B- Streckensperrung / Schienenersatzverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 079/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Malter, Stephan
E-Mail:
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
B- Streckensperrung / Schienenersatzverkehr
2 Teilabschnitte Schienenersatzverkehr zwischen
Marbachweg/ Sozialzentrum und Konstablerwache (Linie U 5).
Es handelt sich hier um eine Gesamtmaßnahme. Aus internen abrechnungstechnischen Gründen wird diese Leistung in zwei Lose aufgeteilt, die an nur einen Bieter vergeben wird.
Bei der Angebotskalkulation ist die Gesamtleistung (22.07.-03.09.2023) folgendermaßen auf die Lose 1 + 2 anzubieten:
Gesamtangebotssumme für die Lose 1+2 100%
Angebotssumme (pauschal) für Los 1 31%
Angebotssumme (pauschal) für Los 2 69%
Schienenersatzverkehr
Schienenersatzzerkehr
Schienenersatzverkehr
Schienenersatzverkehr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schienenersatzverkehr
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schienenersatzverkehr
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1- 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Pflicht zur Vorlage der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem
Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Bieterfragen
Bieterfragen müssen bis spätestens 12. Juni 2023 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt,
sowie Antworten dort geprüft werden.
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über
das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und
dort zur Kenntnis nehmen.