DSTW Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66948
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alexander Deters
E-Mail:
Telefon: +49 6926543390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DSTW Mainz
Das Projekt „DSTW Mainz“ sieht die Erneuerung der LST im Instandhaltungsbezirk Mainz mit neuer digitaler Leit- und Sicherungstechnik vor.
Das Projekt „DSTW Mainz“ sieht die Erneuerung der LST im Instandhaltungsbezirk Mainz mit neuer digitaler Leit- und Sicherungstechnik vor.
Die Vergabe des Projektes „DSTW Mainz“ umfasst die Modernisierung der vorhandenen Stellwerke an den Standorten Budenheim, Mainz Hbf, Mainz-Weisenau Gbf, Mainz-Gustavsburg, Mainz-Bischofsheim, Nauheim durch digitale Stellwerkstechnik. Errichtet werden sollen ein DSTW inklusive zweier DSTW- Zentraleinheiten mit MDM und iLBS-ZE, die Feldelemente LST, die FeAk/FeAS, die Gleisfeld EEA, die Gleisfeld TK und den GfK. Weiterhin sind ILS-Adapter und die Anpassung in den Nachbarstellwerken für eine funktionierende Einbindung in bestehende LST-Infrastruktur erforderlich. Weitere benötigte Leistungen sind die Kabellieferung (LST, EEA und TK), die EMA/BMA, die Planungsleistungen (PT 1) DSTW und hinsichtlich der Nachbarstellwerke, sowie optional auch die Planprüfung und die Abnahmeprüfung.
Die aus der Umsetzung des DSTW resultierende, erforderliche Systemqualifizierung, Tests und Schulungen/Qualifizierungen, Vereinbarungen zu Software-Pflege, Softwarehinterlegung, Techniksegmentbetreuung und Ersatzteilversorgung (Annexverträge) sind ebenfalls Bestandteil der Vergabe.
Als optionale Leistung soll auch die Planprüfung und Abnahmeprüfung in Bezug auf den Leistungsgegenstand des AN beauftragt werden, sowie auf gesonderten Abruf ggf. auch BVB-Leistungen.
Außerdem optionale Hochrüstung des Leistungsgegenstandes auf das Betrieblich-Technische-Zielbild (BTZ-Hochrüstung).
Hinweis zu II.2.7): Die genannten Daten beziehen sich auf den vorgesehenen Leistungszeitraum für die Realisierung des Leistungsgegenstands. Die Realisierung erfolgt in mehreren Baustufen. Die erste Inbetriebnahme (erste Baustufe) soll im Dezember 2028 erfolgen. Einzelne Vertragspflichten gehen über die genannte Laufzeit hinaus (z.B. die Annexverträge).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die hier aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutsche Bahn AG (ausgenommen sind die Erklärungen zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, die auch bei Vorhandensein einer Präqualifikation der Deutsche Bahn AG zwingend als separate Erklärung abzugeben ist) oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht:
Vollständig ausgefüllte Erklärung zur Zuverlässigkeit über eine Bietererklärung / Eigenerklärung oder jeweils unterzeichnete:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister sowie Erklärung dazu, ob und wenn ja, welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
— Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
a) Versicherung, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt; Versicherung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt; Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Versicherung,
- kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt.
d) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärungen:
a) ob, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) dass das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Erklärung, über den Umsatz im ausschreibungsrelevanten Segment (Gewerk Stellwerkstechnik) in den letzten 3 Kalenderjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
— Nachweis zu Referenzen: es muss mindestens 1 Stellwerksausrüstungs-Projekt mit Realisierung einer Stellwerks-Zentraleinheit für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der Europäischen Union in den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (anerkannt werden auch noch nicht abgeschlossene Projekte, Referenzbogen mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers und mit Angabe, ob es sich um ein elektronisches oder digitales Stellwerk handelt, mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftragssummen, Zeitraum der Leistungserbringung sowie Beschreibung der ausgeführten Leistungen in Stichpunkten)
— Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag beizulegen.
— Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorstehenden drei (3) Erklärungen/Nachweise von jedem Gemeinschaftsmitglied abzugeben/vorzulegen, welches für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit vorgesehen ist.
— Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001)
— HINWEIS: Nach Ziffer III.1.4) ist darüber hinaus eine Präqualifikation der Deutsche Bahn AG erforderlich. Details zur Vorlage der entsprechenden Nachweise siehe dort.
— Für den Leistungsanteil DSTW-Zentraleinheit ist eine Präqualifikation im Modul 1 „Zentraleinheit DSTW“ der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsbl. der EU 2022/S 174-493879). Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – der für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit vorgesehene Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner müssen entsprechend präqualifiziert sein und haben den Nachweis der gültigen Präqualifikation zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
— Zusätzlich gilt: Darüber hinaus muss das jeweils ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die in III.2.2) genannten Leistungen präqualifiziert sein. Die dort genannten Präqualifikationen sind zugleich Anforderungen an die Eignung des jeweils ausführenden Unternehmens. Nachweise über die gültige Präqualifikation sind wie folgt zu erbringen:
- Nachweis und Angaben zum jeweils für die Realisierung der betreffenden Leistung vorgesehenen Unternehmen inklusive Verpflichtungserklärung (nur für den Fall, dass es sich um einen Nachunternehmer handeln sollte; Nachunternehmer in dem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem finalen Angebot. Sollten die vorstehenden Nachweise inkl. Verpflichtungserklärung noch nicht mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden, ist eine Erklärung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft erforderlich, dass er/ sie den Nachweis der gültigen Präqualifikation inkl. Verpflichtungserklärung spätestens mit dem finalen Angebot einreichen wird. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Zuschlagserteilung nicht möglich!
Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder (Bietergemeinschaften)
— Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – der für die Realisierung der DSTW-Zentraleinheit verantwortliche Bietergemeinschaftspartner muss in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für das Modul 1 „Zentraleinheit DSTW“ (vgl. Amtsbl. der EU 2022/S 174-493879) präqualifiziert sein. Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.4) zu entnehmen.
— Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sind III.1.1) bis III.1.4) zu entnehmen:
- DSTW mit allen Modulen Zentraleinheit, Gleisfeldkonzentrator, Feldelementanschlusskasten, Teilsystem Lichtsignal, Teilsystem Weiche, Teilsystem Achszähler, MDM, Blockanpassung, Systemintegration
- Planung LST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anwendung der §§ 123, 124 i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
HINWEIS 1: Jegliche Kommunikation (insbes. Teilnahmeanträge, Angebote) erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
HINWEIS 2: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst werden Teilnahmeanträge abgefordert. Zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung und Anmeldung auf der e-Vergabeplattform des Auftraggebers erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Registrierung einige Werktage dauern kann. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die zugelassenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zu weiteren Einzelheiten siehe die Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen, Anhang A, abrufbar unter LINK siehe Ziffer I.3).
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber muss bis zum Ende der Teilnahmefrist alle unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4 sowie VI.3 geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform in einem mit Standardsoftware lesbaren Datenformat (z.B. PDF) hinterlegen. Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform des Auftraggebers zu der Projektnr. 23FEI66948 zu hinterlegen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet und sind nur auf der Vergabeplattform (nach erfolgter Registrierung) sichtbar.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.