Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52044
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schellenberger, Victoria
E-Mail:
Telefon: +49 5112862151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig
Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig
Braunschweig
Erneuerung der Eisnebahnüberführung Brodweg in Braunschweig (Strecke
1900/1912 in km 5,373/2,803). Die derzeit bestehende Dauerbehelfsbrücke soll in einer Totalsperrung
abgebrochen und das neue Bauwerk eingeschoben werden. Das dort derzeit noch liegende Ausziehgleis soll
nicht wieder überführt werden, sodass die Brücke anstatt 4-gleisig nur noch 3-gleisig überführt wird. Durch
die höhere Bauhöhe der neuen Brücke muss die Straße im kreuzenden Bereich abgesenkt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Werfstraße 9, 30169 Hannover
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Braunschweig
Erneuerung der Eisnebahnüberführung Brodweg in Braunschweig (Strecke
1900/1912 in km 5,373/2,803). Die derzeit bestehende Dauerbehelfsbrücke soll in einer Totalsperrung
abgebrochen und das neue Bauwerk eingeschoben werden. Das dort derzeit noch liegende Ausziehgleis soll
nicht wieder überführt werden, sodass die Brücke anstatt 4-gleisig nur noch 3-gleisig überführt wird. Durch
die höhere Bauhöhe der neuen Brücke muss die Straße im kreuzenden Bereich abgesenkt werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LÄ52 Einsanden der Leitungen der Netzbetreiber
Bei der Baumaßnahme EÜ Brodweg mussten Leitungen Dritter nach dem Einschubvorgang der neuen Eisenbahnüberführungund dem Herstellen der Straßentröge wieder die Endlage unterhalb der Straße und Gehwege gebracht werden. Zurfachgerechten Ausführung gehört, nachdem die Leitungendurch den Netzbetreiber in Endlage verlegt wurden, dass Einsandender Kabel, Verlegen von Trassenwarnbändern, sowie das Verlegen von Kabelschutzrohren, welche ebenfalls durch denNetzbetreiber beigestellt wurden. Im Ausschreibungs LV ist dafür keine Position vorhanden. Die Bindung eines zusätzlichen ANsmacht aus wirtschaftlichen Aspekten keinen Sinn, da Gewährleistungsansprüche auf unterschiedliche Auftragnehmer entfallenwürden. Weiterhin hat der Auftragnehmer bereits alle notwenigen Gerätschaften vor Ort zur Verfügung. Eine erneuteAusschreibung hätte eine Bauzeitenverlängerung (inkl. längerer Bindung von BE-Flächen, BÜW, Sicherung etc.) zur Folge.