Segmentierungs-Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: 0290-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Postanschrift: Olof-Palme-Straße 35
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69256160
Fax: +49 69256161434
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH im Bundeseigentum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Segmentierungs-Firewall

Referenznummer der Bekanntmachung: 0290-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern. Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32422000 Netzkomponenten
32428000 Netzwerkaufrüstung
32412000 Kommunikationsnetz
32400000 Netzwerke
32410000 Lokales Netz
50312610 Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen
50312310 Wartung von Datennetzeinrichtungen
48730000 Sicherheitssoftwarepaket
48732000 Datensicherheitssoftwarepaket
50324100 Systemwartung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Erfüllungsorte sind die Standorte des Auftraggebers. Neben dem Bürostandort der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sind zwei externe Rechenzentren Erfüllungsorte. Alle drei Erfüllungsorte befinden sich in Frankfurt am Main.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern.

Die erforderlichen Interface Module umfassen je Gateway mindestens 5x40 GE QSFP+, 5x10 GE SFP+ sowie zusätzlich die erforderlichen Interface Module für die HA-Verbindungen, welche rechenzentrums-übergreifend (DWDM Strecke) innerhalb des Clusters erforderlich sind. Zusätzlich zur Firewall-Hardware ist eine produkteigene, virtualisierte Appliance als Firewall Management System, inklusive zentraler Firewall Logging Instanz zu liefern. Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.

Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Gegenstand des mit diesem Verfahren ausgeschriebenen EVB-IT-Systemlieferungsvertrags. Aus diesem Grund ist der Auftrag als Lieferauftrag klassifiziert. Der Auftragnehmer agiert als zentraler Ansprechpartner für das zu liefernde interne Firewall-System. Er ist verpflichtet, Systemserviceleistungen zu erbringen, beginnend mit dem Tag der Herstellung der Betriebsbereitschaft.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ab Herstellung der Betriebsbereitschaft eine Nutzungsdauer des Systems von 7 Jahren möglich ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 60 Monaten und kann vom Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungspunkte gem. Kriterienkatalog / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen um 24 Monate.

Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht, legt er gleichzeitig in Textform fest, ob er hierbei die Servicezeiten für die Leistungen des laufenden Supports (Systemservice) wie in den ersten Phase der Vertragslaufzeit unverändert in Anspruch nehmen will (24/7) oder ob er die Verfügbarkeit des Supports im Verlängerungszeitraum von 24 Monaten von 24/7 auf eine Servicezeit von 8/5 reduzieren will. Für diese beiden Möglichkeiten (Optionen) sind zwei unterschiedliche Preisangaben vereinbart.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 080-243063
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0290-22
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Controlware GmbH
Postanschrift: Waldstraße 92
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt. Das Auftragsvolumen liegt oberhalb des einschlägigen Schwellenwertes von [Betrag gelöscht] EUR netto.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5V673N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023

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