Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 48 Erweiterung des Untersuchungsumfanges Natura 2000
Durch die, nach Vergabe der Hauptleistung, unvorhersehbare Änderung der technischen Planung und der Verschiebung der Planfeststellungsgrenze vergrößerte sich das Untersuchungsgebiet, sodass der Untersuchungsumfang für die Natura 2000-Prüfungen an diese neuen Grenzen anzupassen war. Dies wurde in NA 27 bereits beauftragt, jedoch wurden hier nur Mengenannahmen getroffen, welche sich nicht als ausreichend herausstellten. Mit Fertigstellung und Einreichung der Planfeststellungsunterlagen zum 30.06.2022 sind diese nun bekannt. Des Weiteren musste der Bereich „Untere Schutter“ und „Unditz“ in der Unterlage 16.2.1 betrachtet werden, da weder eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes vermieden werden konnte, noch die Alternativlosigkeit des Vorhabens einwandfrei begründet werden konnte. Dieser Aufwand konnte zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht abgesehen werden. .