81298674-Unterstützung bei der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für kooperative Ausbildung in der Côte d'Ivoire Referenznummer der Bekanntmachung: 81298674
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196793981
Fax: +49 61967980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81298674-Unterstützung bei der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für kooperative Ausbildung in der Côte d'Ivoire
Projektbeschreibung
Seit 2011 hat die Côte d"Ivoire einen starken wirtschaftlichen Aufschwung erlebt und ist heute die größte Volkswirtschaft in der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (Union économique et monétaire ouest-africaine, UEMOA). Damit gehört die Côte d"Ivoire weiterhin zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Afrika, es sind trotz des starken Wachstums weiterhin mehr als 40 % der Bevölkerung des Landes von Armut betroffen.
Vor dem Hintergrund eines Bevölkerungswachstums von ca. 2,5 % ist die Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation von jungen Menschen eine der bedeutendsten Herausforderungen in der Côte d"Ivoire. Jedes Jahr kommen zwischen 350.000 und 400.000 Jugendliche neu auf den Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang ist eine zentrale Herausforderung der Beruflichen Bildung in der Côte d"Ivoire die fehlende Kohärenz zwischen Ausbildungsangeboten und Bedürfnissen des Privatsektors.
Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in der Côte d"Ivoire" zielt darauf ab Grundlagen für die Weiterentwicklung von arbeitsmarktorientierten Angeboten der kooperativen Berufsbildung (nach dem Vorbild der deutschen dualen Berufsbildung) in der Côte d"Ivoire aufzubauen. Der Zugang zur Berufsbildung für alle Bevölkerungsgruppen und die Verbesserung der Qualität der Ausbildung sind Teil der Umsetzung des Sozialprogramms der Regierung (Programme Sociale du Gouvernement - PSGOUV). In diesem Rahmen hat das Ministerium für Berufsbildung (Ministère de l"Enseignement Technique, de la Formation Professionnelle et de l"Apprentissage - METFPA) zwei strategische Orientierungen für die Umsetzung des PSGOUV festgelegt:
1) L"Académie des Talents (ADT): Maßnahmen, die darauf abzielen die Qualität des Berufsbildungssystems nachhaltig zu stärken.
2) École de la 2ème Chance (E2C): Ein Massenausbildungs- und Berufseingliederungsprogramm mit Ziel den großen Bestand an arbeitslosen Jugendlichen zu verringern.
Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in Côte d"Ivoire" leistet mit seinem Ansatz der kooperativen Ausbildung und seiner strategischen Ausrichtung der qualitativen Verbesserung des Systems zur Entwicklung von Curricula und Ausbildungsinhalten in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der ADT. Das Vorhaben interveniert auf drei Ebenen und strukturiert sich wie folgt:
1) Stärkung der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Koordinierung und Umsetzung der kooperativen Berufsbildung (Makro-Ebene): Beratung der Entwicklung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur kooperativen Ausbildung, die institutionelle Kapazitätsentwicklung zur Steuerung von kooperativer Ausbildung sowie die Beratung zur Entwicklung einen nachhaltigen privat-öffentlichen Finanzierungskonzepts der kooperativen Ausbildung.
2) Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten für die Verbesserung und das Qualitätsmanagement der kooperativen Berufsbildung (Meso-Ebene): Beratung nachgeordneter Institutionen des Berufsbildungsministeriums bei der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für die kooperative Ausbildung. Dies umfasst die Unterstützung bei der Entwicklung von Qualitätsstandards, Curricula nach dem kompetenzbasierten Ansatz sowie der Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbilder*innen.
3) Umsetzung von dualen Ausbildungsangeboten in Berufsbildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor (Mikro-Ebene): Unterstützung von Berufsschulen, Lehrkräfte und Betriebe bei der Umsetzung und Einhaltung der zuvor entwickelten Qualitätsstandards auf Mikro-Ebene. In diesem Kontext wurden die Sektoren Automechanik, Logistik und Hotel- und Gaststättengewerbe identifiziert, in denen Berufsbilder zur Umsetzung der kooperativen Ausbildung ausgewählt werden sollen.
00000 Abidjan, Côte d'Ivoire
Der Auftrag des AN ist im Rahmen der Prozesse des Outputs 2 des Projekts angesiedelt, das darauf abzielt, eine Qualitätssicherungssystem zur Entwicklung von (kooperativen) Ausbildungsangeboten zu entwickeln und Kapazitäten der Partnerinstitutionen zur Entwicklung und Umsetzung von kooperativen Ausbildungsangeboten zu stärken. Weiterhin leistet der AN einen Beitrag zu Output 3 im Rahmen der Umsetzung von kooperativen Ausbildungsangeboten.
Der AN stellt ein Team zusammen, das über technisches Fachwissen in Bezug auf die sektorspezifischen Qualifikationsanforderungen und Lehrinhalten (Automechanik, Hotel- und Gastgewerbe, Logistik) sowie über Fachwissen zur Entwicklung, Koordination und Umsetzung von kooperativen Ausbildungsangeboten nach dem kompetenzbasierten Ansatz und Training of Trainers Maßnahmen verfügt.
Der Auftragnehmer wird insbesondere für die Einbeziehung der verschiedenen Partnerinstitutionen und Interessensgruppen verantwortlich sein, um die Entwicklung von qualitativ hochwertigen Ausbildungsangeboten zu gewährleisten, die den Bedürfnissen des Privatsektors und insbesondere der verschiedenen betroffenen Sektoren entspricht. Der Fokus auf den Ansatz der kooperativen Ausbildung ist eine Priorität des ivorischen Berufsbildungsministeriums (METFPA), um den Dialog mit dem Privatsektor sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Auszubildenden nachhaltig zu stärken.
Im Rahmen des Output 2 ist der AN verantwortlich für die Entwicklung der unterschiedlichen Qualitätsstandards, die Entwicklung und Umsetzung von HCD Maßnahmen für die nachgeordneten Institutionen des METFPA sowie der Weiterbildung der Lehrkräfte und Ausbilder*innen. Alle Prozesse im Rahmen des Output 2 sind in enger Zusammenarbeit mit dem Institut Pédagogique National de l"Enseignement Technique et Professionnel (IPNETP), der Inspection Générale (IG) und Agence de la Formation Professionnelle (AGEFOP) zu bearbeiten. Die drei Institutionen des METFPA sind zentraler Ansatzpunkt zur nachhaltigen Verankerung der Entwicklung von Qualitätsstandards, der Qualitätskontrolle und der Aus- bzw. Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbilder*innen. Durch die HCD Maßnahmen und Teilnahme der relevanten Institutionen sowie des Privatsektors bei der Entwicklung von Qualitätsstandards soll gewährleistet werden, dass das aufgebaute Qualitätssicherungssystem nachhaltig in die Lage versetzt wird neue Ausbildungsbedarfe zu identifizieren und dementsprechende Ausbildungsstandards und -inhalte entwickeln zu können. Der AN bietet hierbei Expertise zur Entwicklung des Qualitätssicherungssystems sowie Expertise zu den Sektoren/Themen der unterschiedlichen ausgewählten Ausbildungsgänge an.
Im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards sollen gendersensible Aspekte beachtet und integriert werden. Zum einen soll dies transversal geschehen, zum anderen sollen genderspezifische Qualitätsstandards bzw. Instrumente entwickelt werden, die einen Beitrag zur gendersensiblen Umsetzung von kooperativen Ausbildungsangeboten leisten.
Die Aktivitäten im Output 2 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Capacity Building Maßnahmen für die nachgeordneten Institutionen des METFPA zur Qualität der kooperativen Ausbildung:
- Entwicklung von Qualitätsstandards für mindestens 3 Ausbildungsgänge
- Entwicklung von didaktischem Material für mindestens 3 Ausbildungsgänge
- Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Ausbildung
- Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbilder*innen
Im Rahmen des Output 3 ist der AN verantwortlich für die HCD Maßnahmen mit der Zielgruppe Berufsschulen und Betriebe. Ziel ist es, die Management-Teams der Berufsschulen als auch Fach- und Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, kooperative Ausbildungsgänge durch die Nutzung von Instrumenten zur Qualitätssicherung zu planen und umzusetzen. Weiterhin sollen Führungskräfte in Betrieben ein Verständnis zum Konzept der kooperativen Ausbildung entwickeln. Gemeinsam mit der IG unterstützt der AN die Berufsschulen und Betriebe, insbesondere die Lehrkräfte und Ausbilder*innen bei der Anwendung der entwickelten Qualitätsstandards. Im Sinne eines Lernzykluses sollen Fortbildungen sowohl vor Beginn als auch während der Umsetzung der neuen Ausbildungsgänge durchgeführt werden, um den Austausch von Lernerfahrungen zwischen den teilnehmenden Partnerberufsschulen zu ermöglichen.
Die Aktivitäten im Output 3 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Trainingsmaßnahmen für die Fach- und Führungskräfte der Berufsschulen und Betriebe zur Umsetzung von kooperativen Ausbildungsgängen
- Beratung zu Monitoring der Einhaltung von Qualitätsstandards der kooperativen Ausbildung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Unter allen in Frage kommenden Teilnehmern wird eine Auswahl auf der Grundlage der folgenden Kriterien getroffen: Fachliche Erfahrung:
1. Erfahrung in der Begleitung und Umsetzung von kooperativen Ausbildungsangeboten (inkl. Capacity Building)
2. Erfahrung in der Entwicklung von Qualitätsstandards für die (kooperative) berufliche Bildung
3. Erfahrungen in den Sektoren Logistik, Hotellerie und Automechanik
4. Erfahrung in der Entwicklung von gendersensiblen Ansätzen in der beruflichen Bildung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1,5 Millionen EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 15 Personen
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1,5 Millionen EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 15 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 400.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Berufliche Bildung, davon 1 Referenzprojekt im Bereich "Duale Ausbildung" und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region in Afrika, davon 1 in Region "Western Africa" in den letzten 3 Jahren.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 400.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Berufliche Bildung, davon 1 Referenzprojekt im Bereich "Duale Ausbildung" und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region in Afrika, davon 1 in Region "Western Africa" in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y151K35T0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.