SWFH Sachversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2210/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB z.Hd. Herrn RA Dr. Marc Opitz Ulmenstraße 37-39 60325 Frankfurt a.M.
E-Mail:
Telefon: +49 6971913354
Fax: +49 6971913391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWFH Sachversicherung
Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) ist Allein- bzw. Mehrheitsgesellschafterin einer Reihe von Tochtergesellschaften, die insbesondere kommunale Dienstleistungen rund um Energie und Wasser, öffentliche Mobilität, Abfallentsorgung, Sport und Freizeit anbieten.
Auftragsgegenstand sind Sachversicherungsleistungen und Leistungen der Terrorversicherung für die SWFH und Tochtergesellschaften der SWFH. Der Deckungsschutz für Kraftwerke ist nicht Gegenstand der abzuschließenden Sach- und Terrorversicherung.
Die Gesamtversicherungssumme der Sachversicherung beläuft sich auf ca. 4,5 Mrd. EUR. Die Gesamtversiche-rungssumme der Terrorversicherung beträgt ca. 3,4 Mrd. EUR.
Führungsversicherer Allgefahren-Sachversicherung
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main
Der Auftrag umfasst die Deckung einer Allgefahren-Sachversicherung mit bedarfsgerechter Selbstbeteiligung für Gebäude, Betriebsmittel, Elektronik und Vorräte, einschließlich Mehrkosten- und Mietverlustversicherung.
Das Los 1 betrifft die Beauftragung des Führungsversicherers. Der Führungsversicherer muss mindestens 25% und kann bis zu 100% des zu versichernden Risikos übernehmen. Die Bieter teilen mit Angebotsabgabe ihre maximale Zeichnungsquote mit. Die Zeichnungsquoten werden aus 5%-Einheiten gebildet. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, mit der maximalen Zeichnungsquote berücksichtigt zu werden. Der Bestbieter des Loses 1 erhält den Zuschlag auf Anteile, die 50% des zu versichernden Risikos übersteigen, nur, wenn und soweit für diese Anteile keine günstigeren Beteiligungsangebote (Los 2) anderer Bieter vorliegen.
Es ist eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr vorgesehen, wenn der Versicherungsvertrag nicht vorher von einer der Parteien gekündigt wird (verhandelbar).
Übersteigt die Anzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerber für die Führung die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies wird anhand des folgenden Kriteriums bestimmt: Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Darstellungsmängel im Teilnahmeantrag führen zu Minderbewertungen.
Es sind unterschiedliche Optionen für Selbstbehalte anzubieten.
Beteiligtenversicherer Allgefahren-Sachversicherung
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main
Der Auftrag umfasst die Deckung einer Allgefahren-Sachversicherung mit bedarfsgerechter Selbstbeteiligung für Gebäude, Betriebsmittel, Elektronik und Vorräte, einschließlich Mehrkosten- und Mietverlustversicherung
Das Los 2 betrifft die Beauftragung des bzw. der Beteiligtenversicherer. Die Beteiligtenversicherer können bis zu 75% des zu versichernden Risikos übernehmen. Die Bieter teilen mit Angebotsabgabe mit, auf welchen Anteil des zu versichernden Risikos sie bieten (maximale Quote). Die Zeichnungsquoten werden aus 5%-Einheiten gebildet.
Es erfolgt keine Auftragsvergabe in Los 2, wenn der Bestbieter des Loses 1 bereit ist, das zu versichernde Risiko zu 100% zu übernehmen und wenn sein Angebot wirtschaftlicher ist als eine Konstellation aus Führungs- und Beteiligtenversicherer.
Die Vergabe in Los 2 erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konstellation aus Führungs- und Beteiligungsangeboten. Zur Bildung eine Versicherungskonsortiums werden die wertungsfähigen Angebote des Loses 2 entsprechend dem Ergebnis der Angebotswertung in absteigender Reihenfolge bezuschlagt.
Die Bieter haben keinen Anspruch darauf, mit der von ihnen angebotenen maximalen Zeichnungsquote berück-sichtigt zu werden. Sollte der letztplatzierte potentiell zum Zuge kommende Bieter ein Angebot auf einen größe-ren Anteil abgegeben haben als nach den vorrangig zu beauftragenden Angeboten noch übrig ist, erhält er den Zuschlag nur auf die verbleibende Quote und ist dann auch hinsichtlich dieses geringeren Teils verpflichtet, den Vertrag entsprechend der angebotenen Prämiensätze zu erfüllen.
Es ist eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr vorgesehen, wenn der Versicherungsvertrag nicht vorher von einer der Parteien gekündigt wird (verhandelbar).
Es sind unterschiedliche Optionen für Selbstbehalte anzubieten.
Führungsversicherer Terrorversicherung
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main
Der Auftrag umfasst die Deckung einer Terrorversicherung mit bedarfsgerechter Selbstbeteiligung.
Das Los 3 betrifft die Beauftragung des Führungsversicherers. Der Führungsversicherer muss mindestens 25% und kann bis zu 100% des zu versichernden Risikos übernehmen. Die Bieter teilen mit Angebotsabgabe ihre maximale Zeichnungsquote mit. Die Zeichnungsquoten werden aus 5%-Einheiten gebildet. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, mit der maximalen Zeichnungsquote berücksichtigt zu werden. Der Bestbieter des Loses 3 erhält den Zuschlag auf Anteile, die 50% des zu versichernden Risikos übersteigen, nur, wenn und soweit für diese Anteile keine günstigeren Beteiligungsangebote (Los 4) anderer Bieter vorliegen.
Es ist eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr vorgesehen, wenn der Versicherungsvertrag nicht vorher von einer der Parteien gekündigt wird (verhandelbar).
Übersteigt die Anzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerber für die Führung die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die
Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies wird anhand des folgenden Kriteriums bestimmt: Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Darstellungsmängel im Teilnahmeantrag führen zu Minderbewertungen.
Beteiligtenversicherer Terrorversicherung
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main
Der Auftrag umfasst die Deckung einer Terrorversicherung mit bedarfsgerechter Selbstbeteiligung.
Das Los 4 betrifft die Beauftragung des bzw. der Beteiligtenversicherer. Die Beteiligtenversicherer können bis zu 75% des zu versichernden Risikos übernehmen. Die Bieter teilen mit Angebotsabgabe mit, auf welchen Anteile des zu versichernden Risikos sie bieten (maximale Quote). Die Zeichnungsquoten werden aus 5%-Einheiten gebildet.
Es erfolgt keine Auftragsvergabe in Los 4, wenn der Bestbieter des Loses 3 bereit ist, das zu versichernde Risiko zu 100% zu übernehmen und wenn sein Angebot wirtschaftlicher ist als eine Konstellation aus Führungs- und Beteiligtenversicherer.
Die Vergabe in Los 4 erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konstellation aus Führungs- und Beteiligungsangeboten. Zur Bildung eine Versicherungskonsortiums werden die wertungsfähigen Angebote des Loses 4 entsprechend dem Ergebnis der Angebotswertung in absteigender Reihenfolge bezuschlagt.
Die Bieter haben keinen Anspruch darauf, mit der von ihnen angebotenen maximalen Zeichnungsquote berück-sichtigt zu werden. Sollte der letztplatzierte potentiell zum Zuge kommende Bieter ein Angebot auf einen größe-ren Anteil abgegeben haben als nach den vorrangig zu beauftragenden Angeboten noch übrig ist, erhält er den Zuschlag nur auf die verbleibende Quote und ist dann auch hinsichtlich dieses geringeren Teils verpflichtet, den Vertrag entsprechend der angebotenen Prämiensätze zu erfüllen.
Es ist eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr vorgesehen, wenn der Versicherungsvertrag nicht vorher von einer der Parteien gekündigt wird (verhandelbar).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Eigenerklärung gem. Vordruck der Bewerbungsunterlagen).
b) Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland gem. §§ 8 ff., 57 ff, 61 ff. und 67 ff. VAG oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaats in der ausgeschriebenen Sparte oder Befugnis zur Leistungserbringung als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen gem. § 1 Abs. 3 VAG (Eigenerklärung gem. Vordruck in den Bewerbungsunterlagen).
c) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. (Eigenerklärung gem. Vordruck in den Bewerbungsunterlagen).
d) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung für alle Lose. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch Registerauskünfte.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Bewerber-gemeinschaft insbesondere in Zweifelsfällen und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Angaben/Unterlagen zu fordern oder Wirtschaftsauskünfte über den Bewerber einzuholen. Hierzu zählen auch Angaben zu Ratings.
a) Referenzen über die Erbringung nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen der Sachversicherung (Lose 1 und 2) bzw. der Terrorversicherung (Lose 3 und 4), die seit dem 01.07.2020 erbracht wurden (Beendigung der Leistung im Referenzzeitraum ausreichend). Für alle Referenzen sind Auftragsgegenstand, Auftragsort, Auftraggeber, Zeitraum der Auftragserbringung, Auftragsumfang und bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen auch der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten). Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten sind auf besondere Aufforderung des Auftraggebers hin anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Bewerber-gemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Angaben/Unterlagen zu fordern.
Zu a):
Für das Los 1:
Mindestens zwei Referenzaufträge nach Ziffer III.1.3 lit. a) über Sachversicherungsleistungen mit einer Versicherungssumme von jeweils mindestens 250 Mio. EUR, bei denen der Bieter als Allein- oder Führungsversicherer beteiligt war/ist.
Für das Los 2:
Mindestens zwei Referenzaufträge nach Ziffer III.1.3 lit. a) über Sachversicherungsleistungen mit einer Versicherungssumme von jeweils mindestens 250 Mio. EUR, bei denen der Bieter als Allein-, Führungs- oder Beteiligtenversicherer beteiligt war/ist.
Für das Los 3:
Mindestens zwei Referenzaufträge nach Ziffer III.1.3 lit. a) über Leistungen der Terrorversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils mindestens 250 Mio. EUR, bei denen der Bieter als Allein- oder Führungsversicherer beteiligt war/ist.
Für das Los 4:
Mindestens zwei Referenzaufträge nach Ziffer III.1.3 lit. a) über Leistungen der Terrorversicherung mit einer Ver-sicherungssumme von jeweils mindestens 250 Mio. EUR, bei denen der Bieter als Allein-, Führungs- oder Beteilig-tenversicherer beteiligt war/ist.
Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose ist eine Mehrfachbenennung von Referenzen zulässig.
Unternehmen, die zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland gem. §§ 8 ff., 57 ff, 61 ff. und 67 ff. VAG oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaats in der ausgeschriebenen Sparte zugelassen sind oder die als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen gem. § 1 Abs. 3 VAG zur Leistungserbringung befugt sind.
Gemäß Vergabeunterlagen. Die beauftragten führenden Versicherer (Lose 1 und 3) und die beauftragten Beteilig-tenversicherer (Lose 2 und4) haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern nach Anteilen.
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder sind zugelassen. Wird als führender Versicherer oder Beteiligtenversicherer eine Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung beauftragt, haften deren Mitglieder gesamtschuldnerisch für den von ihnen übernommenen Anteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Betreuung der Versicherung (Vertrags- und Schadensbearbeitung) für den Auftraggeber erfolgt durch ein vom Auftraggeber beauftragten Versicherungsmakler auf Kosten des Auftraggebers. Prämienangebote sind nettoisiert abzugeben.
b) Der ausgeschriebene Versicherungsschutz kann nur von Versicherungsunternehmen im Sinne von Ziffer III.2.1 zur Verfügung gestellt werden. Teilnahmeanträge oder Angebote von Versicherungsvermittlern (Versicherungsmaklern, Assekuradeure, gebundenen oder ungebundenen Versicherungsvertreter, etc.) in eigenem Namen sind nicht zugelassen. Sofern die Abgabe eines Teilnahmeantrag durch Versicherungsvermittler in Vertretung eines Versicherungsunternehmens erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine ordnungsgemäße, auf das konkrete Vergabeverfahren bezogene Einzelvollmacht zur Vertretung in dem gesamten Vergabeverfahren und insbesondere zur Angebotsabgabe vorzulegen. Mehrfachvertretungen sind ausgeschlossen.
c) VVaG sind zugelassen, soweit sie Verträge ohne Nachschussverpflichtungen abschließen können.
d) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren für Los 2 aufzuheben, wenn in dem Verfahren für Los 1 keine, keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingegangen sind. Gleiches gilt um umgekehrten Fall. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren für Los 4 aufzuheben, wenn in dem Verfahren für Los 3 keine, keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingegangen sind. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.
e) Die Beantwortung von Fragen zu diesem Vergabeverfahren sowie die Kommunikation zwischen Bewer-bern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt über die Plattform Deutsches Vergabeportal http://www.dtvp.de. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV675K. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet.
f) Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV675K
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland