22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2023-00035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Feuerwehrstr. 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-720220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit Beladung
Herstellung und Lieferung von 22 Hilfeleistungslöschfahrzeugen mit Beladung
Fahrgestell und Aufbau sowie Schulung
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
Herstellung und Lieferung von 22 Hilfeleistungslöschfahrzeugen EN 1846-1 M -
1 - 7 - 1200 - 10/2000 - 1 gemäß Leistungsbeschreibung
sowie Schulung
Beladung
Lieferung zum Sitz des Auftragnehmers Los 1 (wird durch den
Auftraggeber mitgeteilt)
Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung gemäß
Leistungsbeschreibung
Akkubetriebene Beleuchtungs- und Arbeitsgeräte sowie Schulung
Lieferung zum Sitz des Auftragnehmers Los 1 (wird durch den
Auftraggeber mitgeteilt)
Lieferung von akkubetriebenne Beleuchtungs- und
Arbeitsgeräten gemäß Leistungsbeschreibung
sowie Schulung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Je Los sind mit dem Angebot Referenzlisten (entsprechend den beigefügten Vordrucken) einzureichen. Der Referenzkunde muss in Deutsch oder Englisch kommunizieren können. Als Referenzzeit gelten die vergangenen 3 Kalenderjahre (2020, 2021, 2022) bezogen auf den Auslieferungszeitpunkt.
Los 1: Es sind mindestens 100 Fahrzeuge der Typengruppe LF 10, HLF 10, LF 20 und HLF 20 entsprechend der auf Seite 1 der Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung genannten Normen, welche diesem Verfahren zugrunde liegen, zu benennen. Vorgängerversionen der genannten Normen, welche zum Zeitpunkt der Bestellung der Referenzfahrzeuge Gültigkeit besessen haben, werden akzeptiert. Aus den Angaben müssen der Kunde (Organisation und Ort), der Auslieferungszeitpunkt, der Auftragsbestandteil und der Lieferumfang hervorgehen.
Los 2: Umfang der Refrenzen: Es müssen mindestens so viele Referenzen angegeben werden, dass der Bieter nachweist, dass er in den o. g. vergangenen 3 Kalenderjahren vergleichbare Beladungsätze für mindestens 30 Stück Löschfahrzeuge geliefert hat (z.B. 2 Referenzen für die Beladung von jeweils 10 Löschfahrzeugen und 2 Referenzen für die Beladung von jeweils 5 Löschfahrzeugen oder z. B. 30 Referenzen für die Beladung von jeweils 1 Löschfahrzeug etc.). Aus den Angaben müssen der Kunde (Organisation und Ort), der Auslieferungszeitpunkt und der Lieferumfang (Anzahl Beladungssätze) hervorgehen.
Los 3: Umfang der Referenzen: Es müssen mindestens so viele Referenzen angegeben werden, dass der Bieter nachweist, dass er in den o. g. vergangenen 3 Kalenderjahren mindestens 30 Beladungssätze an hydraulischen Rettungsgeräten nach DIN EN 13204:2016-12 für ein Löschfahrzeug geliefert hat (z.B. 2 Referenzen für jeweils 10 Beladungssätze und 2 Referenzen für jeweils 5 Beladungssätze oder z. B. 30 Referenzen für jeweils 1 Beladungssatz etc.). Aus den Angaben müssen der Kunde (Organisation und Ort), der Auslieferungszeitpunkt und der Lieferumfang (Anzahl Beladungssätze hydraulische Rettungsgeräte) hervorgehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).