Reinigung Arbeitskleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023-00005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paulsplatz 9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Arbeitskleidung
Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie weiterer Wäschestücke für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Los 1 - Amt 52
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Ausgeschrieben wird die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie weiterer Wäschestücke für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main gemäß Leistungsbeschreibung (LB) und Leistungsverzeichnis (LV).
Das Vertragsverhältnis beginnt voraussichtlich am 01.11.2023.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre ab Vertragsbeginn, mit der einseitigen Option für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin diesen nicht bis spätestens 01.05.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt hat.
Checkliste
Mit dem Angebot für das jeweilige Los sind die Nachweise und Erklärungen gemäß der Datei "Checkliste Erklärungen und Nachweise" vorzulegen.
Los 2 - Amt 53
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ausgeschrieben wird die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie weiterer Wäschestücke für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main gemäß Leistungsbeschreibung (LB) und Leistungsverzeichnis (LV).
Das Vertragsverhältnis beginnt voraussichtlich am 01.11.2023.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre ab Vertragsbeginn, mit der einseitigen Option für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin diesen nicht bis spätestens 01.05.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt hat.
Checkliste
Mit dem Angebot für das jeweilige Los sind die Nachweise und Erklärungen gemäß der Datei "Checkliste Erklärungen und Nachweise" vorzulegen.
Los 3 - Amt 66
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ausgeschrieben wird die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie weiterer Wäschestücke für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main gemäß Leistungsbeschreibung (LB) und Leistungsverzeichnis (LV).
Das Vertragsverhältnis beginnt voraussichtlich am 01.11.2023.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre ab Vertragsbeginn, mit der einseitigen Option für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin diesen nicht bis spätestens 01.05.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt hat.
Checkliste
Mit dem Angebot für das jeweilige Los sind die Nachweise und Erklärungen gemäß der Datei "Checkliste Erklärungen und Nachweise" vorzulegen.
Los 4 - Amt 67
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ausgeschrieben wird die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie weiterer Wäschestücke für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main gemäß Leistungsbeschreibung (LB) und Leistungsverzeichnis (LV).
Das Vertragsverhältnis beginnt voraussichtlich am 01.11.2023.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre ab Vertragsbeginn, mit der einseitigen Option für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin diesen nicht bis spätestens 01.05.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt hat.
Checkliste
Mit dem Angebot für das jeweilige Los sind die Nachweise und Erklärungen gemäß der Datei "Checkliste Erklärungen und Nachweise" vorzulegen.
Los 5 - Amt 78
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ausgeschrieben wird die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung sowie weiterer Wäschestücke für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main gemäß Leistungsbeschreibung (LB) und Leistungsverzeichnis (LV).
Das Vertragsverhältnis beginnt voraussichtlich am 01.11.2023.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre ab Vertragsbeginn, mit der einseitigen Option für die Auftraggeberin, den Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragsverlängerung erfolgt automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin diesen nicht bis spätestens 01.05.2025 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt hat.
Checkliste
Mit dem Angebot für das jeweilige Los sind die Nachweise und Erklärungen gemäß der Datei "Checkliste Erklärungen und Nachweise" vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe hierzu insbesondere die Datei " Eignungsanforderungen Eigenerklärungen"
Buchstabe A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB;
Buchstabe F) Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelsregister
Der Bieter bestätigt per Eigenerklärung im Formular den Eintrag ins Berufs- und Handelsregister (§ 44 Abs. 1 VgV). Dies entspricht der Eigenerklärung.
siehe hierzu insbesondere die Datei "Eignungsanforderungen_Eigenerklärungen"
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe G):Der Bieter erklärt, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis, mindestens 2-fach maximiert p. a. sowie 10.000 € für Obhutsschäden, mindestens 2-fach maximiert p. a. verfügt bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Diese Versicherung ist vor Inkrafttreten des Vertrages über die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung durch Einreichung eines entsprechenden Dokuments/Bestätigung durch das Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
siehe oben
siehe hierzu insbesondere die Datei "Eignungsanforderungen_Eigenerklärungen"
Buchstaben B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
Abgabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge über die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Der Ausführungszeitraum jeder Referenz muss mindestens ein Jahr betragen. Aufträge müssen nicht abgeschlossen sein. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch die Auftraggeberin nachprüfbar ist. Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden ausgeschlossen. Als vergleichbarer Auftrag gelten Leistungen für die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung.
Die entsprechenden Angaben zu allen eingereichten Referenzen sind zwingend über das Formblatt "Referenzbogen" vorzunehmen.
s. o. bei H .
Die Auftragserteilung erfolgt durch Abruf der einzelnen Dienststellen über die Einkaufsplattform der AG mit Bestellschein, der sich auf den Rahmenvertrag bezieht.
Über Änderungen von Arbeitsabläufen bzw. Funktionen ist die AG rechtzeitig vor Einführung zu informieren. Ohne Zustimmung der Dienststellen (AG) dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.
Die Benennung eines direkten Ansprechpartners auf Seiten des AN mit Angabe von Telefonnummer und E-Mail hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Sämtlicher Schriftverkehr und Datenaustausch ist in deutscher Sprache vorzulegen/abzugeben.
Bei den für den zu schließenden Rahmenvertrag angegebenen Stückzahlen handelt es sich um Circa-Mengen, die sich aus betrieblichen Kalkulationen ergeben und nicht zu einer Abnahmeverpflichtung führen. Die künftigen Bestellmengen ergeben sich aus den Abrufen der einzelnen Ämter und Dienststellen und den Planungen der Auftraggeberin.
Die AG ist jederzeit berechtigt, den Umfang des Auftrages in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu reduzieren bzw. zu erhöhen. Die:der AN kann hierfür keine Ansprüche gegen die AG geltend machen.
Der AN stellt der AG einen elektronischen Katalog (BME-CAT oder OCI) zur Verfügung, der die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Artikel enthält. Der Katalog hat eine Darstellung in Bild und Text zu enthalten.
Die Übergabe des elektronischen Kataloges muss spätestens 15 Arbeitstage vor Vertragsbeginn an die AG erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Aufteilung der Vergabe erfolgt in fünf Losen:
Los 1: Amt 52 Sportamt
Los 2: Amt 53 Gesundheitsamt
Los 3: Amt 66 Amt für Straßenbau und Erschließung
Los 4: Amt 67 Grünflächenamt
Los 5: Amt 78 Palmengarten
Angebote können für einzelne oder alle Lose abgegeben werden.
Der Zuschlag kann auf ein oder mehrere Lose erteilt werden.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).