Rechtsberatung im Beratungsfeld "Komplexe Finanzierungen und komplexe Unternehmenstransaktionen der KfW weltweit" Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pak, Moon-Sung
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatung im Beratungsfeld "Komplexe Finanzierungen und komplexe Unternehmenstransaktionen der KfW weltweit"
Die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns führen (Fremdkapital-)Finanzierungen und (direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften) Unternehmenstransaktionen (Beteiligungserwerbe und -veräußerungen, Umstrukturierung des Beteiligungsportfolios etc.) durch, die hinsichtlich ihres Umfangs oder der wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das für solche Finanzierungen bzw. Transaktionen im Rahmen des operativen Geschäfts sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.
Inhalt und Umfang eines Rechtsberatungsmandats werden für die jeweilige konkret anstehende Transaktion im Einzelnen festgelegt. Es ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Beratungsleistung zu erbringen, wie sie ein sorgfältiger Mandant in solchen Fällen verlangt.
Eine umfassende rechtliche Beratung hat insbesondere die Beratung in den Rechtsgebieten
a) Bank- und Finanzrecht,
b) Gesellschaftsrecht/M&A,
c) Steuerrecht,
d) Kapitalmarktrecht,
e) öffentliches Wirtschaftsrecht,
f) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht,
g) Insolvenzrecht,
h) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und
i) Beihilferecht
zum Gegenstand. Bei komplexen Finanzierungen wird die Beratung regelmäßig einen Schwerpunkt im Bank- und Finanzrecht haben und bei komplexen Unternehmenstransaktionen im Gesellschaftsrecht/M&A.
Die Beratung schließt unionsrechtliche Bezüge der genannten Rechtsgebiete, wo anwendbar, mit ein.
Frankfurt am Main
Die KfW und die Unternehmen des KfW-Konzerns führen (Fremdkapital-)Finanzierungen und (direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften) Unternehmenstransaktionen (Beteiligungserwerbe und -veräußerungen, Umstrukturierung des Beteiligungsportfolios etc.) durch, die hinsichtlich ihres Umfangs oder der wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das für solche Finanzierungen bzw. Transaktionen im Rahmen des operativen Geschäfts sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegen-stand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen. Inhalt und Umfang eines Rechtsberatungsmandats werden für die jeweilige konkret anstehende Transaktion im Einzelnen festgelegt. Es ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Beratungsleistung zu erbringen, wie sie ein sorgfältiger Mandant in solchen Fällen verlangt.
Eine umfassende rechtliche Beratung hat insbesondere die Beratung in den Rechtsgebieten
a) Bank- und Finanzrecht,
b) Gesellschaftsrecht/M&A,
c) Steuerrecht,
d) Kapitalmarktrecht,
e) öffentliches Wirtschaftsrecht,
f) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht,
g) Insolvenzrecht,
h) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und
i) Beihilferecht
zum Gegenstand. Bei komplexen Finanzierungen wird die Beratung regelmäßig einen Schwerpunkt im Bank- und Finanzrecht haben und bei komplexen Unternehmenstransaktionen im Gesellschaftsrecht/M&A.
Die Beratung schließt unionsrechtliche Bezüge der genannten Rechtsgebiete, wo anwendbar, mit ein.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 56.000 Stunden während der maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren.
Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zugang der Mitteilung der KfW über die Zuschlagserteilung bei der Vertragskanzlei, frühestens am 01.01.2024 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2027. Die KfW hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung einseitig mehrfach maximal bis zum 31.12.2029 zu verlängern.
1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen)
2. Vertretung des Bewerbers in den relevanten Rechtsordnungen mit Büros
3. Anzahl der Partner und sonstigen Rechtsanwälte, die in den nachfolgend aufgeführten nach Rechtsgebieten und Rechtsordnungen schwerpunktmäßig beraten, wobei eine Beratung in den Rechtsgebieten öffentliches Wirtschaftsrecht und Beihilferecht nur zum deutschen Recht gefordert ist. Die Beratung schließt bei allen genannten Rechtsgebieten unionsrechtliche Bezüge, wo anwendbar, mit ein.
Rechtsgebiete:
- Bank- und Finanzrecht (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten),
- Gesellschaftsrecht/M&A (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten),
- Steuerrecht,
- Kapitalmarktrecht,
- öffentliches Wirtschaftsrecht,
- Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht,
- Insolvenzrecht,
- Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und
- Beihilferecht.
Rechtsordnungen:
- deutsches Recht,
- französisches Recht,
- englisches Recht,
- niederländisches Recht und
- US-amerikanisches Recht
4. Inhaltliche Bewertung von unternehmensbezogenen Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in der rechtlichen Beratung von komplexen Finanzierungen.
5. Inhaltliche Bewertung von unternehmensbezogenen Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in der rechtlichen Beratung von komplexen Finanzierungen und komplexen Unternehmenstransaktionen (ohne öffentliche Übernahmen).
6. Inhaltliche Bewertung von unternehmensbezogenen Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in der rechtlichen Beratung von komplexen Finanzierungen und komplexen Unternehmenstransaktionen (bei öffentlichen Übernahmen).
Einzelheiten der Bewertung/Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen.
Vgl. § 16 des Entwurfs der Rahmenvereinbarung:
"(1) Der KfW steht das Recht zu, die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung, insbesondere die Anforderungen an die geschuldete Vertragsleistung, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang, innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit und mit allen Rahmenvertragspartnern jeweils in gleicher Weise beispielsweise aufgrund
a. einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben oder
b. einer Änderung des von den KfW-Unternehmen festgelegten Schutzbedarfs der von den Rahmenvertragspartnern bearbeiteten Daten zu ändern.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a. dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist,
b. für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW-Unternehmen beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW-Unternehmen nach sich ziehen oder
c. die KfW neue oder zusätzliche Aufgaben nach § 2 des KfW-Gesetzes erfüllen muss, insbesondere wenn ihr gemäß § 2 Abs. 4 des KfW-Gesetzes entsprechende Geschäfte zugewiesen werden.
(3) Etwaige gesetzliche Änderungs- und Anpassungsrechte beider Parteien bleiben unberührt."
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft stellt sicher, dass sämtliche Rechtsanwälte und Steuerberater, die für den Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bewerbers über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung tätig werden, nach den Rechtsvorschriften desjenigen Staates, zu dessen Recht sie beraten, und, falls sie in einem anderen Staat niedergelassen sind, auch nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats, über die erforderlichen Erlaubnisse zur Berufsausübung verfügen.
Berufshaftpflichtversicherung (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unterhält während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit angemessenen Deckungssummen für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 150 Millionen je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr mindestens zweifach maximiert (d.h. die Versicherungssumme muss mindestens bis zu zwei Mal pro Jahr voll ausgeschöpft werden können).
1. Beschreibung der Rechtsanwaltskanzlei des Bewerbers/Rechtsanwaltskanzleien der Bewerbergemeinschaft mit Angaben zur Rechtsform, gesellschaftsrechtlichen Struktur, Sitz, Haftungsverhältnissen (insbesondere Haftung der Partner der Kanzlei) und Beschreibung der Zusammenarbeit, falls sich Kanzleien als Bewerbergemeinschaft oder unter Einschaltung von Unterauftragnehmern an dem Vergabeverfahren beteiligen.
2. Vertretung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland
3. Qualifikation der zentralen Ansprechpartner in Deutschland für komplexe Finanzierungen und komplexe Unternehmenstransaktionen
4. Anzahl der Partner und sonstigen Rechtsanwälte sowie Steuerberater, die in den nachfolgend aufgeführten nach Rechtsgebieten und Rechtsordnungen schwerpunktmäßig beraten.
Rechtsgebiete: Bank- und Finanzrecht (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten), Gesellschaftsrecht/M&A (nur Partner und Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten), Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Insolvenzrecht, Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht) und Beihilferecht.
Rechtsordnungen: deutsches Recht, französisches Recht, englisches Recht, niederländisches Recht und US-amerikanisches Recht
Eine Beratung in den Rechtsgebieten öffentliches Wirtschaftsrecht und Beihilferecht ist nur zum deutschen Recht gefordert. Die Beratung schließt bei allen genannten Rechtsgebieten unionsrechtliche Bezüge, wo anwendbar, mit ein.
5. Unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen zu komplexen Finanzierungen
6. Unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen zu komplexen Unternehmenstransaktionen (ohne öffentliche Übernahmen)
7. Unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen zu komplexen Unternehmenstransaktionen (bei öffentlichen Übernahmen)
zu 2.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über jeweils mindestens ein Büro in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und den USA.
zu 3.) Der benannte zentrale Ansprechpartner für komplexe Finanzierungen in Deutschland muss
• in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,
• schwerpunktmäßig komplexe Finanzierungen beraten,
• mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung komplexer Finanzierungen besitzen,
• im Rechtsgebiet Bank- und Finanzrecht beraten,
• seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzubestimmen und
• verhandlungssichere Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache besitzen.
Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.
Der benannte zentrale Ansprechpartner in Deutschland für Unternehmenstransaktionen muss
• in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,
• schwerpunktmäßig komplexe Unternehmenstransaktionen beraten,
• mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung komplexer Unternehmenstransaktionen besitzen,
• im Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht/M&A beraten,
• seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzubestimmen und
• verhandlungssichere Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache besitzen.
Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind
i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,
ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,
iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und
iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen
zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.
zu 4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verfügt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens über die im Folgenden genannten Mindestzahlen an Partnern und sonstigen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern, die in den ebenfalls im Folgenden genannten Rechtsgebieten und Rechtsordnungen schwerpunktmäßig beraten:
1. Deutsches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 8 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
e) öffentliches Wirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
f) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
g) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
h) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
i) Beihilferecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
2. Französisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
3. Englisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 8 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte,
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
4. Niederländisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt,
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
5. US-amerikanisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt und Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt,
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt.
Definitionen:
Als „Partner“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,
- mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als (i) Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete oder (ii) Steuerberater im Rechtsgebiet Steuerrecht,
- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache,
- Beteiligung an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne und Befugnis, interne Entscheidungen mitzubestimmen.
Als „Rechtsanwalt“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Zulassung als Rechtsanwalt in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache.
Als „Steuerberater“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Zulassung als Steuerberater in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Steuerberater im Rechtsgebiet Steuerrecht,
- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache.
(Ein Partner darf für höchstens zwei Rechtsgebiete und eine Rechtsordnung angegeben werden. Dasselbe gilt für Rechtsanwälte. Steuerberater dürfen nur für das Rechtsgebiet Steuerrecht angegeben werden. )
Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.
Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind
i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,
ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,
iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und
iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.
weiter bei VI.3 Zusätzliche Angaben aufgrund Zeichenbegrenzung.
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Rechtsanwalt nach den Rechtsvorschriften des Staates, zu dessen Recht beraten werden soll.
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Steuerberater nach den Rechtsvorschriften des Staates, zu dessen Recht beraten werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bewerber und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Angaben zu der Anzahl von Partner und sonstigen Rechtsanwälten in den relevanten Rechtsgebieten und Rechtsordnungen, Kurzlebensläufe der Rechtsanwälte, die für die Zwecke der Beteiligung an dem Vergabeverfahren und – im Falle der Zuschlagserteilung – der Erfüllung der Rahmenvereinbarung als zentrale Ansprechpartner fungieren und Referenzen.
3.) Ergänzung zu III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgrund Zeichenbegrenzung:
[...]
zu 5.)
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a. Gegenstand der Referenz waren Rechtberatungsleistungen zu einer komplexen Finanzierung.
Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.
b. Gegenstand der Referenz waren Rechtsberatungsleistungen im Rechtsgebiet Bank- und Finanzrecht.
c. Gegenstand der Referenz waren Rechtsberatungsleistungen in mindestens einem weiteren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete.
d. Gegenstand der Referenz waren Rechtsberatungsleistungen, die einen wesentlichen Bezug zu Deutschland haben, indem die Finanzierung deutschem Recht unterlag oder der Kreditnehmer oder der Kreditgeber seinen Sitz in Deutschland hatte.
e. Die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen.
II. Mindestanforderung an Referenzen
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
1. Es sind mindestens 10 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
2. Das Finanzierungsvolumen von 10 der eingereichten vergleichbaren Referenzen muss in Summe mindestens 2 Mrd. Euro betragen haben.
3. Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, die grenzüberschreitende Finanzierungen mit einem Finanzierungsvolumen von jeweils mindestens 100 Mio. Euro zum Gegenstand gehabt haben.
Unter grenzüberschreitend werden solche Finanzierungen verstanden, bei denen Rechtsfragen aus mindestens zwei Rechtsordnungen bearbeitet wurden.
4. Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, die Finanzierungen, die deutschem Recht unterlagen, zum Gegenstand gehabt haben.
zu 6.)
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a. Die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen und
b. Gegenstand der Referenz war die federführende Rechtberatung zu einer komplexen Unternehmenstransaktion, die nicht im Zusammenhang mit einer öffentlichen Übernahme stand (Zielgesellschaften nicht börsennotiert).
Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind
i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Frage der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,
ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,
iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und
iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen
zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.
II. Mindestanforderung an Referenzen
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
1. Es sind mindestens 7 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
2. Es sind mindestens 7 vergleichbare Referenzen über die federführende Beratung komplexer Unternehmenstransaktionen (ohne öffentliche Übernahmen), bei denen Anteile an einem Unternehmen oder wesentliche Teile des Betriebsvermögens mit einem Gesamtvolumen von in Summe mindestens 2 Mrd. Euro erworben oder veräußert wurden, einzureichen.
3. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen einzureichen, bei denen mindestens 50% der Anteile an einem Unternehmen oder von wesentlichen Teilen des Betriebsvermögens erworben oder veräußert wurden.
4. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen mit grenzüberschreitenden Transaktionen mit einem Volumen von jeweils mindestens 100 Mio. Euro einzureichen.
Als grenzüberschreitend werden solche Transaktionen verstanden, bei denen Rechtsfragen aus mindestens zwei Rechtsordnungen bearbeitet wurden.
5. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen mit Transaktionen, die deutschem Recht unterlagen oder bei dem das Zielunternehmen seinen Sitz in Deutschland hatte, einzureichen.
zu 7.)
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit:
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a. die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen und
b. Gegenstand der Referenz war die federführende Rechtsberatung zu einer komplexen Unternehmenstransaktion, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Übernahme stand (Zielgesellschaft/en börsennotiert).
Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind
i. der Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, ein-schließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,
ii. die Umstrukturierung von Unter-nehmen und Unternehmensbeteiligungen,
iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und
iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen
zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.
II. Mindestanforderung an Referenzen
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
1. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
2. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über die federführende Beratung bei öffentlichen Übernahmen einzureichen.
3. Es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz einzureichen, bei denen mindestens 25 % der Anteile an einem börsengelisteten Unternehmen erworben wurde.
4. Es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz mit grenzüberschreitender Transaktion einzureichen. Als grenzüberschreitend werden solche Transaktionen verstanden, bei denen Rechtsfragen aus mindestens zwei Rechtsordnungen bearbeitet wurden.
5. Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen mit Transaktionen, die deutschem Recht unterlagen oder bei dem das Zielunternehmen seinen Sitz in Deutschland hatte, einzureichen.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.