MTK-Erdgas-2023-II-2 Ex-Post Referenznummer der Bekanntmachung: 66.3-E-2023-II-2 Ex-Post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbau- und Liegenschaftsamt
E-Mail:
Telefon: +49 6192-2010
Fax: +49 6192-2016801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
MTK-Erdgas-2023-II-2 Ex-Post
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen (gemäß 04-Abnehmestellenliste-II-2) des Main-Taunus-Kreises ab dem 01.01.2024.
Main-Taunus-Kreis
Der Main-Taunus-Kreis (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2024 für einen Lieferzeitraum von einem Jahr mit einer Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aus.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigten Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber ein Liefervertrag über die Versorgung mit Erdgas gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages".
Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen.
Der Auftraggeber behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV vor, auch ohne zuvor verhandelt zu haben, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
1. Energiebedarf und Abnahmestellen
Entsprechend den in der beigefügten Abnahmestellenliste (04-Abnahmestellenliste-II-2) aufgeführten Daten beträgt der Gesamterdgasbedarf 15.385.841 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 27 Abnahmestellen auf.
Die in der Abnahmestellenliste angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten des Jahres 2022. Da der Verbrauch weitgehend von der Außentemperatur abhängig ist, können sich jährlich deutlich voneinander abweichende Verbrauchswerte ergeben. Für die Wertung der Angebote werden die in der Abnahmestellenliste genannten Verbrauchswerte herangezogen.
Die Lastprofile 2022 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung stehen ebenfalls zur Verfügung.
Der anzubietende Arbeitspreis für Energielieferung ist verbindlich für eine jährliche Liefermenge von mindestens 90 % bis höchstens 110 % der Vertragsmenge. Dabei entspricht die Vertragsmenge dem oben genannten Gesamterdgasbedarf von 15.385.841 kWh. Wird die festgelegte Mindestmenge unterschritten bzw. die festgelegte Höchstmenge überschritten gelten für die Abrechnung der Unter- und Überschreitungsmengen die Regelungen gemäß § 1a der Besonderen Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag. Die Vertragsmenge für das Folgejahr wird vor der Preisfestlegung für das Verlängerungsjahr neu festgelegt. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 der Besonderen Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag.
2. Netzgebiete
Die ausgeschriebenen Abnahmestellen liegen alle im Netzgebiet der NRM Netzdienste Rhein- Main GmbH.
3. Erdgasqualität und Marktgebiete
Die an die einzelnen Abnahmestellen zu liefernde Erdgasqualität ist H-Gas. Alle Abnahmestellen liegen im Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE).
Der Erdgasliefervertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Der Lieferbeginn ist der 01.01.2024 06:00 Uhr. Die Belieferung läuft zunächst bis zum 01.01.2025 06:00 Uhr.
Die Laufzeit verlängert sich um zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht durch eine der Vertragsparteien in Schriftform mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2024 gekündigt wird. Bereits vor der genannten Frist können beide Parteien schriftlich einen Kündigungsverzicht in Schriftform aussprechen, wodurch sich die Laufzeit ggf. früher verlängert. Die Belieferung nach diesem Vertrag beginnt am 01.01.2024.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer in nicht unerheblichem Umfang gegen die Bestimmungen des Erdgasliefervertrages schuldhaft zuwiderhandelt.
Für die abgenommene Erdgasmenge zahlt der Auftraggeber einen Arbeitspreis (APEnergie) entsprechend dem Leistungsverzeichnis/ Preisblatt.
Die Arbeitspreise (APEnergie) entsprechend dem Preisblatt enthalten noch nicht
- die jeweiligen Netzentgelte, sowie die Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung
- die SLP- bzw. RLM-Bilanzierungsumlage
- die Konvertierungsumlage
- die Konzessionsabgaben
- die Gasbeschaffungsumlage
- die Gasspeicherumlage
- den CO2-Preis gemäß BEHG
- die Erdgassteuer
- die Umsatzsteuer
Diese Kostenbestandteile werden durch den Auftragnehmer zusätzlich erhoben und sind bei der Rechnungslegung gesondert auszuweisen.
Die Preise für die Bereitstellung und Lieferung des Erdgases verstehen sich frei Übergabestelle.
Zur Ermittlung der Kosten für die Netznutzung sind die jeweils gültigen Netzentgelte des zuständigen Netzbetreibers zu Grunde zu legen.
Soweit der Auftraggeber mit dem Netzbetreiber einen Preisnachlass für den Eigenverbrauch vereinbart hat ("Kommunalrabatt" gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Konzessionsabgabenverordnung) und diese Preisnachlässe in den Rechnungen des Netzbetreibers für die Netznutzung aufgeführt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Preisnachlässe an den Auftraggeber weiterzugeben.
Im Falle einer Vertragsverlängerung wird der APEnergie im Verlängerungszeitraum angepasst. Hierbei erhöht oder verringert sich der APEnergie in gleichem Umfang, wie sich der Commoditypreis an der Energiebörse EEX verändert hat. Die Differenz ergibt sich aus dem Settlementpreis des EEX THE Natural Gas Futures Cal-24 am Tag vor der Angebotsunterbreitung und dem Settlementpreis des EEX THE Natural Gas Futures Cal-25 des Verlängerungsjahres an dem vorherigen Tag, an dem die Laufzeitverlängerung wirksam wurde. Es erfolgt eine Umrechnung von Euro/MWh in Cent/kWh.
Bsp.:
- Angebot am 03.05.2023, APEnergie = 5,80 Cent/kWh für Lieferjahr 2024, Settlementpreis für Cal-24 am 02.05.2023 = 49,00 Euro/MWh
- beidseitiger Kündigungsverzicht am 26.06.2024, Settlementpreis für Cal-25 am 25.06.2024 = 42,50 Euro/MWh
- neuer APEnergie = 5,15 Cent/kWh im Lieferjahr 2025
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Auf Anbieterseite ist durch das veränderte Marktgefüge und die damit einhergehenden Preisschwankungen auf den Gasbörsen die vor dem Ukraine-Krieg bestehende Beschaffungs- und Kalkulationssicherheit hinsichtlich der gegenüber den Kunden zu liefernden Leistungen nach wie vor nicht gegeben. In der Folge sind im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen von Bieter nur noch stundenaktuelle Preisangaben im Angebot mit entsprechenden knappen Bindefristen möglich. Diese erfordern wiederum auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers ein stundenaktuelles Handeln im Sinne der Zuschlagserteilung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Im Vorfeld der hier gegenständlichen Vergabe wurde diese nach wie vor bestehende angespannte Situation von Seiten der potentiellen Bietern erneut ausdrücklich bestätigt. Auf dieser Grundlage ist die Durchführung eines offenen Verfahrens nicht mehr möglich bzw. ein Eingang von Angeboten bei diesem Verfahrenstyp nicht zu erwarten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MTK-Erdgas-2023-II-2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3767VT
Postanschrift: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151-125816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151112816