Steuerberatung der Stadt Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023-00018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paulsplatz 9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerberatung der Stadt Frankfurt am Main
Steuerberatung der Stadt Frankfurt am Main als Steuerschuldnerin in komplexen Angelegenheiten
Stadtkämmerei
Die Stadtkämmerei der Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, unter anderem für komplexe steuerliche Fragestellungen, Beratungsleistungen extern zu vergeben. Es handelt sich um eine auf einzelne Sachverhalte bezogene Beratung.
Für den Vertragszeitraum werden Beratungsleistungen benötigt, die neben den steuerrechtlichen Anforderungen einschließlich dem Steuerstrafrecht auch öffentliches Recht, insbesondere allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Haushaltsrecht als auch Bilanzsteuerrecht, berücksichtigen.
Ausführungszeitraum ist die Zeit vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2025. Wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich dieser um jeweils ein Kalenderjahr. Er endet spätestens nach zweimaliger Verlängerung.
Die während der Vertragslaufzeit abgerufenen Beratungen / Prüfungen werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch bis zum Ende der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet.
Schulungen gemäß Leistungsbeschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass kein verbindlicher Anspruch auf Abruf dieser optionalen Zusatzleistung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe hierzu die Datei "Eignungsanforderungen_Eigenerklärungen":
Buchstaben A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 - 125 GWB;
Buchstabe F) 1. Nachweis über die Zulassung bei einer Steuerberater- bzw. Rechtsanwaltskammer
Der Bieter bestätigt, dass die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung sowie der:die Berater:in für Steuerstrafrecht über den Nachweis der Zulassung bei einer Steuerberaterkammer bzw. Rechtsanwaltskammer verfügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
siehe hierzu insbesondere die Datei "Eignungsanforderungen_Eigenerklärungen"
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe G):
1. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss der Mindestjahresumsatz gesamt für Steuer- und Rechtsberatungsleistungen auf Basis des deutschen Steuerrechts (einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages)
o gesamt (einschließlich des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages) mindestens 10 Mio. Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) betragen.
o und im Tätigkeitsbereich für den gleichen Zeitraum mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen.
Zum Tätigkeitsbereich zählen Aufträge von Gebietskörperschaften mit mehr als 80.000 Einwohner:innen.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der geforderten Mindestjahresumsätze hat der:die Bietende Erklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV abzugeben.
2. Des Weiteren erklärt der:die Bietende, eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 8 Mio. Euro je Versicherungsfall zu haben bzw. im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und diese Versicherung vor Inkrafttreten des Vertrages über die Steuerrechtsberatung durch Einreichung eines entsprechenden Dokuments/Bestätigung durch das Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
Des Weiteren erklärt der:die Bietende, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 4 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis, mindestens 2-fach maximiert zu haben bzw. im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und diese Versicherung vor Inkrafttreten des Vertrages über die Steuerrechtsberatung durch Einreichung eines entsprechenden Dokuments/Bestätigung durch das Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
s. o. bei Mindest-Deckungssummen der Versicherungen sowie Mindest-Umsatzforderungen
siehe hierzu insbesondere die Datei "Eignungsanforderungen_Eigenerklärungen"
Buchstaben B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H):
1.Eigenerklärung, dass die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Tätigkeitsbereich Steuer- und Rechtsberatung auf Basis des deutschen Steuerrechts mindestens 50 Beschäftigte p.a. im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022) betragen hat.
2. Referenzen
Abgabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge über Steuerrechtsberatung aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022). Das Auftragsvolumen jeder Referenz muss mindestens 100.000 € netto/Jahr betragen. Der Ausführungszeitraum jeder Referenz muss mindestens ein Jahr betragen. Aufträge müssen nicht abgeschlossen sein. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch die Auftraggeberin nachprüfbar ist. Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden ausgeschlossen. Als vergleichbarer Auftrag gelten Steuerberatungsleistungen auf Basis des deutschen Steuerrechts bei einer Gebietskörperschaft mit mehr als 80.000 Einwohner:innen.
Die entsprechenden Angaben zu allen eingereichten Referenzen sind zwingend über das Formblatt "Referenzbogen" vorzunehmen.
s. o. bei H 1. sowie H 2.
Spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung findet das Kick off Gespräch zwischen AG und AN statt (Kap. 5.2 Leistungsbeschreibung).
Die Qualifikation der leitenden Ansprechperson und ihrer Stellvertretung sowie eine Kontinuität der Ansprechpersonen spielen für die Auftragsabwicklung eine entscheidende Rolle, eine Auswechslung dieser Personen ist im Rahmen der Auftragsdurchführung nur mit Zustimmung der AG möglich. Die AG wird diese Zustimmung nicht unbillig verweigern, insbesondere nicht wenn diese Personen im Unternehmen nicht mehr tätig oder dauerhaft erkrankt sind. In diesem Fall ist der AG unverzüglich eine Person mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu benennen. Die AG darf die benannte Person bei begründeten Einwendungen innerhalb von drei Werktagen ablehnen. Gleiches gilt, wenn der AG eine weitere Zusammenarbeit mit der leitenden Ansprechperson bzw. ihrer Stellvertretung oder einem anderen Mitglied aus dem Team der:des AN nicht mehr zumutbar ist.
Die:der AN hat der AG fünf Werktage nach Zuschlagserteilung zur Sicherstellung der Erreichbarkeit während der gesamten Vertragsdauer eine Telefonnummer als auch eine E-Mail-Adresse der vereinbarten Ansprechpersonen mitzuteilen.
Arbeitsergebnisse sind in deutscher Sprache vorzulegen/abzugeben.
Die im Leistungsverzeichnis eingetragenen Mengenangaben sind Schätzwerte.
Die geforderte Leistung wird nur als Gesamtpaket vergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein verbindlicher Anspruch auf Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens besteht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Bei einer Überschreitung der angegebenen Höchstmenge endet der Vertrag automatisch. Die Höchstmenge zur Begrenzung der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 1.200 Stunden Steuerberatung (mit/ohne Strafrechtbezug). Steuerberatungsleistungen (mit/ohne Strafrechtsbezug), die vor Überschreiten der Höchstmenge beauftragt werden, sind noch abzuschließen.
Die AG ist jederzeit berechtigt, den Umfang des Auftrages in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu reduzieren bzw. zu erhöhen. Die:der AN kann hierfür keine Ansprüche gegen die AG geltend machen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).