Gemeinde Wölfersheim: Los 2 Planung der Begegnungs- und Freizeitfläche für Jugendliche (Skatepark) Referenznummer der Bekanntmachung: Los 02-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 60
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61200
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6974093873
Fax: +49 6974093874
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wölfersheim: Los 2 Planung der Begegnungs- und Freizeitfläche für Jugendliche (Skatepark)
Revitalisierung des Bahnhofsumfeldes in der Gemeinde Wölfersheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeberin, die Gemeinde Wölfersheim, plant die Vergabe zur Erneuerung/Revitalisierung des Bahnhofsumfeldes, insbesondere die Herstellung von Park & Ride, Bike & Ride, einer Umstiegshaltestelle und Neuanlage der Verkehrs- und Freiflächen sowie der Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen in zwei se-paraten Losen: - Los 1: Verkehrsanlagen, Kanalisation und Wasserversorgung- Los 2: Begegnungs- und Freizeitfläche für Jugendliche (Skatepark) Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungsleistungen von Los 2, die Leistungsphasen 1 - 9 HOAI für die Errichtung eines Skateparks unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte und Grün- und Aufenthaltsflächen: • Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2
Städtebauförderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.