Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 073/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schulz, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 073/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-

Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der

zukünfitgen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die

Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse

Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch die Ertüchtigung der Fernwirkanlage und der

Schutztechnik des Gleichrichterwerks (GW 761) Oberforsthaus in Frankfurt a.M..

Die Leistungen umfassen:

- Erneuerung der Fernwirkanlage und der Schutztechnik im Gleichrichterwerk Oberforsthaus

Vor Angebotsabgabe wird es empfohlen eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vor

Ort durchzuführen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

aus der Baubeschreibung:

Auszuführende Leistungen

Die Ausschreibung beinhaltet den Austausch der Fernwirkanlage und Schutztechnik.

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:

- Lieferung eines neuen Fernwirkschranks

- Erneuerung der Schutztechnik der MS- und DC-Anlage

Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind wäh-

rend der gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand zu hal-

ten. Alle Straßen und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei

sind für das Überfahren von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten, Kantensteinen und derglei-

chen Schutzvorkehrungen zu treffen.

Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von

Materialien zur Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Ge-

fahr, nur direkt auf der unmittelbaren Baufläche erfolgen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umweltverträglichkeit

Die Maßgaben zum Immissionsschutz von Anwohnern in Wohngebieten sind zu beachten und

einzuhalten. Es sind lärm arme Geräte einzusetzen. Lärmintensive Arbeiten sind während der

Bauzeit außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchzuführen. Ggfs. sind entsprechende Aus-

nahmegenehmigungen vom AN einzuholen.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen beinhalten:

- GW Übersichtsplan

- Ü-Schaltplan

Auflistung der anzuwendenden „Zusätzliche Techni-

sche Vertragsbedingungen“

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung anerkannten Regeln der Technik und die Zusätzli-

chen Technischen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Insbesondere die Technischen-

Anschluss-Bedingungen der NRM (TAB).

Anlagen

- Anlage 1 Standort GW Oberforsthaus

- Anlage 2 Ü-Schaltplan GW Oberforsthaus

- Anlage 3 TAB_MS_NRM

- Anlage 4 Handbuch Inbetriebnahme von GW NRM-AA-S070

- Anlage 5 Anlagenbild

- Anlage 6 Demontage

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 101-312160
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung

mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %

der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für

Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der

Abnahme.

Bürgschaften (Formblätter sind vorgegeben)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers

zu verwenden und zwar für

- die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“

- die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“

Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.

Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

-HVA B-StB Angebotsschreiben

-VGF_Vertraulichkeitserklaerung

-HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

-Verpflichtungserklärung Vordruck

-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen

-HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

-HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

-GAEB 83-Datei zu VGF_EU 073_23 LV Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik

-VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG))

-Eigenerklaerung Versicherungspflicht

-Eigenerklärung Sanktion gegen Russland

-221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme (jeweils für Los 1 und für Los 2 getrennt)

-bei Bedarf: „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“

-bei Bedarf: Bestätigung der Objekt-/Ortsbesichtigungen

Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen

nach Aufforderung zuzuleiten.

Bieterfragen

Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal

www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert.

Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert.

VGF Mengen

Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke

Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für 180.00 EUR zzgl. MwST. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten.

Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum

kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu

registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online

Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer

1.3 angegebenen Internetseite erfolgen.

2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei

Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu

unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter

die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben

die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in

Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen

geltendes Recht verstoßen.

3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter

nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle

Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch

nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die

Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von

Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung

von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.

Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die

Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.

Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung

der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.

4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und

Umfang) mit dem Angebot einzureichen.

5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in

dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.

6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte

Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird

das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird

nicht nachgefordert.

7) Versicherungspflicht

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum

seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von

mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden

je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und

mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und

nachzuweisen.

8) Gewährleistung

Die Gewährleistungszeit beträgt fünf (5) Jahre nach schriftlicher Abnahme durch den technischen Projektleiter

der VGF.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2023

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