Abbruch und Neubau Kindertagesstätte Sonnengarten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-23-01-vt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königsteiner Straße 73
Ort: Bad Soden am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65812
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Neubau Kindertagesstätte Sonnengarten
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Ersatzneubau KiTa Sonnengarten
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
Bad Soden am Taunus
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Ersatzneubau KiTa Sonnengarten
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
Die Kindertagesstätte Sonnengarten besteht aus zwei Baukörpern, die sich in städtischem (Schubertstraße 8) bzw. Kirchlichen Eigentum (Händelstraße 52) befinden. Die bestehenden Räume der Kindertagesstätte reichen für die derzeitigen Gruppengrößen nicht aus. Nach Voruntersuchungen wurde beschlossen, die städtischen Gebäude abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Als besondere Leistung soll Planung und Errichtung einer Interimslösung (Container) für den jetzigen Betrieb mit voraussichtlich 75 Betreuungsplätzen angeboten werden. Die Interimslösung umfasst alle zum erforderlichen Nebenräume. Sofern ein Standort in der Nähe zur bestehenden Einrichtung genutzt werden kann, ist eine Reduzierung der Nebenräume aufgrund der Nutzung z.B. der Mensa im Altbau möglich. Ebenfalls Bestandteil des Auftrags ist die Planung einer Umstrukturierung der bestehenden KiTa-Räume Händelstraße aufgrund der Verlagerung von Funktionen in den Neubau.
Projektziele:
A. Projektziele Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Errichtung eines Ersatzneubaus für vier Gruppen Ü3 mit je 25 Kindern, Zusatz-, Personal- und Nebenräumen.
Der Neubau soll zusammen mit den bestehenden Gebäuden Händelstraße 52 als Einheit betrieben weren. Durch den Neubau sollen optimale funktionalen Voraussetzungen für den Gesamtbetrieb geschaffen werden.
Ziel ist eine optimale Orientierung auf dem vorhandenen Grundstück, sodass eine qualitätvolle, möglichst zusammenhängende Spiel- und Grünfläche von ensteht. Eine Fläche von ca. 1.275 m² wird angestrebt.
B. Projektziele Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt:
Es wird ein nachhaltiges Konzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem
Sinne insbesondere folgende Punkte:
- wirtschaftliche Lösungsvorschläge bezogen auf die Erstellung
- wirtschaftliche Lösungsvorschläge bezogen auf die spätere Unterhaltung
- Kostengünstige Lösungen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
- Langzeitbeständigkeit gegen Korrosion und Verrottung
- Alterungsfähigkeit
- Überwachungsmöglichkeit der wesentlichen Bauteile
- Auswechselbarkeit, Reparaturmöglichkeit von Bauteilen, bei denen Verschleiß und / oder Alterung zu erwarten sind
- Recyclingfähigkeit von Materialien.
Projektziel ist es, unter Berücksichtigung der genannten Aspekte die Summe aus Investitions-, Betriebs- und Entsorgungskosten über die Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Die Energiestandards der bestehenden Gesetze, Richtlinien und Normen sollen erfüllt werden
- Auswahl der Materialien nach CO2-sparenden Kriterien
Flächen:
BGF (Brutto-Grundfläche) ca. 1.100 m²
NUF (Nutzungsfläche) nach aktuell geltenden Richtlinien
Rahmentermine:
Zur Realisierung des Bauvorhabens sind folgende Termine einzuhalten:
Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.
Abschluss Vorentwurf: 1. Quartal 2024;
Fertigstellung: April/2026
Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand (brutto):
Neubau Schubertstraße 8
KG 300: ca. 3.141.600,00 €
KG 400: ca. 916.300 €
Umstrukturierung Händelstraße 52
KG 300: ca. 54.275,90 €
Stellung Container Ausweichquartier
ca. 45.000,00 €
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, (Wichtungsfaktor 10 v.H.),
≥ 6 Personen = 3 Punkte;
≥ 4 Personen = 3 Punkte;
≥ 2 Personen = 1 Punkt.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 7 Jahren (nicht vor 2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Referenzkategorie 1: Büroreferenz Erfahrungen Planung und Realisierung Neubau von Gebäuden in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 300 m² Nutzungsfläche (NUF).
Unterkriterium 1.1: Architektonische Qualität (Wichtungsfaktor 15 v.H.)
überdurchschnittlich = 3 Punkte;
durchschnittlich = 2 Punkte;
geringer als durchschnittlich = 1 Punkt.
Alle eingereichten Referenzen werden vergleichend bewertet.
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Unterkriterium 1.2: Vergleichbare Größenordnung: Nutzungsfläche (Wichtungsfaktor 5 v.H.)
≥ 500 m² NUF = 3 Punkte
≥ 400 m² NUF und < 500 m² NUF = 2 P.
≥ 300 m² NUF < 400 m² NUF = 1 P.
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Untekriterium 1.3: Vergleichbarer Leistungsumfang: abgeschlossene Leistungsphasen (Wichtungsfaktor 5 v.H.)
alle LPH 1-8 = 3 Punkte;
LPH 2-6 = 2 P.;
weniger als LPH 2-6 = 1 P.
Referenzkategorie 2: Projektleitungsreferenz Erfahrungen mit vergleichbaren Anforderungen bei Planung und Realisierung von Gebäuden
Unterkriterium 2.1: Vergleichbare Anforderungen (Wichtungsfaktor 15 v.H.)
Gruppen- und Betreuungsräume für Kinder = 3 Punkte;
Gruppen- und Betreuungsräume = 2 Punkte;
sonstige Nutzungen = 1 Punkt.
Unterkriterium 2.2: Vergleichbare Größenordnung: Nutzungsfläche (Wichtungsfaktor 5 v.H.)
≥ 500 m² NUF = 3 Punkte
≥ 400 m² NUF und < 500 m² NUF = 2 P.
≥ 300 m² NUF < 400 m² NUF = 1 P.
Unterkriterium 2.3: Vergleichbarer Leistungsumfang: abgeschlossene Leistungsphasen (W. 5 v.H.)
alle LPH 1-8 = 3 Punkte;
LPH 2-6 = 2 P.;
weniger als LPH 2-6 = 1 P.
Referenzkategorie 3: Büroreferenz Erfahrungen mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Abrechnung und Förderung
Erfahrungen öffentliche und kirchliche Auftraggeber = 3 Punkte;
Erfahrungen öffentliche Auftraggeber = 2 Punkte;
Erfahrungen sonstige Auftrageber = 1 Punkt.
Die eingereichten Teilnahmeanträge werden vergleichend bewertet.
Wird in einer Referenzkategorie mehr als eine Referenz eingereicht, werden die Punktwerte in der Referenzkategorie addiert und der Mittelwert berechnet. Der Mittelwert geht in diesem Fall in die Gesamtwertung ein. Insgesamt max. 300 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muß eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der Leistungsphase 8 nachweisen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 7 Jahre zurückliegen, das heißt:
- Die Referenzen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2016 begonnen haben.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für Referenzkategorie 1 und 2 muss jeweils mindestens 1 Referenz - mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben vorgelegt werden.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung Architekt", "Ingenieur" und/oder "Beratender Ingenieur" und/oder "M.Sc." oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projekt- und Planbesprechungen finden in Bad Soden am Taunus statt.
- Die Präsenz in Bad Soden am Taunus ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.