Unterstützungsleistungen für Administration MS SQL - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0081
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für Administration MS SQL - Rahmenvereinbarung
Unterstützungsleistungen für Administration MS SQL - Rahmenvereinbarung
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl seines Leistungsortes. Sofern eine Besprechung oder eine Leistung die Präsenz vor Ort erforderlich macht, findet die Besprechung bzw. Leistungserbringung an den derzeitigen und zukünftigen Standorten der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld sowie dem Sitz der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt/Main statt.
Die Hessische Landesregierung hat das Thema E-Government zu einem Schwerpunkt erklärt. Gemäß dem Masterplan für E-Government sollen diese Arbeiten auch in den kommenden Jahren mit entsprechender Intensität fortgesetzt werden. Hierbei hat sich in der Vergangenheit zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, Beratungs-, Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf im Betrieb, in einzelnen Vorhaben und in komplexen Projekten ergeben.
Im HZD-übergreifenden Aufgabengebiet "Microsoft SQL - Services" besteht Bedarf nach Unterstützungsleistungen im Bereich der Administration von MS SQL.
Es wird ein Bedarf in Höhe von 9,0 Personenjahren (PJ) über die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten erwartet (unverbindliche Schätzmenge).
Unter Leistungen des "Administrator - MS SQL" wird im Folgenden, als wesentlich, im Rahmen von grundsätzlich eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen, die Installation, Standardkonfiguration, Überwachung und programmiertechnische Unterstützung und Verwaltung aufgesetzter Systeme, entsprechend den Endkunden-Anforderungen, im Rahmen der Landes- und Hausvorgaben, verstanden.
Aufgaben sind u.a. die Administration von MS SQL Server-Plattformen im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Performance, Authentizität, Fehlertoleranz / Resilienz, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Revisionssicherheit, die Durchführung von Datenbank-Migrationen, die Einführung neuer Datenbank-Technologien/-Versionen (Dokumentation / Planung / Testing / Umsetzung), die Härtung und Absicherung von Produktionsumgebungen, die Durchführung von System- und Performance-Prüfungen/Analysen, die Programmierung von Transact-SQL Prozeduren.
Im Rahmen der Erfüllung/Umsetzung oben genannter Aufgaben kann es vorkommen, dass mit englischsprachigen Handbüchern/Unterlagen gearbeitet werden muss. Die entsprechende Fähigkeit hierzu wird zur Leistungserbringung vorausgesetzt.
Der "Administrator - MS SQL" muss zur Leistungserfüllung über die nachfolgend aufgeführten Mindestkompetenzen verfügen:Ausbildung/Fortbildung:
• Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder
• einen in Deutschland anerkannten Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder
• Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik)
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss neben einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren tiefgehende Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:
• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen.
• Erfahrung beim Erstellen und Steuern von Dokumenten entsprechend der ISO9001 sowie deren Revision.
• Bereitstellen, Administrieren und Konfigurieren von DBMS (Datenbank Management System) auf Basis MS SQL Server (physikalisch/virtuell).
• Durchführen von Datenbank-Migrationen.
• Performanceanpassungen von DBMS auf Basis MS SQL Server (physikalisch/virtuell).
• Einführung neuer Datenbank-Versionen/-Technologien (Dokumentation / Planung / Testing / Umsetzung).
• Erstellen von Transact-SQL Prozeduren.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Maximale Laufzeit sind 48 Monate. Danach gilt die Rahmenvereinbarung ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Hinweis zu den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 6.336.000,00. Der geschätzte Auftragswert stellt zugleich den Höchstwert der Leistungen dar, die aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei "A 07 MS SQL Nachweis Berufsausuebung").
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den oben bezeichneten Nachweis vorzulegen. Bei geplantem Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern ist der oben bezeichnete Nachweis von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem Mindestumsatz von 5.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 08 MS SQL Umsatzzahlen").
Das unter Abschnitt III.1.2) dieser EU-Bekanntmachung geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind für die Auftragsausführung nicht geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen (Datei "A 09 MS SQL Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
Art: Administration einer Kundenumgebung von Microsoft (MS) SQL 2016 Server-Systemen (oder aktuellere Systeme)
Sämtliche der nachfolgend aufgeführten Leistungen müssen im Rahmen der Administration der MS SQL 2016 Server-Systeme (oder aktuellere Systeme) im Referenzauftrag erbracht worden sein:
(a) Administration von Microsoft (MS) SQL 2016 Server-Systemen (oder aktuellere Systeme) im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Performance, Authentizität, Fehlertoleranz / Resilienz, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Revisionssicherheit.
(b) Durchführung von Datenbank - Migrationen.
(c) Einführung neuer Datenbank - Technologien / -Versionen (Dokumentation / Planung / Test / Umsetzung).
(d) Härtung und Absicherung von Produktionsumgebungen.
(e) Durchführung von System - und Performance - Prüfungen / Analysen.
(f) Programmierung von Transact - SQL - Prozeduren.
Umfang: Kundenumgebung mit mindestens 150 Microsoft (MS) SQL 2016 Server-Systemen (oder aktuellere Systeme)
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Das unter Abschnitt III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind für die Auftragsausführung nicht geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie (eignungsrelevante)
Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter,
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 MS SQL Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbracht werden kann (§ 122 Abs. 3 GWB).
Zusätzlich zu den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen haben die Bieter zusätzlich nachfolgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 MS SQL Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 MS SQL Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er/es sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "A 10 MS SQL Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").
(3) Die Vereinbarung Auftragsdaten ist an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Insbesondere sind die TOMs dem Angebot beizufügen (Datei "B 07 MS SQL Vereinbarung_Auftragsverarbeitung").
(4) Eigenerklärung, ob es sich bei dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 04 MS SQL Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine Eignungsanforderung dar.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass mit dem Angebot noch keine ausgefüllten Kompetenzprofile einzureichen sind. Die Kompetenzprofile dienen der Abfrage der geforderten Mindestqualifikation vor Abschluss eines Einzelauftrags aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611327-648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.