassade (offenes Parkhaus gem. Garagenverordnung Hessen)
Leistungsbeginn: 3. Quartal 2024
Beginn Montage/Ausführung: 1. Quartal 2025
Leistungsende (inkl. nachlaufender Restleistungen und Abnahme): 1. Quartal 2026
- Softwarespezifikation „Stellplatzanzeige On Demand“
- Wartungs- und Instandhaltungsleistungen
- Displays für Elektroladestationen
- Rahmenvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessensbestätigung ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung und des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 erforderlichen Maßnahmen gemäß Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase - Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2. Phase - Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der Aufforderung zur Interessenbestätigung (AzIB) bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzIB werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:
- „Formblätter zur Interessensbestätigung“,
- die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der AzIB werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe AzIB.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemienschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland