Rahmenvereinbarung Medientechnik für die GIZ Referenznummer der Bekanntmachung: 7200075159
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 619679-6441
Fax: +49 61967980-6441
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Medientechnik für die GIZ
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer bzw. mehrerer Rahmenvereinbarung/en zur Lieferung von Medientechnik und angrenzenden Dienstleitungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (giz) GmbH
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Videokonferenzanlagen
00000 GIZ Liegenschaften in Deutschland gemäß DPU (Incoterms 2020), FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland Abrufe aus der Rahmenvereinbarung und damit einhergehende Lieferungen können für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ erfolgen.
Die Lieferungen erfolgen nach Wahl der GIZ innerhalb Deutschlands an
- DPU (Incoterms 2020) an den zentralen Wareneingang der GIZ Liegenschaften in Deutschland, oder
- DPU (Incoterms 2020) an den Endverwendungsort in den GIZ Liegenschaften in Deutschland, oder
- FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland für den weltweiten Weiterversand.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer bzw. mehrerer Rahmenvereinbarung/en zur Lieferung von Medientechnik und angrenzenden Dienstleitungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (giz) GmbH als Bedarfsträgerin. Die Ausschreibung sieht eine Aufteilung in folgende Lose vor:
- Los 1: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Videokonferenzanlagen
- Los 2: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Collaboration Displays
Nach der zweijährigen Grundlaufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung bestehen zwei (2) Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr.
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Collaboration Displays
00000 GIZ Liegenschaften in Deutschland gemäß DPU (Incoterms 2020), FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland Abrufe aus der Rahmenvereinbarung und damit einhergehende Lieferungen können für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ erfolgen.
Die Lieferungen erfolgen nach Wahl der GIZ innerhalb Deutschlands an
- DPU (Incoterms 2020) an den zentralen Wareneingang der GIZ Liegenschaften in Deutschland, oder
- DPU (Incoterms 2020) an den Endverwendungsort in den GIZ Liegenschaften in Deutschland, oder
- FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland für den weltweiten Weiterversand.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer bzw. mehrerer Rahmenvereinbarung/en zur Lieferung von Medientechnik und angrenzenden Dienstleitungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (giz) GmbH als Bedarfsträgerin. Die Ausschreibung sieht eine Aufteilung in folgende Lose vor:
- Los 1: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Videokonferenzanlagen
- Los 2: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Collaboration Displays
Nach der zweijährigen Grundlaufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung bestehen zwei (2) Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 2 WRegG vorliegen.
Los 1:
1.1. Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2020, 2021, 2022;
1.2. Eigenerklärung zum Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Videokonferenzanlangen nebst Dienstleistungen) in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Eignungskriterium = Mindestumsatz 500.000 EUR pro Jahr.
Los 2:
2.1. Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2020, 2021, 2022;
2.2. Eigenerklärung zum Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Collaboration Displays nebst Dienstleistungen) in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Eignungskriterium = Mindestumsatz 150.000 EUR pro Jahr.
Los 1:
1.1. Eigenerklärung über die Autorisierung durch den Hersteller der angebotenen Videokonferenzanlagen;
1.2. Eigenerklärung über die Autorisierung von Microsoft als Lösungspartner "Moderne Arbeitsumgebung";
1.3. Darstellung von mindestens drei Referenzprojekten über die Lieferung, Installation und Wartung von Videokonferenzanlagen in den letzten drei Jahren vor der Angebotsabgabe. Der Kunde muss gemessen an der Anzahl der gelieferten und installierten Videokonferenzanlagen mit der Auftraggeberin vergleichbar sein (mind. 40 Anlagen je Referenzprojekt);
1.4. Darstellung von mindestens drei Referenzprojekten über die Integration von Videokonferenzanlagen des angebotenen Herstellers in Microsoft Teams in den letzten drei Jahren vor der Angebotsabgabe. Der Kunde muss gemessen an der Anzahl der in Microsoft Teams integrierten Videokonferenzanlagen mit der Auftraggeberin vergleichbar sein (mind. 40 Anlagen je Referenzprojekt);
1.5. Eigenerklärung, mit welcher das anzubietende Unternehmen bestätigt, dass es in der Lage ist, Support und Hotline in deutscher Sprache nach dem Referenzniveau mindestens C1 nach GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder vergleichbar zu erbringen.
Los 2:
2.1. Eigenerklärung über die Autorisierung durch den Hersteller der angebotenen Collaboration Displays;
2.2. Darstellung von mindestens drei Referenzprojekten über die Lieferung, Installation und Wartung der Collaboration Displays in den Jahren 2020, 2021, 2022. Der Kunde muss gemessen an der Anzahl der gelieferten und installierten Collaboration Displays mit der Auftraggeberin vergleichbar sein (mind. 30 Collaboration Displays je Referenzprojekt);
2.3. Eigenerklärung, mit welcher das anzubietende Unternehmen bestätigt, dass es in der Lage ist, Support und Hotline in deutscher Sprache nach dem Referenzniveau mindestens C1 nach GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder vergleichbar zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus der Rahmenvereinbarung kann insgesamt (einschließlich festgelegter Verlängerungsoptionen) höchstens ein Auftragsvolumen von 7.160.000,00 EUR (netto) abgerufen werden (Höchstwert).
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRY155KU34D
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.