SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59814
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kaiser, Claudia
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
Rastatt
SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rastatt
SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
LÄA 01 Im Rahmen der Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase wurde festgestellt, dass die Machbarkeit des Anschlusses
eines externen Aggregats im Bereich der TST Mitte untersucht werden sollte. Deshalb soll im Rahmen der Planungen eine
Machbarkeitsstudie für die Realisierbarkeit eines geeigneten Anschlusses an die NSHV-Mitte erstellt werden.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auch die Zählerkonzeption tiefergehend überprüft werden muss. Vor diesem Hintergrund
soll in Anlehnung an das Zählerkonzept des Projekts S21 ein Vorschlag für den Tunnel Rastatt erarbeitet werden.
Im Planungsverlauf wurde festgestellt, dass die bezogen auf die Möglichkeit der Ersatzversorgung im Bereich der TST Mitte
zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden. Darüber hinaus muss aufgrund von Ril-Änderungen sowie Erkenntnissen
aus dem Parallelprojekt das Zählerkonzept überprüft und überarbeitet werden.