Rahmenvertrag über Lieferung und Reparatur KISA Module Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66506
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hohnschop, Florian
E-Mail:
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Hahnstr. 49
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Trettel, Martin
E-Mail:
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Lieferung und Reparatur KISA Module
Rahmenvertrag über Lieferung und Reparatur KISA Module
Rahmenvertrag über Lieferung und Reparatur KISA Module
Bestandslos 1
Es handelt sich um eine nicht produktneutrale Vergabe. Es sind zwingend die geforderten Komponenten der aufgeführten Hersteller anzubieten. Der Höchstwert für Los 1 beläuft sich auf 5 Mio. €.
Rahmenvertrag über Lieferung und Reparatur KISA Module
Neutechnik Los 2
Es handelt sich um eine nicht produktneutrale Vergabe. Es sind zwingend die geforderten Komponenten der aufgeführten Hersteller anzubieten. Der Höchstwert für Los 2 beläuft sich auf 15 Mio. €.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietereigenerklärung Der Bewerber hat die Bietereigenerklärung bezüglich Befähigung seiner Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister auszufüllen, von einem Bevollmächtigten zu unterschreiben und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Erklärung – Lieferantenselbstauskunft. Der Bewerber legt die – soweit wie möglich – ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor. Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Erklärung – Lieferung einer Übersicht der Konzernstruktur Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
3. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
4. Jährlicher weltweiter Gesamtumsatz in EURO mit IT-Security Komponenten der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 1.000.000,00EUR. Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise anzugeben:
1. Drei (3) Referenzen über Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre, die vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind. Dies beinhaltet die Lieferung und den Betrieb von IT-Security Komponenten insbesondere im Eisenbahnumfeld oder im Umfeld kritischer Infrastrukturen in Deutschland / Europa. Für jede Referenz sind mindestens Projektbezeichnung, erbrachte Leistungen, Anzahl und Typen der installierten IT-Security Komponenten, Staat, in dem der Auftrag durchgeführt wird/wurde und Zeitraum des Projekts zu nennen.
2. Vorlage einer ISO-Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar; Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen
3. Vorlage einer ISO 27001-Zertifizierung oder vergleichbar; Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen
4. Angabe der Standort/e der Hard- und Software-Entwicklung (deutschland- bzw. europa-, weltweit) sowie Darstellung der Mitarbeiterqualifikation,
5. Darstellung der Serviceorganisation in Deutschland: Standorte und organisatorische Struktur, Mitarbeiterzahl (inkl. berufliche Qualifikation und Sprachkenntnisse)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.