Segmentierungs-Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: 0290-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Olof-Palme-Straße 35
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69256160
Fax: +49 69256161434
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Segmentierungs-Firewall
Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern. Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Erfüllungsorte sind die Standorte des Auftraggebers. Neben dem Bürostandort der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sind zwei externe Rechenzentren Erfüllungsorte. Alle drei Erfüllungsorte befinden sich in Frankfurt am Main.
Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern.
Die erforderlichen Interface Module umfassen je Gateway mindestens 5x40 GE QSFP+, 5x10 GE SFP+ sowie zusätzlich die erforderlichen Interface Module für die HA-Verbindungen, welche rechenzentrums-übergreifend (DWDM Strecke) innerhalb des Clusters erforderlich sind. Zusätzlich zur Firewall-Hardware ist eine produkteigene, virtualisierte Appliance als Firewall Management System, inklusive zentraler Firewall Logging Instanz zu liefern. Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.
Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Gegenstand des mit diesem Verfahren ausgeschriebenen EVB-IT-Systemlieferungsvertrags. Aus diesem Grund ist der Auftrag als Lieferauftrag klassifiziert. Der Auftragnehmer agiert als zentraler Ansprechpartner für das zu liefernde interne Firewall-System. Er ist verpflichtet, Systemserviceleistungen zu erbringen, beginnend mit dem Tag der Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ab Herstellung der Betriebsbereitschaft eine Nutzungsdauer des Systems von 7 Jahren möglich ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 60 Monaten und kann vom Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen um 24 Monate.
Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht, legt er gleichzeitig in Textform fest, ob er hierbei die Servicezeiten für die Leistungen des laufenden Supports (Systemservice) wie in den ersten Phase der Vertragslaufzeit unverändert in Anspruch nehmen will (24/7) oder ob er die Verfügbarkeit des Supports im Verlängerungszeitraum von 24 Monaten von 24/7 auf eine Servicezeit von 8/5 reduzieren will. Für diese beiden Möglichkeiten (Optionen) sind zwei unterschiedliche Preisangaben vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Waldstraße 92
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt. Das Auftragsvolumen liegt oberhalb des einschlägigen Schwellenwertes von [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5V673N
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.