Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2104-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 57 Prüfanmerkungen Umweltunterlagen
Auf Grund des schwierigen politischen Umfeldes wurde entschieden, die Umweltgutachten einer intensiven und überdurchschnittlichen juristischen und fachlichen Prüfung durch den AG und einer von der DB Netz AG beauftragten Kanzlei und auf fachlicher Ebene durch einen externen Sachverständigen zu unterziehen. Damit soll eine maximal mögliche Rechtssicherheit erreicht werden. Die aus den Prüfläufen resultierenden Korrekturen und Ergänzungen stellen einen Gewinn in Hinblick auf die juristische bzw. fachliche Qualität und damit auch Belastbarkeit der Gutachten dar. Aufgrund des hohen Projektrisikos wird ein besonders hohes Niveau, signifikant über den üblichen und (sonst) ausreichenden Anspruch an Umweltgutachten hinausgehend, angestrebt. Dies führt zwangsläufig auch zu einem entsprechend außergewöhnlich hohen Aufwand während der Prüfphase. Dieser Aufwand konnte zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht abgesehen werden.