Rahmenvereinbarung Wartehallen 2023 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 3234/2023 / 092/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann u. Partner Rechtsanwälte mbB, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt a. M
E-Mail:
Telefon: +49 69719133-42
Fax: +49 69719133-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgf-ffm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartehallen 2023 - 2027
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung, Leerrohrverlegung, Schachtherstellung und Verfüllung der
Baugruben bzw. Gräben. Fundamente können auch bauseits ausgeführt werden, so dass teilweise z. B. nur die Ausführung der Wartehalle erforderlich wird. Der konkrete Auftragsumfang richtet sich jeweils nach dem Auftragsleistungsverzeichis des
jeweiligen Abrufs.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten. Die Arbeiten sind dementsprechend in den Haltestellenumbau einzutakten.
Frankfurt a.M. 60311 Frankfurt a.M.
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung, Leerrohrverlegung, Schachtherstellung und Verfüllung der
Baugruben bzw. Gräben. Fundamente können auch bauseits ausgeführt werden, so dass teilweise z. B. nur die Ausführung der Wartehalle erforderlich wird. Der konkrete Auftragsumfang richtet sich jeweils nach dem Auftragsleistungsverzeichis des
jeweiligen Abrufs.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten. Die Arbeiten sind dementsprechend in den Haltestellenumbau einzutakten.
vgl. besondere Vertragsbedingungen für Rahmenvereinbarungen, Ziffer 1.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister und der Informationsstelle des Informationsverzeichnis der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und die Erklärung nach Art. 5k VO(EU) 2022_576. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
c) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je 2-fach max. p.a. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
Zu b) Als Mindestanforderung gilt ein jährlicher Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von 595.000,--EUR (brutto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Zur Bemessung der Mindestumsätze werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert.
a) Organisationsstruktur des Unternehmens des Bieters, insbesondere desjenigen Geschäftsbereiches, in dessen Zuständigkeit die hier ausgeschriebene Leistung fällt, samt Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung der Leitungspositionen dieses Geschäftsbereiches (eigenes Formular)
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
c) Referenzangaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Beendigung der Leistung im Referenzzeitraum ist ausreichend.
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
f) Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n)
Zu c) Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter in mindestens sechs Fällen vergleichbare Leistungen erbracht hat, wobei mindestens zwei im Bereich des Schienenverkehrs (Ziffer 1), mindestens zwei im Bereich des Busverkehrs (Ziffer 2) und mindestens zwei im Bereich von Verkehrsanlagen (Ziffer 3) erbracht wurden:
1. Herstellung, Lieferung und Aufstellung von Wartehallen im Bereich des Schienenverkehrs,
2. Herstellung, Lieferung und Aufstellung von Wartehallen im Bereich des Busverkehrs,
3. Herstellung von Baugruben und Fundamenten sowie Oberflächenwiederherstellung im Bereich von
Verkehrsanlagen
Gem. Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen werden Vertragsstrafen vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 07.08.2023 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
i) Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
m) Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung ist für die Gesamtvertragslaufzeit auf 660.000,-- EUR(netto) festgelegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6QVF
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816