SPGK_Teilerneuerung 1.Baustufe Rauhebergtunnel, Strecke 1733 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63834
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Peraica, Josip
E-Mail:
Telefon: +49 6926523916
Fax: +49 06926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Teilerneuerung 1.Baustufe Rauhebergtunnel, Strecke 1733
Baustellenlogistik und -einrichtung (inkl. Vorhaltung), BE-Flächen herstellen & räumen, Oberbau auf 250m ausbauen, entsorgen und neuen Oberbau einbauen, Schotter stopfen, Tunnelbewetterungsanlage planen, einrichten, betreiben und räumen, Einpressen von Zementsuspension 12.500 t (Düsenstrahlarbeiten, 1.600 Stk á L= 1,50 m), Injizieren von Zementsuspension 188 to(Porenrauminjektion, 1.600 Stk á L= 2,0 m), Injizieren von Polyurethan, Silikatharz und Silikatschaum 50 to, Rücknahme von überschüssigem Material 60 to, Wasserdichtes Verschließen der Bohrlöcher, 2x Schlauchwaagenmesssystem betreiben, Bohrarbeiten zur Qualitätsprüfung <10m Tiefe 44 Stk, Injektion Doppelpacker, Grundwasserabsenkung herstellen und vorhalten, Abfall Deklaration gem. DepV und LAGA, Abfall Transport zum Entsorger, Entsorgung/Deponierung 9.200 to
Dransfeld, Jühnde
siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_Teilerneuerung 1.Baustufe Rauhebergtunnel, Strecke 1733
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.