Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 057/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schulz, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 057/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge der Fahrstromverstärkung des Streckennetzes wird das neue Gleichrichterwerk Hessestraße

errichtet. Zur fahrstomtechnischen Anbindung an die Fahrleitungsanlage ist es erforderlich, 4 neue

Einspeisepunkt aufzubauen.

Bestandteil der Ausschreibung ist:

- Herstellung von 2 Stk. Bohrrohrgründugen für Fahrleitungsmaste

- Lieferung und Montage von 2 Stck Fahrleitungsmasten aus HEM- Profil

- Anpassung der Fahrleitungsanlage für die Montage der neuen Einspeisepunkte

- Montage der Schaltschränke (Beistellung durch AG) für die neu aufzubauenden

Fahrleitungseinspeisungen

- Herstellung der Kabelverbindungen vom Schaltschrank zur Fahrleitungsanlage (zum jeweiligen

Speisepunkt)

- Montage von 4 Stk. Einspeisepunkte in die Fahrleitungsanlage

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auszüge aus der Baubeschreibung:

Allgemeine Beschreibung der Leistung

Die Verkehrs Gesellschaft Frankfurt am Main mbH wird im Zuge des Projektes Fahrstromverstärkung

Stadtbahn im Stadtteil Heddernheim ein neues Gleichrichterwerk errichten. Der Standort befindet sich

auf einem Grundstück innerhalb des Abzweiges der Stadtbahnlinie U2 in Richtung Sandelmühle und

der Stadtbahnlinien U1, U3, U8 in Richtung Zeilweg. Zur fahrstromtechnischen Anbindung der

tangierenden Streckenäste ist es notwendig punktuell die Fahrleitung in der Art anzupassen, dass vier

neue Einspeisestellen errichtet werden können.

Auszuführende Leistungen

Die Fahrleitungsanlage in dem Bereich ist als Kettenwerksfahrleitung mit einem Fahrdraht 120 mm²

(beweglich Nachgespannt), einem Trageseil 120 mm² (fest abgespannt) und einem zusätzlichen

Tragseil (120 mm²) je Gleis als Verstärkungsleitung aufgebaut. Die Fahrleitungsmaste sind im Bestand

als Gitterwinkelmaste bzw. Rahmenflachmaste nach DB- Bauweise ausgeführt. Als

Fahrleitungsstützpunkte kommen Rohrschwenkausleger in Aluminiumbauweise bzw. Querfelder mit

zwei Richtseilen zur Anwendung.

Für den neu zu errichtenden doppelten Speisepunkt SP 500/501 (Strecke U2, Richtung Bad Homburg)

wird ein zusätzlicher neuer Mast 3847.M0045 notwendig. Dieser Mast erhält einen Hochkettenausleger

über zwei Gleise in Aluminiumbauweise.

Aufgrund der höheren statischen Belastung durch den Aufbau der neuen Speisepunkte SP 177 und

SP 178 (Strecke U1, U3 und U8), muss der vorhandene Gitterwinkelmast 3025.M0300 durch einen

neuen Mast ersetzt werden. Der neue Mast wird zwischen dem zu erneuernden Mast und der

Winkelstützwand in der Geländespitze des GW errichtet. Die vorhandenen Querfelder (zwischen Mast

3025.M0310 und 3025.M0300 bzw. Mast 3025.M0290 und 3025.M0300) werden vom alten auf den

neuen Mast übernommen. Die beiden Speisepunkte Sp177 und SP178 werden am neuen Mast

3025.M0300 aufgebaut. Die bestehenden Kuppelschalter am zu ersetzenden Bestandmast sowie die

vorhandenen Abfangungen (Festpunktanker, Abfangung Fahrdraht Gleiswechsel, Abfangung Tragseil)

müssen ebenfalls auf den neuen Mast umgebaut werden.

Das Setzen der Schranksockel und die Montage der Schaltschränke für die Einspeiseschalter sind

ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Schaltschränke, inkl. der dazugehörigen Sockel,

werden vom AG beigestellt. Die Herstellung der Verbindung vom Schaltschrank zur Fahrleitung

(Fertigstellung der teilweise schon vorhandenen Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,

Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss

an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. das neu einregulieren der

Bestandstrenner und die Montage der A1/ A2- Ableiter ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN

enthalten. Sämtlich benötigte Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.

Als Gründungsart für die neu zu errichtenden Fahrleitungsmasten, bestehend aus HEM- Profil, sind

Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät mit

Gummibereifung erforderlich. Die Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu

verwendenden Abmessungen der Bohrrohre sind in der Mast- und Fundamentlisten (Anlage) näher

beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach Abstimmung

mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen Maststandorten sind

Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit festzustellen. Sollten Kabel oder

andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den betroffenen Leitungsbetreibern und

dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw. Anpassungen an den Leitungen

vorzunehmen.

Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den

aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG.

Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die

Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen

Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlage,

einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch

erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten

einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und

Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und

Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des

Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der

VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,

Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich

sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird

empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.

Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Es finden parallel zu den Fahrleitungsarbeiten Montagearbeiten zur Errichtung des GW Heddernheim

statt (Gebäudefundamente herstellen, Anlieferung und Aufstellen des GW, Anlieferung und einbringen

der Anlage, etc.). Eine terminliche Abstimmung des AN mit den anderen, zeitgleich tätigen, Gewerken

hat stattzufinden.

Zugänge, Zufahrten

Das Baufeld ist nur über das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim, Zufahrt über die

Hessestraße, zugänglich. Für Erschwernisse aus weiterem Materialtransport, der sich aus der

Besonderheit der Baustelle ergibt, werden keine gesonderten Vergütungen oder Zulagen gewährt. Der

Materialtransport aller Baumaterialien bis zur Verwendungsstelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten.

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt.

Es ist Sache des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen.

Lager- und Arbeitsplätze

Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen sind vom AN eigenverantwortlich zu

beschaffen. Anfallende Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen der Baustelleneinrichtung

abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

Anlagen im Baubereich

Im Bereich der geplanten Gründungen und der herzustellenden Kabeltrassen kreuzen zum Teil mehrere

Ver- und Entsorgungsleitungen, genaue Hinweise sind den Plänen der Versorgungsträger zu

entnehmen. Rechtzeitig zum Baubeginn ist die Trassenauskunft der zuständigen Versorger (Mainova,

Telekom, Siemens etc.) einzuholen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auszüge aus der Baubeschreibung:

Bauablauf

Die Arbeiten sind für den Zeitraum August 2023 bis Mai 2024 vorgesehen. Das Herstellen der

Mastgründungen soll vor dem Beginn der Tiefbauarbeiten für das GW- Gebäude, Arbeiten ab August

2023 vorgesehen, erfolgen.

Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Terminplan für die

Maßnahme dem AG zur Abstimmung vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 094-289200
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

- HVA B-StB Angebotsschreiben

- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm

- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen

- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 057_23 Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage

- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

- Eigenerklaerung Versicherungspflicht

- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland

- 105 Verpflichtungserklärung Vordruck

- Kalkulation: 221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme

- bei Bedarf „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“

VGF Mengen

Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke

Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für 180.00 EUR zzgl. MwST. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten.

Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Die Gewährleistungszeit beträgt 60 Monate nach Abnahme durch den technischen

Projektleiter der VGF.

Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag

innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten.

Bieterfragen

Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal

www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert.

1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter

https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren.

Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-

Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen

informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.

2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu

überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform

unverzüglich darüber zu unterrichten.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter

die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf

hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den

Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen.

Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen

geltendes Recht verstoßen.

3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht

vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben.

Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die

Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein

Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde.

Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die

Vollständigkeit der Angebote.

Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen

sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres

Angebotes allein verantwortlich.

Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen

Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.

4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren

Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.

5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen)

sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.

6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen.

Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2023

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg