Umsetzung spezieller Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Gewaltbetroffenen Referenznummer der Bekanntmachung: 52w9200-0004/2022/012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenberger Straße 2/2a
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65193
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat II 3B - Frau Geiberger
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://soziales.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung spezieller Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Gewaltbetroffenen
Umsetzung spezieller Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Gewaltbetroffenen, zur Sicherstellung gerichtsverwertbarer Dokumentation und zur Koordinierung der psychosozialen Unterstützung und Beweissicherung
Umsetzung spezieller Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Gewaltbetroffenen, zur Sicherstellung gerichtsverwertbarer Dokumentation und zur Koordinierung der psychosozialen Unterstützung und Beweissicherung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Alleinstellungsmerkmal
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung spezieller Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Gewaltbetroffenen
Postanschrift: Frankfurter Str. 58
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35392
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)