NBS Dresden-Prag_PA 1.1: Ergänzende Vermessungsleistungen als Grundlage des BIM-Modells Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64533
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winzer, Anke
E-Mail:
Telefon: +49 3412342292
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Dresden-Prag_PA 1.1: Ergänzende Vermessungsleistungen als Grundlage des BIM-Modells
siehe II.1.4)
21-DE-TG-Dresden Prague 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
NBS Dresden-Prag_PA 1.1: Ergänzende Vermessungsleistungen als Grundlage des BIM-Modells
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
siehe II.1.4)
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Änderung Sperrpausen und Anforderung Ing.-Vermessung
Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war in Anlage 1.06 - Übersicht Gleissperrung das Sperrpausenkonzept für die Durchführung der Leistung festgelegt. Diese Sperrpausen waren zum Großteil im Schatten einer Maßnahme eines anderen Projektes der DB Netz AG angemeldet. Aufgrund von Veränderungen der Sperrpausen durch dieses Projekt musste das Messkonzept des Auftragnehmers mehrere Male angepasst werden. Im Ergebnis wurden für einige Bereiche die Sperrzeiten auf ein Drittel der Zeit reduziert oder gänzlich gestrichen. Der Auftragnehmer muss mehr Leistung in einem kleineren Zeitraum erbringen.
Das finale Messkonzept sieht gegenüber der ursprünglichen Kalkulation die Nutzung eines Gleismesswagens vor, um die erforderliche Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Sperrzeit zu vollbringen. Die regionale Abteilung Ingenieurvermessung der DB Netz AG hat der Nutzung des Gleismesswagens unter Auflage der zusätzlichen tachymetrischen Vermessung von bestimmten Zwangspunkten im zu vermessenden Bereich genehmigt.
Weiterhin fand eine Präzisierung des Vermessungsbereiches auf der Strecke 6239 statt. Die Vermessung für den Bereich von km 11,0 bis 11,4 kann entfallen. Grund hierfür ist neben dem vollständigen Entfall der Sperrpausen in diesem Bereich die bereits durchgeführte Vermessung dieses Bereiches durch den AN im Rahmen eines anderen Auftrages. Weiterhin wurde der Vermessungsbereich von km 17,3 bis 17,6 erweitert. Grund hierfür ist die Sicherstellung des rechnerischen Anschlusses an das System DB-REF2016.
Zuletzt wurde in Abstimmung mit der Abteilung Ingenieurvermessung der DB Netz AG entschieden, anstelle einer 2-fach tachymetrischen und 1-fach nivellitischen Höhenpunktbestimmung eine 3-fach tachymetrische Höhenbestimmung durchzuführen. Dies ist mit der Verkürzung der Sperrzeiten und der damit erforderlichen Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei Sicherstellung der gleichen Ergebnisse zu begründen
Ohne die Leistungen des Hauptvertrages sind diese Änderungen nicht durchführbar. Die Arbeiten selbst sollen am 25.08.2023 beginnen. Der Betra-Antrag hierfür ist bereits eingegangen. Eine Alternative wäre die Nichtdurchführung der gesamten Maßnahme während der Sperrpause sowie der damit verbundenen Zusatzkosten, wie der Neuanmeldung und Durchführung weiterer Sperrpausen, die zu vermeiden sind.