Austausch Elektroschränke an Bus-Haltestellen - Elektroverteiler Rondosäulen Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 034/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Culic, Dunja
E-Mail:
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Austausch Elektroschränke an Bus-Haltestellen - Elektroverteiler Rondosäulen

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 034/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31213400 Verteileranlage
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung & Lieferung von 112 Elektroverteilern gemäß Vorgabe.

Nach der Fertigstellung vom ersten Elektroverteiler (Rondosäulen) findet eine Werksabnahme mit Funktionsprüfung statt. Nach erfolgreicher Abnahme werden die restlichen 111 Elektroverteiler gefertigt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31213400 Verteileranlage
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Elektroverteiler Rondosäulen

Die Reisekosten übernimmt der Verkäufer (Auto 0,70 EUR pro km; Zug 2 Klasse; Flug Economy – Bei längerer Anreisezeit von max. 6 Std. pro Weg wird ein Hotel mit min. 3 Sterne benötigt. Personenanzahl 4).

Es muss für die Gesamte Dauer des Kontraktes ein deutschsprachiger Service Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Dieser muss die Anforderung Level C2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) erfüllen.

Umfang:

- Typ 1: Rondosäule / S-Kabel

Gesamtmenge: 147 Stück + Optional 20 Stück + Optional 56 Stück

(Ob die Optionen in Frage kommen werden wir Ihnen wie folgt bekanntgeben. Option 1 und Option 2 können alternativ, als auch kumulativ gezogen werden.)

Option 1 = 20 Stück bis zum 31.06.2024

Option 2 = 56 Stück bis zum 31.06.2024

Mögliche Gesamtmenge: min. 147 Stück mögliche max. Menge 223 Stück

Lieferplan:

Menge Liefertermin Info

56 Stück 31.10.2023 Projektgeschäft Lieferung vorab auch möglich

10 Stück 31.12.2023 Lagerware: Lieferung vorab auch möglich

25 Stück 31.03.2024 Projekt: Abruf Anfang 2024

56 Stück 30.06.2024 Projektgeschäft Abruf Mitte 2024

GESAMT = 147 Stück

Lieferplan: Option 1

Menge Liefertermin Info

20 Stück Anfang 2025 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.

Lieferplan: Option 2

Menge Liefertermin Info

56 Stück Ende 2024 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.

- Typ 2: Rondosäule / B-Kabel

Gesamtmenge: 3 Stück + Optional 10 Stück + Optional 47 Stück

(Ob die Optionen in Frage kommen werden wir Ihnen wie folgt bekanntgeben. Option 1 und Option 2 können alternativ, als auch kumulativ gezogen werden.)

Option 1 = 10 Stück bis zum 31.06.2024

Option 2 = 47 Stück bis zum 31.06.2024

Mögliche Gesamtmenge: min. 3 Stück mögliche max. Menge 60 Stück

Menge Liefertermin Info

3 Stück 31.10.2023 Projektgeschäft Lieferung vorab auch möglich

Lieferplan: Option 1

Menge Liefertermin Info

10 Stück Anfang 25 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.

Lieferplan: Option 2

Menge Liefertermin Info

47 Stück Ende 2024 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Mengenkontrakt wird zu Anfang ohne Optionen abgeschlossen und nach eventueller Optionsziehung nachträglich um die in der "Leistungsbeschreibung

zur Ausschreibung VGF EU 034/23" genannten Menge erhöht.

siehe Punkt: II.2.4) Beschreibung der Beschaffung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Lieferung von Rondosäulen soll ein Rahmenvertrag (Mengenkontrakt) für die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (nachfolgend „VGF“) mit einem Anbieter geschlossen werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, von der VGF zu den Bedingungen des o. g., abzuschließenden Rahmenvertrags (nachfolgend „RV“) Bestellungen anzunehmen. Der Mengenkontrakt wird zu Anfang ohne die unten genannten Optionen abgeschlossen und nach eventueller Optionsziehung Nachträglich um die Menge erhöht. Der Zeitraum des Kontraktes ist bis 31.12.2025 vorgesehen. In dieser Zeit sollten alle Mengen (inkl. Optionen) abgerufen sein. Den Starttermin entnehmen Sie bitte den Vergabe Unterlagen.

- Die Kabelstränge in der Rondosäule sind zu beschriften. (Druckschrift)

- Die Rondosäulen sind nach beiliegendem Schaltplan zu fertigen.

- Vertragsstrafe: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist

überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,33% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.

- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

- Es sind die im Leistungsverzeichnis/Schaltplan beschriebenen originalen Fabrikate zu verwenden.

- Der Umsatz in den letzten 3 Jahren, muss pro Jahr mind. 1 Mio. betragen.

- Angaben von 3 Referenzprojekte in der selben Größenordnung

- Hauptgeschäft ist der Schaltschrankbau oder Elektronischer Anlagenbau oder Gebäudetechnik

- Sicherheitsleistungen: Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme (brutto) verlangt.

- Bürgschaft für Mängelansprüche: Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet eine Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Auftragssumme (brutto) nachzuweisen nach schriftlicher Endabnahme durch den Auftraggeber.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-288680
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Austausch Elektroschränke an Bus-Haltestellen - Elektroverteiler Rondosäulen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/07/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag

oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2023

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