Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung EÜ Dachauerstr. mit Grundwasserwanne, Strecke 5500, km 10,225 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66077
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Cieslik, Astrid
E-Mail:
Telefon: +49 89130872592
Fax: +49 89130872858
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung EÜ Dachauerstr. mit Grundwasserwanne, Strecke 5500, km 10,225
Strecke 5500, km 10,225 - Erneuerung EÜ Dachauer Str. - Bauüberwachungsleistungen
Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen. Dabei ist jegliche Loskombination möglich.
BÜB Ob/KB mit Zusatzfunktion als leitender Bauüberwacher der Gesamtbaumaßnahme, Schienentechnik-Überwachung (SÜ), SiGeKo, Abfallmanagement
München
Die Eisenbahnüberführung (EÜ) in der Dachauer Straße in München-Moosach muss erneuert werden.
Die EÜ befindet sich bei Bahnkilometer 10,225 auf der Strecke 5500 München Hbf. – Regensburg Hbf. beziehungsweise bei Bahnkilometer 5,865 auf der Strecke 5525 München-Laim Rbf – München Nord Rbf.
Als Ersatzneubau wird ein 3-zelliges Rahmenbauwerk mit Weiten von 5,25m/11,75m/4,75m in Massivbauweise errichtet. Beidseitig der EÜ werden Kappen mit Randwegen je 80cm und aufgesetzten Kabeltrögen angebracht.
Die Herstellung der beiden Rahmenbauwerke für die Fuß- und Radwege werden aus baupraktischen Gründen und aufgrund der sehr begrenzten Platzverhältnisse zeitlich sowie räumlich hintereinander vorgesehen. Beide Rahmenbauwerke sind hierbei bereits auf Verschubbahnen zu errichten. Nach dem Längs- und Querverschub der Rahmen wird die dazwischenliegende Decke hergestellt. Nach Fertigstellung wird das Bauwerk eingeschoben.
Unterhalb der EÜ wird die Straße in einer Grundwasserwanne geführt. Die Grundwasserwanne setzt die Geometrie der dreizelligen EÜ fort und wird ebenfalls in Stahlbetonbauweise hergestellt. Das Niveau der Fuß- und Radwegbereiche liegt dabei stets über dem der Straße.
Da der Bereich der Straße tiefer liegt wird für diesen Bereich ein geschlossener Verbaukasten notwendig. Zur Trockenlegung der Baugrubensohle wird außerdem eine Unterwasserbetonsohle eingebracht.
Die Bereiche für die Grundwasserwannen der Fuß- und Radwege liegen oberhalb des bauzeitlichen Wasserspiegels und können daher ohne Verbauten hergestellt werden.
Weitere Informationen entnehme man der Projektbeschreibung der Ausschreibungs-unterlagen.
Zu erbringende Leistungen sind:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1.1 der Ausschreibungsunterlagen
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2.1 der Ausschreibungsunterlage
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3 der Ausschreibungsunterlage
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4 der Ausschreibungsunterlage
- Abfallmanagement gemäß Anlage 1.7 der Ausschreibungsunterlage
Weitere Informationen entnehme man der Projektbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB LST
München
Kabel der LST:
Im Bestand verlaufen sowohl Stamm- als auch Stichkabel in einem Kabeltrog bahnrechts der Trasse. Die neu verlegten Stammkabel werden bauzeitlich über eine Kabelhilfbrücke bahnrechts verlegt und mit Abschluss der Maßnahme im neu errichteten Kabeltrog der neuen EÜ umverlegt.
Für das Kabel 560 wird ein neuer KV 560 IV im km 10,261 auf Höhe des Kabelschrankes 545 errichtet. Das alte Kabel 560 wird geschnitten und auf den KV 560IV aufgelegt. Das neue Kabel 560 wird zwischen KV 560III und KV 560IV neu verlegt. Az Mor/3 wird bauzeitlich ausgebaut, Kabel 545e wird aus dem Baubereich zurückgezogen und sicher gelagert.
LST Anlagenteile:
Im Baubereich von km 10,190 bis 10,240 befinden sich diverse LST-Anlagenteile.
Die Ausspeisung Relais Gleis 3 wird bauzeitlich zurückgezogen und ein provisorischer Isolierstoß ist einzubauen. Die Rangiertafel Gleis 3 wird bauzeitlich ausgebaut. Die Gleiskreise Weiche 56 und Weiche 57 sind bauzeitlich außer Betrieb und die Weiche 57 zudem ausgebaut. Mit Fertigstellung der EÜ werden die Anlagen nach Bestand wieder eingebaut und in Betrieb genommen.
Zu erbringende Leistungen sind:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1.2 der Ausschreibungsunterlagen
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2.2 der Ausschreibungsunterlagen
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3 der Ausschreibungsunterlagen
Weitere Informationen entnehme man der Projektbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB E
München
Oberleitungsanlagen (OLA):
Für das Einbringen der Spundwände und der damit verbundenen Schaffung der Baufreiheit müssen die Kettenwerke über der Eisenbahnüberführung jeweils zwei Mal auf einer Länge von ca. 300 m verschwenkt werden. Vor der Verschwenkung der Kettenwerke sind die Fahrdrahtseitenlagen und Fahrdrahthöhen an den Auslegern bzw. Querfeldern im Verschwenkbereich aufzunehmen. Für die Verschwenkung der Kettenwerke sind die Gewichte der nachfolgend aufgeführten Radspanner anzuheben und zu fixieren:
- Kettenwerk Gleis 3 - Radspanner Mast 10-14,
- Kettenwerk Gleis 4 - Radspanner Mast 10-14,
- Kettenwerk Gleis 5 - Radspanner Mast 10-13,
- Kettenwerk Weichen 54-55 - Radspanner Mast 10-7,
- Kettenwerk Weichen 56-57 - Radspanner Mast 10-9,
- Kettenwerk fr. Str. Moosach-Rbf. - Radspanner Mast 10-6.
Nach Baufertigstellung sind die Kettenwerke, wie im Ausgangszustand vorhanden, wiederherzustellen und zu regulieren.
In die Kettenwerke über Gleis 3, 4 und 5 sind jeweils bauzeitliche Streckentrenner einzubauen und bis zur Einschubsperrpause zu überbrücken. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die bauzeitlichen Streckentrenner auszubauen und durch Stoßklemmen zu ersetzen. Anschließend ist ein Fahrdrahttausch durchzuführen.
Ortssteuereinrichtung (OSE):
Im Bereich der Brückenerneuerung verlaufen zwei Steuerkabel von der HX-1 Klemmleiste zu dem Klemmkasten an Mast 10-10a bzw. zu dem Klemmkasten an Mast 10-12. Die Steuerkabel sind bahnrechts bauzeitlich über eine Kabelhilfsbrücke zu führen. Im Vorfeld ist zu prüfen, ob die Kabel über ausreichend Mehrlänge verfügen. Falls nicht genügend Mehrlänge zur Verfügung stehen sollte, sind die Steuerkabel am Schalterantrieb zu lösen und bauzeitlich zurückzuziehen. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die Steuerkabel in den neuen Kabeltrog zu verlegen.
Des Weiteren befindet sich im Baufeld ein altes Steuerkabel 8x2,5 mm² des Gewerkes 50 Hz für die Weichenheizung. Da die Weichenheizung im Jahr 2016 erneuert wurde, ist dieses Kabel entbehrlich.
Rückstromführung:
Durch das Auftrennen der Gleise vor und hinter der Baugrube wird die Rückstromführung unterbrochen. Damit weiterhin eine durchgängige Rückstromführung gewährleistet werden kann, sind parallel zur Baugrube zwei Erdungsleitungen zu verlegen und an die Schienen eines der Gleise anzuschließen. Außerdem sind die Gleise auf Höhe der Maste 10-3/10-4 mittels Schienen- und Gleisverbindern auszurüsten. Hinter der Baugrube, auf Höhe der Maste 10-7/10-8, existiert bereits in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnüberführung eine Vermaschung.
Kabel (50Hz):
Im Baufeld befinden sich Leitungen und Anlagenteile für die Weichenheizungen. Die Kabel der Weichenheizung können im Zeitraum von Mitte April bis Ende Oktober abgeklemmt und so weit zurückgezogen werden, dass sie im Baufeld nicht stören. Zwingend zum Beginn der Heizperiode (1.11) müssen sie über das Kabeltrogsystem wieder angeschlossen sein.
Die Kabel für die Gleisfeldbeleuchtung werden dauerhaft zurückgebaut.
Zu erbringende Leistungen sind:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1.3 der Ausschreibungsunterlagen
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2.3 der Ausschreibungsunterlagen
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3 der Ausschreibungsunterlagen
Weitere Informationen entnehme man der Projektbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
jeweils mindestens für:
Los 1 2 BÜB Ob/KIB,
Los 2 1 BÜB LST,
Los 3 1 BÜB E
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: BÜB OB/KIB Los 1
Allgemeine Hinweise für Lebensläufe. Diese haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzpro-jekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Ob/KIB
2. als Nachweis ist der Lebenslauf einzureichen
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 23FEI66077 herunterzuladen.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 23FEI6607 ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß den Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
siehe III.1.3
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau Los 1
--Fachbauüberwacher Oberbau Los 1
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) Los 2 und 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Objekt-und Tragwerksplaner_Ingenieurbüro Grassl GmbH, Machtlfinger Str. 5-7, 81379 München
2. Straßenplaner_Schöneberg Ingenieure Projekt GmbH, Rüdesheimerstr. 15, 80686 München
3. LST_Planung_LST Logistik GmbH, Kreuzweg, 1d, 21376 Salzhausen
4. TK Planer_DK Kommunikationstechnik GMbH, Landbergerstr. 134, 80687 Mün-chen
5. Baugrund_Augeon Prof. Slominski GmbH & Co KG
6. Schall- und Erschütterung Möhler und Partner Ingenieure AG, Landaubogen 10, 81373 München
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.