Rahmenvereinbarung LST-Begleitarbeiten bis 200 TEUR je Einzelauftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64732
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marczak, Martin
E-Mail:
Telefon: +49 6926543287
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 78
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marczak, Martin
E-Mail:
Telefon: +49 6926543287
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung LST-Begleitarbeiten bis 200 TEUR je Einzelauftrag
Rahmenvereinbarung LST-Begleitarbeiten bis 200 TEUR je Einzelauftrag
Regionalbereich Nord
DB Regionalbereich Nord
LST-Montagearbeiten an Haupt-, Vor- und Lichtsperrsignalen, PZB-/LZB-Einrichtungen, Weichen,
Gleissperren, Gleisfreimeldeeinrichtungen sowie zugehörige Kabelarbeiten, einschließlich Herbeiführung der
Funktionsfähigkeit, Inbetriebnahme und vollständige Dokumentation im Regionalbereich Nord des Auftraggebers.
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Regionalbereich West
DB Regionalbereich West
LST-Montagearbeiten an Haupt-, Vor- und Lichtsperrsignalen, PZB-/LZB-Einrichtungen, Weichen,
Gleissperren, Gleisfreimeldeeinrichtungen sowie zugehörige Kabelarbeiten, einschließlich Herbeiführung der
Funktionsfähigkeit, Inbetriebnahme und vollständige Dokumentation im Regionalbereich West des Auftraggebers.
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Regionalbereich Mitte
DB Regionalbereich Mitte
LST-Montagearbeiten an Haupt-, Vor- und Lichtsperrsignalen, PZB-/LZB-Einrichtungen, Weichen,
Gleissperren, Gleisfreimeldeeinrichtungen sowie zugehörige Kabelarbeiten, einschließlich Herbeiführung der
Funktionsfähigkeit, Inbetriebnahme und vollständige Dokumentation im Regionalbereich Mitte des Auftraggebers.
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Regionalbereich Ost
DB Regionalbereich Ost
LST-Montagearbeiten an Haupt-, Vor- und Lichtsperrsignalen, PZB-/LZB-Einrichtungen, Weichen,
Gleissperren, Gleisfreimeldeeinrichtungen sowie zugehörige Kabelarbeiten, einschließlich Herbeiführung der
Funktionsfähigkeit, Inbetriebnahme und vollständige Dokumentation im Regionalbereich Ost des Auftraggebers.
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Regionalbereich Südost
DB Regionalbereich Südost
LST-Montagearbeiten an Haupt-, Vor- und Lichtsperrsignalen, PZB-/LZB-Einrichtungen, Weichen,
Gleissperren, Gleisfreimeldeeinrichtungen sowie zugehörige Kabelarbeiten, einschließlich Herbeiführung der
Funktionsfähigkeit, Inbetriebnahme und vollständige Dokumentation im Regionalbereich Südost des Auftraggebers.
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Regionalbereich Südwest
DB Regionalbereich Südwest
LST-Montagearbeiten an Haupt-, Vor- und Lichtsperrsignalen, PZB-/LZB-Einrichtungen, Weichen,
Gleissperren, Gleisfreimeldeeinrichtungen sowie zugehörige Kabelarbeiten, einschließlich Herbeiführung der
Funktionsfähigkeit, Inbetriebnahme und vollständige Dokumentation im Regionalbereich Südwest des Auftraggebers.
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Regionalbereich Süd
DB Regionalbereich Süd
LST-Montagearbeiten an Haupt-, Vor- und Lichtsperrsignalen, PZB-/LZB-Einrichtungen, Weichen,
Gleissperren, Gleisfreimeldeeinrichtungen sowie zugehörige Kabelarbeiten, einschließlich Herbeiführung der
Funktionsfähigkeit, Inbetriebnahme und vollständige Dokumentation im Regionalbereich Süd des Auftraggebers.
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bewerber/Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- Ausgefüllte und unterzeichnete Bietereigenerklärung oder die jeweils folgenden Punkte unterzeichnet erklärt:
- Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung, ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
a) Versicherung, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt; Versicherung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt; Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Versicherung,
- kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt.
d) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)"
- Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, §19MiLoG oder § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und.
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
(s. Vordruck „Bietereigenerklärung“)."
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz),
- sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
- allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung, dass das Unternehmen die vorstehende Verpflichtung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren.
a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und
b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“).
- Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (s. Vordruck „Lieferantenselbstauskunft“)
- Gültige Präqualifikation (PQ): PQ LST-Begleitarbeiten
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bietergemeinschaftsmitglied nachzuweisen. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung/Nachweis über dessen Präqualifikation abzugeben.
Produktkategorie LST-Begleitarbeiten
Warengruppe (Produkte/Leistungen)
Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2022/S 067-178523 vom 31.03.2022.
- Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen (s. Vordruck „Lieferantenselbstauskunft“).
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter, eine Mindestanzahl von 1 IHK Meister LST und 3 Signalmechanikern und 3 Weichenmechanikern je Los nachweisen kann. Werkmeister (Sig) und Signalbetriebshauptmechaniker werden dem IHK Meister gleichgesetzt und entsprechend gezählt. Weiter können Meister LST den Signal- u. Weichenmechaniker und Signalmechaniker den Weichenmechaniker ersetzen bzw. bei fehlendem Personal diesen Bereich auffüllen.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 -Befähigungsausweis C beschäftigt.
keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bewerber/Bieter bzw. spätere Auftragnehmer muss LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Befähigungsausweis - C einsetzen.
Für die Realisierung von Einzelaufträgen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4):
PQ LST-Begleitarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Jeder Bieter muss mit seinem Angebot die unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4 sowie ggf. unter VI.3 geforderten Erklärungen/ Nachweise/ Unterlagen auf der Vergabeplattform in einem mit Standardsoftware lesbaren Datenformat (z.B. PDF) hinterlegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB vor.
Ergänzung zu Abschnitt IV.1.3: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss von Rahmenverträgen mit bis zu maximal 6 Wirtschaftsteilnehmern je Los.
HINWEIS: Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen..
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.