Vergabeverfahren Hygiene- und Sanitärausstattung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15 VgV EM24-BuS-02-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkaufsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 69-79812798
Fax: +49 69-79817165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Hygiene- und Sanitärausstattung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt benötigt für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2027 Hygiene- und Sanitärausstattung für die Gebäude an unterschiedlichen Standorten im Großraum Frankfurt am Main. Die Leistung teilt sich in drei Lose auf.
Campus Westend und Ginnheim
Johann Wolfgang Goethe-Universität Theodor-W.-Adorno-Platz 1 60323 Frankfurt am Main Adresse Campus Ginnheim:
Ginnheimer Landstraße 39
60487 Frankfurt am Main
Hygiene- und Sanitärausstattung am Campus Westend und Ginnheim
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 30.09.2028, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt also maximal 5 Jahre, soweit er nicht vorher gemäß § 12 gekündigt wurde. Danach gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Campus Riedberg
Johann Wolfgang Goethe-Universität Max-von-Laue-Str. 9 60438 Frankfurt am Main
Hygiene- und Sanitärausstattung am Campus Riedberg
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 30.09.2028, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt also maximal 5 Jahre, soweit er nicht vorher gemäß § 12 gekündigt wurde. Danach gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Campus Bockenheim und Universitätsbibliothek
Johann Wolfgang Goethe-Universität Senckenberganlage 31 60325 Frankfurt am Main
Hygiene- und Sanitärausstattung am Campus Bockenheim und der Universitätsbibliothek
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 30.09.2028, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt also maximal 5 Jahre, soweit er nicht vorher gemäß § 12 gekündigt wurde. Danach gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Campus Westend und Ginnheim
Postanschrift: Darmstädter Str.64
Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64572
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61529480
Fax: +49 6152948333
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Campus Riedberg
Postanschrift: Budenheimer Parkallee 8
Ort: Budenheim
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55257
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-600660
Fax: +49 6131-6006644
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Campus Bockenheim und Universitätsbibliothek
Postanschrift: Darmstädter Str.64
Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64572
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6152-9480
Fax: +49 6152-948333
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY675Y
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.