Interimsbahnhof auf dem südlichen Vorplatz am Hauptbahnhof München
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen&Logistik, Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, Einkauf Großprojekte Süd, Lärmsanierungsprogramm des Bundes (FE.EI-S-G)
E-Mail:
Telefon: +49 89130872584
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Richelstr. 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kessler, Marc
E-Mail:
Telefon: +49 89130872421
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsbahnhof auf dem südlichen Vorplatz am Hauptbahnhof München
Aufgrund der Umbaumaßnahmen der Großprojekte 2. S-Bahn-Stammstrecke München und Neubau Empfangsgebäude Hauptbahnhof München, werden interimistische Ersatzflächen in direkter Bahnhofsnähe benötigt. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist eine Vorinformation zur Ausschreibung des geplanten Neubaus eines Interimsbahnhofes des Hauptbahnhof München.
Für den bauzeitlichen Bahnhofsbetrieb wird ein Interimsbahnhof (IBF) der Gebäudeklasse 5 am südlichen Bahnhofsvorplatz in der Bayerstraße München errichtet. Zielstellung ist die Unterbringung von Nutzern für den öffentlichkeitsbezogenen Bedarf, welcher zur Aufrechterhaltung des Bahnhofsbetriebes in direkter Umgebung zum Hauptbahnhof München notwendig ist.
Der IBF stellt eine Ersatzfläche dar und bildet die Voraussetzung für Abbruch- und Neubaumaßnahmen im Rahmen der „Integrierte Gesamtlösung München Hauptbahnhof“ (IGL).
Hauptbahnhof München
Zweck dieser Vorinformation:
Die mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten unverbindlichen Informationen dienen dazu, den möglichen Marktteilnehmern des noch ausstehenden Vergabeverfahrens einen Überblick des anstehenden Bauvorhabens „Interimsbahnhof“ zu vermitteln. Neben den hier veröffentlichten Informationen werden interessierte Unternehmen aufgefordert über folgenden Link unverbindliche Grundrisspläne per Download zu beziehen:
Ziel ist es, durch geeignete Bauverfahren und Bauformen bzw. Bauarten ein qualitativ hochwertiges und instandhaltungsarmes Bauwerk innerhalb kurzer Zeit zu erstellen. Aus Sicht der DB Netz AG ist von besonderer Bedeutung, eine platz- und zeitsparende Baustellenlogistik zu wählen. Ebenso ist die Wahl von einfachen Baukonstruktionen hinsichtlich Rückbaubarkeit und Entsorgung/ Wiederverwertbarkeit im Sinne des Nachhaltigkeitsanspruchs im Fokus.
Der Auftraggeber plant als Verfahrensart gegenständliche Leistung im EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb auszuschreiben und zu vergeben.
Der voraussichtliche und unverbindliche zeitliche Ablauf des Vergabeverfahrens ist wie folgt vorgesehen:
- Start des Vergabeverfahrens: vrsl. Q4/2023
- Ende des Vergabeverfahrens/Zuschlag: vrsl. Q2/2024
Adressat dieser Vorinformation sind bauausführende Unternehmen mit besonderer Expertise im schlüsselfertigen Hochbau.
Wichtiger Hinweis: Die hier und in den Download-Unterlagen abgebildeten Informationen stellen einen vorläufigen Arbeitsstand dar, die ausschließlich dazu dienen, interessierten Unternehmen einen ersten Eindruck zu vermitteln. Auftraggeberseitige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird eine Markterkundung i.S.v. § 26 SektVO und kein Vergabeverfahren eingeleitet. Sie dient ausschließlich der Vorbereitung der Auftragsvergabe und der Unterrichtung der Marktteilnehmer über die Auftragsvergabepläne des Auftraggebers.
Ein Vergabeverfahren wird mit Durchführung dieser Bekanntmachung nicht eingeleitet. Die Bekanntmachung wird nicht mit einer Auftragsvergabe abgeschlossen. Zur Auftragsvergabe wird ein separates Vergabeverfahren wie zuvor geschildert, durchgeführt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass nach Abschluss der Markterkundung ein Vergabeverfahren eingeleitet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben