Rechtsberatung im Beratungsfeld "Komplexe Finanzierungen und komplexe Unternehmenstransaktionen der KfW weltweit" Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0010

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pak, Moon-Sung
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/08471fae-1252-473f-8713-37a21c3f6306
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rechtsberatung im Beratungsfeld "Komplexe Finanzierungen und komplexe Unternehmenstransaktionen der KfW weltweit"

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns führen (Fremdkapital-)Finanzierungen und (direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften) Unternehmenstransaktionen (Beteiligungserwerbe und -veräußerungen, Umstrukturierung des Beteiligungsportfolios etc.) durch, die hinsichtlich ihres Umfangs oder der wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das für solche Finanzierungen bzw. Transaktionen im Rahmen des operativen Geschäfts sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.

Inhalt und Umfang eines Rechtsberatungsmandats werden für die jeweilige konkret anstehende Transaktion im Einzelnen festgelegt. Es ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Beratungsleistung zu erbringen, wie sie ein sorgfältiger Mandant in solchen Fällen verlangt.

Eine umfassende rechtliche Beratung hat insbesondere die Beratung in den Rechtsgebieten

a) Bank- und Finanzrecht,

b) Gesellschaftsrecht/M&A,

c) Steuerrecht,

d) Kapitalmarktrecht,

e) öffentliches Wirtschaftsrecht,

f) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht,

g) Insolvenzrecht,

h) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und

i) Beihilferecht

zum Gegenstand. Bei komplexen Finanzierungen wird die Beratung regelmäßig einen Schwerpunkt im Bank- und Finanzrecht haben und bei komplexen Unternehmenstransaktionen im Gesellschaftsrecht/M&A.

Die Beratung schließt unionsrechtliche Bezüge der genannten Rechtsgebiete, wo anwendbar, mit ein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79111000 Rechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns führen (Fremdkapital-)Finanzierungen und (direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften) Unternehmenstransaktionen (Beteiligungserwerbe und -veräußerungen, Umstrukturierung des Beteiligungsportfolios etc.) durch, die hinsichtlich ihres Umfangs oder der wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das für solche Finanzierungen bzw. Transaktionen im Rahmen des operativen Geschäfts sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegen-stand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen. Inhalt und Umfang eines Rechtsberatungsmandats werden für die jeweilige konkret anstehende Transaktion im Einzelnen festgelegt. Es ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Beratungsleistung zu erbringen, wie sie ein sorgfältiger Mandant in solchen Fällen verlangt.

Eine umfassende rechtliche Beratung hat insbesondere die Beratung in den Rechtsgebieten

a) Bank- und Finanzrecht,

b) Gesellschaftsrecht/M&A,

c) Steuerrecht,

d) Kapitalmarktrecht,

e) öffentliches Wirtschaftsrecht,

f) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht,

g) Insolvenzrecht,

h) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und

i) Beihilferecht

zum Gegenstand. Bei komplexen Finanzierungen wird die Beratung regelmäßig einen Schwerpunkt im Bank- und Finanzrecht haben und bei komplexen Unternehmenstransaktionen im Gesellschaftsrecht/M&A.

Die Beratung schließt unionsrechtliche Bezüge der genannten Rechtsgebiete, wo anwendbar, mit ein.

Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 56.000 Stunden während der maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren.

Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zugang der Mitteilung der KfW über die Zuschlagserteilung bei der Vertragskanzlei, frühestens am 01.01.2024 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2027. Die KfW hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung einseitig mehrfach maximal bis zum 31.12.2029 zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen)

2. Vertretung des Bewerbers in den relevanten Rechtsordnungen mit Büros

3. Anzahl der Partner und sonstigen Rechtsanwälte, die in den nachfolgend aufgeführten nach Rechtsgebieten und Rechtsordnungen schwerpunktmäßig beraten, wobei eine Beratung in den Rechtsgebieten öffentliches Wirtschaftsrecht und Beihilferecht nur zum deutschen Recht gefordert ist. Die Beratung schließt bei allen genannten Rechtsgebieten unionsrechtliche Bezüge, wo anwendbar, mit ein.

Rechtsgebiete:

- Bank- und Finanzrecht (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten),

- Gesellschaftsrecht/M&A (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten),

- Steuerrecht,

- Kapitalmarktrecht,

- öffentliches Wirtschaftsrecht,

- Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht,

- Insolvenzrecht,

- Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und

- Beihilferecht.

Rechtsordnungen:

- deutsches Recht,

- französisches Recht,

- englisches Recht,

- niederländisches Recht und

- US-amerikanisches Recht

4. Inhaltliche Bewertung von unternehmensbezogenen Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in der rechtlichen Beratung von komplexen Finanzierungen.

5. Inhaltliche Bewertung von unternehmensbezogenen Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in der rechtlichen Beratung von komplexen Finanzierungen und komplexen Unternehmenstransaktionen (ohne öffentliche Übernahmen).

6. Inhaltliche Bewertung von unternehmensbezogenen Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in der rechtlichen Beratung von komplexen Finanzierungen und komplexen Unternehmenstransaktionen (bei öffentlichen Übernahmen).

Einzelheiten der Bewertung/Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vgl. § 16 des Entwurfs der Rahmenvereinbarung:

"(1) Der KfW steht das Recht zu, die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung, insbesondere die Anforderungen an die geschuldete Vertragsleistung, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang, innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit und mit allen Rahmenvertragspartnern jeweils in gleicher Weise beispielsweise aufgrund

a. einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben oder

b. einer Änderung des von den KfW-Unternehmen festgelegten Schutzbedarfs der von den Rahmenvertragspartnern bearbeiteten Daten zu ändern.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a. dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist,

b. für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW-Unternehmen beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW-Unternehmen nach sich ziehen oder

c. die KfW neue oder zusätzliche Aufgaben nach § 2 des KfW-Gesetzes erfüllen muss, insbesondere wenn ihr gemäß § 2 Abs. 4 des KfW-Gesetzes entsprechende Geschäfte zugewiesen werden.

(3) Etwaige gesetzliche Änderungs- und Anpassungsrechte beider Parteien bleiben unberührt."

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft stellt sicher, dass sämtliche Rechtsanwälte und Steuerberater, die für den Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bewerbers über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung tätig werden, nach den Rechtsvorschriften desjenigen Staates, zu dessen Recht sie beraten, und, falls sie in einem anderen Staat niedergelassen sind, auch nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats, über die erforderlichen Erlaubnisse zur Berufsausübung verfügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufshaftpflichtversicherung (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unterhält während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit angemessenen Deckungssummen für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 150 Millionen je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr mindestens zweifach maximiert (d.h. die Versicherungssumme muss mindestens bis zu zwei Mal pro Jahr voll ausgeschöpft werden können).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Beschreibung der Rechtsanwaltskanzlei des Bewerbers/Rechtsanwaltskanzleien der Bewerbergemeinschaft mit Angaben zur Rechtsform, gesellschaftsrechtlichen Struktur, Sitz, Haftungsverhältnissen (insbesondere Haftung der Partner der Kanzlei) und Beschreibung der Zusammenarbeit, falls sich Kanzleien als Bewerbergemeinschaft oder unter Einschaltung von Unterauftragnehmern an dem Vergabeverfahren beteiligen.

2. Vertretung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland

3. Qualifikation der zentralen Ansprechpartner in Deutschland für komplexe Finanzierungen und komplexe Unternehmenstransaktionen

4. Anzahl der Partner und sonstigen Rechtsanwälte sowie Steuerberater, die in den nachfolgend aufgeführten nach Rechtsgebieten und Rechtsordnungen schwerpunktmäßig beraten.

Rechtsgebiete: Bank- und Finanzrecht (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten), Gesellschaftsrecht/M&A (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten), Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Insolvenzrecht, Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und Beihilferecht.

Rechtsordnungen: deutsches Recht, französisches Recht, englisches Recht, niederländisches Recht und US-amerikanisches Recht

Eine Beratung in den Rechtsgebieten öffentliches Wirtschaftsrecht und Beihilferecht ist nur zum deutschen Recht gefordert. Die Beratung schließt bei allen genannten Rechtsgebieten unionsrechtliche Bezüge, wo anwendbar, mit ein.

5. Unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen zu komplexen Finanzierungen

6. Unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen zu komplexen Unternehmenstransaktionen (ohne öffentliche Übernahmen)

7. Unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen zu komplexen Unternehmenstransaktionen (bei öffentlichen Übernahmen)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über jeweils mindestens ein Büro in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und den USA.

zu 3.) Der benannte zentrale Ansprechpartner für komplexe Finanzierungen in Deutschland muss

• in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,

• schwerpunktmäßig komplexe Finanzierungen beraten,

• mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung komplexer Finanzierungen besitzen,

• im Rechtsgebiet Bank- und Finanzrecht beraten,

• seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzubestimmen und

• verhandlungssichere Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache besitzen.

Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.

Der benannte zentrale Ansprechpartner in Deutschland für Unternehmenstransaktionen muss

• in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,

• schwerpunktmäßig komplexe Unternehmenstransaktionen beraten,

• mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung komplexer Unternehmenstransaktionen besitzen,

• im Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht/M&A beraten,

• seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzubestimmen und

• verhandlungssichere Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache besitzen.

Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind

i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,

ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,

iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und

iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen

zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.

zu 4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verfügt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens über die im Folgenden genannten Mindestzahlen an Partnern und sonstigen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern, die in den ebenfalls im Folgenden genannten Rechtsgebieten und Rechtsordnungen schwerpunktmäßig beraten:

1. Deutsches Recht

a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;

b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 8 weitere Rechtsanwälte;

c) Steuerrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;

d) Kapitalmarktrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

e) öffentliches Wirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

f) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

g) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

h) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

i) Beihilferecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;

2. Französisches Recht

a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;

c) Steuerrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;

d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

3. Englisches Recht

a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;

b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 8 weitere Rechtsanwälte;

c) Steuerrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;

d) Kapitalmarktrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte,

g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

4. Niederländisches Recht

a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

c) Steuerrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt oder Steuerberater;

d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt,

e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;

f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;

g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;

5. US-amerikanisches Recht

a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;

c) Steuerrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt und Steuerberater;

d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt,

e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;

f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;

g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt.

Definitionen:

Als „Partner“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

- Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,

- mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als (i) Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete oder (ii) Steuerberater im Rechtsgebiet Steuerrecht,

- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache,

- Beteiligung an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne und Befugnis, interne Entscheidungen mitzubestimmen.

Als „Rechtsanwalt“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

- Zulassung als Rechtsanwalt in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,

- mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,

- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache.

Als „Steuerberater“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

- Zulassung als Steuerberater in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,

- mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Steuerberater im Rechtsgebiet Steuerrecht,

- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache.

(Ein Partner darf für höchstens zwei Rechtsgebiete und eine Rechtsordnung angegeben werden. Dasselbe gilt für Rechtsanwälte. Steuerberater dürfen nur für das Rechtsgebiet Steuerrecht angegeben werden. )

Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.

Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind

i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,

ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,

iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und

iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen. 

weiter bei VI.3 Zusätzliche Angaben aufgrund Zeichenbegrenzung.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Rechtsanwalt nach den Rechtsvorschriften des Staates, zu dessen Recht beraten werden soll.

- Steuerberatungsgesetz (StBerG) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Steuerberater nach den Rechtsvorschriften des Staates, zu dessen Recht beraten werden soll.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.

2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bewerber und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Angaben zu der Anzahl von Partner und sonstigen Rechtsanwälten in den relevanten Rechtsgebieten und Rechtsordnungen, Kurzlebensläufe der Rechtsanwälte, die für die Zwecke der Beteiligung an dem Vergabeverfahren und – im Falle der Zuschlagserteilung – der Erfüllung der Rahmenvereinbarung als zentrale Ansprechpartner fungieren und Referenzen.

3.) Ergänzung zu III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgrund Zeichenbegrenzung:

[...]

zu 5.)

I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit

DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.

a. Gegenstand der Referenz waren Rechtberatungsleistungen zu einer komplexen Finanzierung.

Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.

b. Gegenstand der Referenz waren Rechtsberatungsleistungen im Rechtsgebiet Bank- und Finanzrecht.

c. Gegenstand der Referenz waren Rechtsberatungsleistungen in mindestens einem weiteren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete.

d. Gegenstand der Referenz waren Rechtsberatungsleistungen, die einen wesentlichen Bezug zu Deutschland haben, indem die Finanzierung deutschem Recht unterlag oder der Kreditnehmer oder der Kreditgeber seinen Sitz in Deutschland hatte.

e. Die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen.

II. Mindestanforderung an Referenzen

DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.

1. Es sind mindestens 10 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.

2. Das Finanzierungsvolumen von 10 der eingereichten vergleichbaren Referenzen muss in Summe mindestens 2 Mrd. Euro betragen haben.

3. Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, die grenzüberschreitende Finanzierungen mit einem Finanzierungsvolumen von jeweils mindestens 100 Mio. Euro zum Gegenstand gehabt haben.

Unter grenzüberschreitend werden solche Finanzierungen verstanden, bei denen Rechtsfragen aus mindestens zwei Rechtsordnungen bearbeitet wurden.

4. Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, die Finanzierungen, die deutschem Recht unterlagen, zum Gegenstand gehabt haben.

zu 6.)

I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit

DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.

a. Die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen und

b. Gegenstand der Referenz war die federführende Rechtberatung zu einer komplexen Unternehmenstransaktion, die nicht im Zusammenhang mit einer öffentlichen Übernahme stand (Zielgesellschaften nicht börsennotiert).

Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind

i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Frage der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,

ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,

iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und

iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen

zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.

II. Mindestanforderung an Referenzen

DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.

1. Es sind mindestens 7 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.

2. Es sind mindestens 7 vergleichbare Referenzen über die federführende Beratung komplexer Unternehmenstransaktionen (ohne öffentliche Übernahmen), bei denen Anteile an einem Unternehmen oder wesentliche Teile des Betriebsvermögens mit einem Gesamtvolumen von in Summe mindestens 2 Mrd. Euro erworben oder veräußert wurden, einzureichen.

3. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen einzureichen, bei denen mindestens 50% der Anteile an einem Unternehmen oder von wesentlichen Teilen des Betriebsvermögens erworben oder veräußert wurden.

4. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen mit grenzüberschreitenden Transaktionen mit einem Volumen von jeweils mindestens 100 Mio. Euro einzureichen.

Als grenzüberschreitend werden solche Transaktionen verstanden, bei denen Rechtsfragen aus mindestens zwei Rechtsordnungen bearbeitet wurden.

5. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen mit Transaktionen, die deutschem Recht unterlagen oder bei dem das Zielunternehmen seinen Sitz in Deutschland hatte, einzureichen.

zu 7.)

I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit:

DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.

a. die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen und

b. Gegenstand der Referenz war die federführende Rechtsberatung zu einer komplexen Unternehmenstransaktion, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Übernahme stand (Zielgesellschaft/en börsennotiert).

Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind

i. der Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, ein-schließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,

ii. die Umstrukturierung von Unter-nehmen und Unternehmensbeteiligungen,

iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und

iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen

zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.

II. Mindestanforderung an Referenzen

DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.

1. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.

2. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über die federführende Beratung bei öffentlichen Übernahmen einzureichen.

3. Es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz einzureichen, bei denen mindestens 25 % der Anteile an einem börsengelisteten Unternehmen erworben wurde.

4. Es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz mit grenzüberschreitender Transaktion einzureichen. Als grenzüberschreitend werden solche Transaktionen verstanden, bei denen Rechtsfragen aus mindestens zwei Rechtsordnungen bearbeitet wurden.

5. Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen mit Transaktionen, die deutschem Recht unterlagen oder bei dem das Zielunternehmen seinen Sitz in Deutschland hatte, einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2023

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg