Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0080
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware
Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware - Drucker, Scanner, Zubehör, Dienstleistungen - für das Land Hessen und die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in 2 Losen
Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware - Drucker, Scanner, Zubehör, Dienstleistungen - für das Land Hessen
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- RZ Mainz -
Heiligkreuzweg 111
MultiTecPark-Gelände, Gebäude 67c
55130 Mainz
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Außenstelle Hünfeld -
Mackenzeller Straße 3
36088 Hünfeld
alle Dienststellen des Landes Hessen
FITKO (Föderale IT-Kooperation)
Zum Gottschalkhof 3
60594 Frankfurt am Main
die Hessischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel
Mit der Ausschreibung soll der Bedarf des Landes Hessen an Druckern, Scannern sowie Zubehör zu den jeweiligen Geräten und Dienstleistungen gebündelt beschafft werden. Aufgrund des Leasings müssen die Geräte regelmäßig ausgetauscht werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages,
der rechtlich selbstständig von dem Land Hessen, vertreten durch die HZD, gehalten
wird. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen automati-
schen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (insgesamt maximal 4 Jahre).
Es werden Leitprodukte (=Hauptprodukte) sowie entsprechendes Zubehör
beschrieben. Zusätzlich beinhaltet die Beschaffung auch unterschiedliche Dienstleis-
tungen. Es sind ausdrücklich auch sämtliche Nachfolgeprodukte und zukünftige neue Produkte der jeweiligen Warengruppen enthalten. Das Volumen dieser neuen Produkte sowie der Ausstattungsvarianten (außer den genannten Leitprodukten und dem Zubehör) wird über die Laufzeit des Rahmenvertrages auf bis zu 10 % des €-Gesamtvolumens geschätzt.
Der Bedarf stellt sich folgendermaßen dar:
- Drucker, Multifunktionsdrucker, Scanner und zugehörige Komponenten ein-
schließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neuer Produkte (z. B. Drucker mit
speziellen Druckverfahren wie Geldrucker, Wachsdrucker etc.) dieser Waren-
gruppe
- Ersatzteile für die oben genannten Warengruppen
- Zubehör, welches in die Geräte eingebaut oder angeschlossen werden kann (z. B.
Verbindungskabel, Papierkassetten, Speicherkarten, Netzwerkkarten, Netzteile
etc.) und Ersatzteile einschließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neuer Pro-
dukte für die oben genannten Warengruppen
- Dienstleistungen (gesetzliche Gewährleistung, Service-Pakete, Installation/Auf-
bau, Beratung, Planung, Unterstützung, Rollouts etc.)
Bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren wird der Bedarf des Landes Hessen auf folgende Menge geschätzt (diese Menge stellt keine Mindestabnahmemenge dar, sondern dient lediglich als Schätzung:
Drucker: 30.000
Scanner: 1.500
Folgende Leitprodukte sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben:
- Drucker-1 (Laserdrucker, S/W)
- Drucker-1a (Laserdrucker, S/W)
- Drucker-2 (Laserdrucker, Farbe)
- Drucker-3 (Mobildrucker, Akku, Farbe)
- Drucker-4 (Multifunktionsdrucker mit Fax, Farbe)
- Drucker-4a (Multifunktionsdrucker, Farbe, ohne Faxfunktion)
- Scanner-1 (Dokumenten-Einzug-Scanner)
- Scanner-2 (Mobiler Overhead Scanner)
- Scanner-3 (Hochleistungsscanner)
Die Mindestanforderungen an die einzelnen Geräte sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Folgende Dienstleistungen müssen angeboten werden:
Beratung/Unterstützung/Planung/Installation/Schulung
- Pauschalen für definierte Dienstleistungen wie bspw. An-/Abfahrtspauschalen im Rahmen von Reparaturen außerhalb der Gewährleistung
- Allgemeine Dienstleistungen (z. B. Unterstützung beim
Rollout, der Durchführung von QS-Maßnahmen, Reparaturen außerhalb der
Gewährleistung) von:
- Technikern (z. B. auspacken, aufbauen, abbauen von Druckern, etc.)
- Systemspezialisten/Ingenieuren (z. B. komplexe Fehlersuche, Tests,etc.)
- Projektleitern (Projektleitung von Projekten, die vom Auftraggeber definiert
wurden, z. B. Planung umfangreicher Rollouts, Krisenmanagement, etc.)
Beratung, Planung, Unterstützung und Durchführung von IT-Projekten im Zu-
sammenhang mit IT-Beschaffungen nach dieser Leistungsbeschreibung sind
kostenfrei. Die Teilnahme des Dienstleisters an Terminen beim Endkunden und
beim Auftraggeber sind ebenfalls kostenfrei.
Hotline
- telefonische Call-Annahme, 1st Level Support für die hessischen Dienststellen sowie für die HZD
3rd Level Support
- 3rd Level Support (telefonische Beratung, Hotline) für die Dienststellen des Landes und die HZD
- Der Auftragnehmer bietet als "3rd Level Support" zu den bei ihm bezogenen Produkten
ohne besondere Vereinbarung und Vergütung die telefonische Beratung in folgenden
Fällen an:
- Produktspezifische Probleme
- Einführung neuer Produkte / komplexe Installationen
Ansprechpartner
- Vefügbarkeit eines Ansprechpartners zu den Servicezeien zu den Themen
Hardware (Systemtechnik), Service (Gewährleistung / Eskalation), Abwicklung von Projekten, Beantwortung IT-technischer und kaufmännischer Fragen.
Treiber
Die Aktualität von Firmware und Treibern ist monatlich zu prüfen. Die Software ist im
Downloadangebot ggf. unverzüglich zu aktualisieren und der Vertragsnehmer ist zu
informieren.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zwei mal autmatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 7.800.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware - Drucker, Scanner, Zubehör, Dienstleistungen - für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Campus Westend:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Theodor-W-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt
Campus Bockenheim:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Senkenberganlage 31
60325 Frankfurt
Campus Riedberg:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Max-von-Laue-Straße 9
60438 Frankfurt
Campus Niederrad:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt
Sportcampus Ginnheim:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Ginnheimer Landstraße 39
60487 Frankfurt
Mit der Ausschreibung soll der Bedarf der Johann Wolfgang Goethe-Universität an
Druckern, Scannern sowie dem Zubehör zu den jeweiligen Geräten und Dienstleistun-
gen gebündelt beschafft werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages
der rechtlich selbstständig von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt ge-
halten wird. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen au-
tomatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (insgesamt maximal 4 Jahre).
Es werden Leitprodukte (=Hauptprodukte) sowie entsprechendes Zubehör
beschrieben. Zusätzlich beinhaltet die Beschaffung auch unterschiedliche Dienstleis-
tungen. Es sind ausdrücklich auch sämtliche Nachfolgeprodukte und zukünftige neue Produkte der jeweiligen Warengruppen enthalten. Das Volumen dieser neuen Produkte sowie der Ausstattungsvarianten (außer den genannten Leitprodukten und dem Zubehör) wird über die Laufzeit des Rahmenvertrages auf bis zu 10 % des €-Gesamtvolumens geschätzt.
Der Bedarf stellt sich folgendermaßen dar:
- Drucker, Multifunktionsdrucker, Scanner und zugehörige Komponenten ein-
schließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neue Produkte (z. B. Drucker mit
speziellen Druckverfahren wie Geldrucker, Wachsdrucker etc.) dieser Waren-
gruppe
- Ersatzteile für die oben genannten Warengruppen
- Zubehör, welches in die Geräte eingebaut oder angeschlossen werden kann (z. B.
Verbindungskabel, Papierkassetten, Speicherkarten, Netzwerkkarten, Netzteile
etc.) und Ersatzteile einschließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neuer Pro-
dukte für die oben genannten Warengruppen
- Dienstleistungen (gesetzliche Gewährleistung, Service-Pakete, Installation/Auf-
bau, Beratung, Planung, Unterstützung, Rollouts etc.
Bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren wird der Bedarf des Landes Hessen auf folgende Menge geschätzt (diese Menge stellt keine Mindestabnahmemenge dar, sondern dient lediglich als Schätzung:
Drucker: 1.650
Scanner: 150
Folgende Leitprodukte sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben:
- Drucker-1 (Laserdrucker, S/W)
- Drucker-1a (Laserdrucker, S/W)
- Drucker-2 (Laserdrucker, Farbe)
- Drucker-3 (Mobildrucker, Akku, Farbe)
- Drucker-4 (Multifunktionsdrucker mit Fax, Farbe)
- Drucker-4a (Multifunktionsdrucker, Farbe, ohne Faxfunktion)
- Drucker-4b (Multifunktionsdrucker, S/W, ohne Faxfunktion
- Scanner-1 (Dokumenten-Einzug-Scanner)
- Scanner-2 (Mobiler Overhead Scanner)
- Scanner-3 (Hochleistungsscanner)
Die Mindestanforderungen an die einzelnen Geräte sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Folgende Dienstleistungen müssen angeboten werden:
Beratung/Unterstützung/Planung/Installation/Schulung
- Pauschalen für definierte Dienstleistungen wie bspw. An-/Abfahrtspauschalen im Rahmen von Reparaturen außerhalb der Gewährleistung
- Allgemeine Dienstleistungen (z. B. Unterstützung beim
Rollout, der Durchführung von QS-Maßnahmen, Reparaturen außerhalb der
Gewährleistung) von:
- Technikern (z. B. auspacken, aufbauen, abbauen von Druckern, etc.)
Beratung, Planung, Unterstützung und Durchführung von IT-Projekten im Zu-
sammenhang mit IT-Beschaffungen nach dieser Leistungsbeschreibung sind
kostenfrei. Die Teilnahme des Dienstleisters an Terminen beim Endkunden und
beim Auftraggeber sind ebenfalls kostenfrei.
Hotline
- telefonische Call-Annahme, 1st Level Support
3rd Level Support
- 3rd Level Support (telefonische Beratung, Hotline)
- Der Auftragnehmer bietet als "3rd Level Support" zu den bei ihm bezogenen Produkten
ohne besondere Vereinbarung und Vergütung die telefonische Beratung in folgenden
Fällen an:
- Produktspezifische Probleme
- Einführung neuer Produkte / komplexe Installationen
Ansprechpartner
- Vefügbarkeit eines Ansprechpartners zu den Servicezeien zu den Themen
Hardware (Systemtechnik), Service (Gewährleistung / Eskalation), Abwicklung von Projekten, Beantwortung IT-technischer und kaufmännischer Fragen.
Treiber
Die Aktualität von Firmware und Treibern ist monatlich zu prüfen. Die Software ist im
Downloadangebot ggf. unverzüglich zu aktualisieren und der Vertragsnehmer ist zu
informieren.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zwei mal autmatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen für das jeweilige Los (vgl. Datei "Referenzen_Los 1"bzw. "Referenzen_Los 2") einzureichen.
Los 1:
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bewerbern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren
(Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend auf-
geführten Anforderungen entsprechen:
a) Lieferung von Druckern und/oder Dokumenten-Einzug-Scanner bis zum
Arbeitsplatz und/oder Aufbau am Arbeitsplatz mit Verpflichtung zur
Vorort-Instandsetzung (Vor-Ort Service) bei einer Größenordnung von
mindestens 500 Geräten innerhalb eines Jahres
b) Arbeit mit einem E-Procurement-System (z.B. Enterprise Buyer Professional
(EBP), SAP) zur Bestell- und Zahlungsabwicklung zwischen Auftraggeber,
Auftragnehmer und Endkunden inklusive elektronischem Datenaustauschs von
Bestell-, Gutschrifts- und Rechnungsdokumenten über mindestens ein Jahr hin-
weg
Los 2:
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bewerbern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren
(Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend auf-
geführten Anforderungen entsprechen:
- Lieferung von Druckern und/oder Dokumenten-Einzug-Scanner bis zum
Arbeitsplatz und/oder Aufbau am Arbeitsplatz mit Verpflichtung zur
Vorort-Instandsetzung (Vor-Ort Service) bei einer Größenordnung von
mindestens 500 Geräten innerhalb eines Jahres
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter der Hinweis aufgenommen werden, dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister - HPQR - (http://www.absthessen.de/hpqr.html) oder im bundesweiten Präqualifizierungsregister PQ-VOL (www.pq-vol.de) vorliegen. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss der Interessensbestätigung beigefügt werden. Weitergehende oder zusätzliche Nachweise/Erklärungen, die gefordert werden und nicht in Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen der Interessensbestätigung schriftlich beigefügt werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 akzeptiert. Der sog. EEE-Dienst sowie weiterführende Informationen sind abrufbar unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bewerber/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt_Los 1" bzw. "Preisblatt_Los 2") ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/327648534
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.