Neubau des Lessinggymnasiums in Lampertheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-044-01-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tiergartenstraße 7 a
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ASSMANN BERATEN + PLANEN GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmann.info
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Lessinggymnasiums in Lampertheim
Projektsteuerung für die Baumaßnahme: Neubau eines Schulgebäudes für das Lessinggymnasium in Lampertheim, Biedensandstraße 55, 68623 Lampertheim
Projektsteuerung für die Baumaßnahme: Neubau eines Schulgebäudes für das Lessinggymnasium in Lampertheim, Biedensandstraße 55, 68623 Lampertheim
Das Lessinggymnasium (LGL) liegt im Schulstandort „Biedensand“, am westlichen Stadtrand der Stadt Lampertheim, der unmittelbar an das Naherholungsgebiet „Altrhein“ angrenzt.
Für den zukünftigen Ausbau des Lessinggymnasiums auf 7 Züge, soll ein Neubau in dem Bereich geplant werden, welcher derzeit als Sportfläche genutzt wird. Das Baufeld ist in dem beiliegenden Lageplan markiert.
Das zu planende Objekt umfasst alle Klassen-, Fach- und Verwaltungsräume, die für die gymnasiale Nutzung erforderlich sind. Im Wesentlichen sind die folgenden Funktionen vorzusehen:
- Verwaltungs- und Pädagogen Bereich
- Fachraumcluster (NaWi, Musik, Kunst und darstellendes Spiel / Aula)
- Jahrgangscluster 5-10 (mit für zwei Jahrgangsstufen dazwischengeschalteten Räumen zur Differenzierung und Inklusion) sowie Oberstufencluster.
Gemeinsam mit den Nutzern wurde ein Raum-Funktions-Buch (genehmigte Bedarfe) erarbeitet und auf dieser Basis ein Raumprogramm abgestimmt, das den pädagogischen Bedarfen Rechnung trägt. Darauf basieren die folgenden Planungs- Grunddaten:
NUF: = 7.500 m²
BGF: = 12.500 m²
Bruttokosten Neubau (KG 200 – KG 700 nach DIN 276 –2018: = 60 Mio. €
Vorgesehener Baubeginn: März 2026
Vorgesehener Fertigstellungstermin / Übergabe zur Nutzung: März 2029
Konstruktionsweise: Stahlbeton- Skelettkonstruktion mit Systembauwänden
Auf Grund der hydro-geologischen Gegebenheiten scheidet eine Unterkellerung des Gebäudes grundsätzlich aus. Die Heiz- Energieversorgung erfolgt über Nahwärme, die über ein Hackschnitzelkraftwerk an einem definierten Übergabepunkt bereitgestellt wird. Zur Gewinnung regenerierbarer Energie, soll das Gebäude für die Nutzung von Photovoltaik- Anlagen vorbereitet werden. Bei den Energie- und Technikkonzepten sind die gesetzlichen Anforderungen in Verbindung mit den Standards des Eigenbetriebes Schule und Gebäudewirtschaft zu Grunde zu legen, um den erforderlichen Energieaufwand zum Gebäudebetrieb und die Unterhaltungskosten im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Die Kriterien zur Einstufung in die Kategorie “Effizienzgebäude 40” nach aktueller Richtlinie der KfW für Nichtwohngebäude soll erreicht werden. Hinzu kommt die fortschreitende Digitalisierung und die dadurch erforderliche W-LAN Ausstattung des Gebäudes. Steigende Ansprüche an Sicherheit und Alarmierung in Gefahrensituationen sind zu berücksichtigen.
Eine grundlegende Voraussetzung für die Inklusion im Unterricht ist die barrierefreie Gestaltung des Gebäudes und der Zugänge (u.a. Einbau einer Aufzugsanlage). Bereits bei der Planung sind die Aspekte des nachhaltigen Betriebs hinsichtlich Wartung, Instandhaltung, Reinigung zu beachten. Nach der Fertigstellung und dem Umzug der Schulgemeinde des Lessinggymnasiums in das neue Objekt, steht der Altbau vorübergehend für Interimsnutzungen zur Verfügung. Ein späterer Abriss des Bestandsgebäudes LGL ist nicht Bestandteil des Projektes.
Das beschriebene Projekt wird mit eigener Projektleitung des Auftraggebers durchgeführt. Der Umfang der delegierbaren, übertragenen Bauherrenaufgaben ergibt sich aus den Regelungen des Vertragsmusters Projektsteuerungsvertrag.
Für das Projekt wurde bereits ein Team aus Fachingenieuren der einzelnen Fachdisziplinen gebildet, die zur Durchführung der Bauaufgabe erforderlich sind. Zunächst hat das zu beauftragende Projektsteuerungsbüro, als besondere Leistung, ein VgV- Verfahren zur Findung eines Objektplanungsbüros durchzuführen, um das Projekt- Team zu vervollständigen.
Die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen erfolgt abschnittsweise und getrennt nach Leistungsstufen gemäß Vertragsmuster des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft. Zunächst sollen die folgenden Leistungsstufen übertragen werden:
Leistungsstufe 1 (Projektvorbereitung)
Leistungsstufe 2.1 (Planung bis zum Abschluss der LPH 2 HOAI)
Dem Auftraggeber steht es frei, weitere Leistungsstufen oder Teile daraus, gemäß Vertragsmuster, zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Honorierung erfolgt nach vereinbarten Pauschalsätzen für die jeweiligen Leistungsstufen. Durch eine vorgelagerte „Leistungsphase 0“ wurde bereits gemeinsam mit dem zukünftigen Nutzer und einer Schulbauberatung eine pädagogische Bedarfsermittlung durchgeführt. Im Ergebnis ist dabei ein Raunfunktionsbuch entstanden, das die pädagogischen Anforderungen in räumliche Funktionszusammenhänge übersetzt. Daraus wurde mit dem Nutzer ein Raumprogramm entwickelt, das in der Leistungsstufe 1 als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt werden kann. Um dem gesamten Bauprojekt von Anfang an klare Strukturen zu verleihen, ist ein spezifisches Projekt- Organisations- Handbuch zu erstellen. Hierfür ist ein vom Auftraggeber vorbereitetes Projekt- Organisations- Handbuch zu Grunde zu legen, zu ergänzen und anzupassen.
Zu den Kernaufgaben der Projektsteuerung durch alle Projektstufen hindurch gehört mindestens die Überprüfung der dem Bauherrn zur Billigung vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung in qualitativer, quantitativer und terminlicher Hinsicht mit den Projektzielen. Maßgeblich dabei sind die von der Bauherrschaft verbindlich gemachten bzw. gebilligten Vorgaben zum auszuführenden Bauwerk. Die entscheidenden Leistungen der Projektsteuerung darüber hinaus, soll sich darin niederschlagen, dass sie den Entstehungsprozess der Planung und Ausführung aktiv durch strukturierte Kontroll- und Steuerungsmechanismen regelt. Der Projektsteuerung obliegt über alle beauftragten Leistungsstufen hinweg, das vorausschauende Steuern in den übertragenen Handlungsbereichen Organisation, Qualitäten, Quantitäten, Kosten und Termine. Das heißt, jeweils die realistische Situation des zu erwartenden Ist- Zustandes zu prognostizieren und dadurch mögliche Störfaktoren rechtzeitig im Vorfeld zu erkennen und Maßnahme vorzuschlagen, damit Störungen nicht Realität werden und Kosten- und Terminabweichungen nicht entstehen. Bei den Kostenvorgaben handelt es sich um verbindliche Maximalkosten, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Die Kosten sind ggf. durch Anpassung von Qualitäten oder Quantitäten einzuhalten. Es ist Aufgabe der Projektsteuerung im Rahmen der Kostensteuerung, erforderliche Entscheidungen der Bauherrschaft vorzubereiten und einzuholen, sofern diese nicht schon verbindlich getroffen sind.
Der Projektsteuerer ist auf der Seite des Bauherrn dafür verantwortlich und führend, dass der vorgegebene Terminrahmen eingehalten wird und dass bei Abweichungen Gegensteuerungsmaßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden. Maßgebliche Steuerungs- und Regelungs- Instrumente sind die Terminpläne als Grundlage zur aktiven Lenkung des Projekts zum Terminziel. Eine Vergütung für Projektlaufzeitverlängerung ist ausgeschlossen. Die detaillierten Anforderungen an die Projektsteuerungsleistungen ergeben sich zum einen aus den im Vertragsmuster festgelegten allgemeinen Leistungspflichten, die über alle Handlungsbereiche aller Leistungsstufen hinweg zu erbringen sind und zum anderen aus den spezifischen Leistungspflichten für die einzelnen Leistungsstufen.
Abhängig vom Projektfortschritt
Bewerbungen:
- Prüfung des fristgerechten Eingangs der Bewerbungen
- Prüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Prüfung der Einhaltung von Mindestforderungen und Ausschlusskriterien
- Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten
- Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeiten
- ggf. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 VgV durch Los getroffen werden.
Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
1.1) Angaben des Unternehmens/federführenden Büro. Nachweise: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs,- Handels- oder Partnerschaftsregister), sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.2) Bei Bewerbergemeinschaften: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen unter Punkt 1.2 anzugeben. Dem Teilnahmeantrag des federführenden Büros ist ergänzend folgendes beizufügen:
- Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe "Anl_BGE" des Bewerbungsbogens),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
- Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handles- oder Partnerschaftsregister) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.3) und 1.4) Bei Erteilung von Unteraufträgen ohne und mit Eignungsleihe: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Leistungsanteile und die Namen der Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe sind im Bewerbungsbogen anzugeben. Dem Teilnahmeantrag ergänzend beizufügen:
- Nachunternehmererklärung (siehe "Anl_NU" des Bewerbungsbogens),
- im Falle mit Eignungsleihe: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handles- oder Partnerschaftsregister) jedes Nachunternehmers, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
2.a) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
2.b) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 19. Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs.1 AEntG;
2.c) Eigenerklärung über die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 48(8) VgV;
2.d) Eigenerklärung, Leistungserbringung unabhängig von Ausführung- und Lieferinteressen erfolgt nach § 73, Abs. 3 VgV;
2.e) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2.3.1974 (BGBI. 1, S. 547) im Auftragsfall.
2.f) Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel
2.g) Einhaltung der Regularien des 5. RUS-Sanktionspakets
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.1.a) Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung gemäß § 45 Abs. 1 (3) VgV. Bei Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Im Auftragsfall sind Deckungssummen von mindestens 5 000 000 Euro für Personen- sowie 5 000 000 Euro für sonstige Schäden, gefordert. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erklärt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags verbindlich, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
3.1.b) Nachweis gem. § 45 Abs.4 (4) VgV – Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Jahren in Euro netto. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.2.a) Nachweis gem. § 46 Abs. 3 (2 u. 8) VgV – Erklärung über aktuell festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betraute Architekten/innen bzw. Ingenieure/-innen. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen;
3.2.b) Berufliche Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV);
3.2.c) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV: 3 Referenzobjekte der letzten 8 Jahre für vergleichbare Leistungen
Architekten und Ingenieure gemäß den ausgeschriebenen Leistungsbildern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der „Bewerbungsbogen“ und die „Referenzbögen“ für die Referenzen 1 bis 3 zu verwenden. Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen.
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrdachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen;
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5) Evtl. auftretende Fragen sind bis spätestens 5 Tage vor Schlusstermin in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3) genannte Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die E-Vergabeplattform.
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die angegebene E-Vergabeplattform einzureichen.
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, eine verkürzte Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) in Anspruch zu nehmen. Diese Frist gemäß § 17 Abs. 7 VgV reduziert sich für alle Bewerber von 30 Tagen auf 20 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)