ABSNBS Mannheim – Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34921
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
Die bestehende Infrastruktur im Bereich nördlich von Karlsruhe stellt einen wesentlichen Engpass im deutschen Schienennetz dar. Um dem prognostizierten Wachstum im Schienenverkehr gerecht zu werden, soll eine Kapazitätserhöhung durch Schaffung einer Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Mannheim – Karlsruhe mittels zweier neuer Gleise erfolgen. Das Vorhaben wird über das Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert.
Das Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist, Lösungsansätze für die zusätzlich erforderlichen Trassenkapazitäten zu entwickeln. Die technische Realisierbarkeit hat gleichzeitig mit möglichst geringen Widerständen aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht einherzugehen. Eine sich daraus entwickelnde Vorzugsvariante soll als Antragstrasse in ein Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Die Zwischen- und Endergebnisse der Trassenfindung und Untersuchung der technischen Machbarkeit sollen kontinuierlich, transparent und adressatengerecht i.R. einer durch die DB Netz AG organisierten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.
Der Untersuchungsraum für die Trassenfindung bezieht sich auf den Bereich Mannheim Rbf bis Karlsruhe. Dabei ist sowohl ein Ausbau der Bestandsinfrastruktur als auch eine Neubaustrecke in die Analyse der Trassenfindung und technischen Machbarkeit zu integrieren. Ferner sind im Sinne einer ganzheitlichen Planung mögliche Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen durch weitere Neu- und Ausbauvorhaben in den angrenzenden Bereichen zu berücksichtigen. Der zeitliche Umfang dieser ersten Planungsleistungen bis zur formalen Einleitung eines Raumordnungsverfahrens wird auf circa drei Jahre ab Leistungsbeginn geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Die bestehende Infrastruktur im Bereich nördlich von Karlsruhe stellt einen wesentlichen Engpass im deutschen Schienennetz dar. Um dem prognostizierten Wachstum im Schienenverkehr gerecht zu werden, soll eine Kapazitätserhöhung durch Schaffung einer Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Mannheim – Karlsruhe mittels zweier neuer Gleise erfolgen. Das Vorhaben wird über das Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert.
Das Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist, Lösungsansätze für die zusätzlich erforderlichen Trassenkapazitäten zu entwickeln. Die technische Realisierbarkeit hat gleichzeitig mit möglichst geringen Widerständen aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht einherzugehen. Eine sich daraus entwickelnde Vorzugsvariante soll als Antragstrasse in ein Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Die Zwischen- und Endergebnisse der Trassenfindung und Untersuchung der technischen Machbarkeit sollen kontinuierlich, transparent und adressatengerecht i.R. einer durch die DB Netz AG organisierten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.
Der Untersuchungsraum für die Trassenfindung bezieht sich auf den Bereich Mannheim Rbf bis Karlsruhe. Dabei ist sowohl ein Ausbau der Bestandsinfrastruktur als auch eine Neubaustrecke in die Analyse der Trassenfindung und technischen Machbarkeit zu integrieren. Ferner sind im Sinne einer ganzheitlichen Planung mögliche Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen durch weitere Neu- und Ausbauvorhaben in den angrenzenden Bereichen zu berücksichtigen. Der zeitliche Umfang dieser ersten Planungsleistungen bis zur formalen Einleitung eines Raumordnungsverfahrens wird auf circa drei Jahre ab Leistungsbeginn geschätzt.
LÄA 10 – Die Anzahl der im Planungsprozess entwickelten Linienvarianten übersteigt die vertraglich vereinbarte Anzahl. Die zusätzlichen Linienvarianten inkl. der Untersuchungen hinsichtlich umwelttechnischen, raumordnerischen Belangen und technischer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind Gegenstand der Änderungen.
Bei dem Planungsauftrag zur Trassenfindung und Ermitteln einer Vorzugsvariante zur Antragstrasse zum Raumordnungsverfahren handelt es sich um eine gutachterliche Bewertung, die aus einer Hand zu erfolgen hat. Grundlagen, Methodik und Bewertung haben einheitlich und in sich schlüssig unstrittig zu erfolgen. Die Infragestellung der gutachterlichen Wirkung des Planungsverfahrens und seiner Methodik bei einer Aufsplittung würde deren Integrität in Frage stellen und den Planungsprozess obsolet darstellen.