WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61604
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kerstin Kr Schmidt, Fabian Busché
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
Rüsselsheim
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rüsselsheim
WKSP_ESTW Rüsselsheim, Kabeltiefbau
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
MKA005: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der Nachtrag 05 beinhaltet die erforderliche und nicht vorgesehene Leistung des Stillstandes aufgrund von Eidechsen im Baufeld wodurch die KTB-arbeiten und die Herstellung der BE-Fläche, die im Hauptvertrag vertraglich vereinbart war, nicht durchgeführt werden konnten.
Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre