Planungsleistungen für Ingenieure, Brandschutz gemäß AHO, LPH 1 - 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 01 / 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06534009 (Gemeindekennziffer)
Postanschrift: Schulstraße 19
Ort: Fronhausen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 6426928318
Fax: +49 6426928325
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-fronhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Ingenieure, Brandschutz gemäß AHO, LPH 1 - 9
Planungsleistungen für Brandschutz für den Umbau einer vorhandenen historischen Scheune in einen Scheunenkindergarten in der Gemeinde Fronhausen
Die Gemeinde Fronhausen vereint 7 Ortsteile mit insgesamt über 4.000 Einwohnern und liegt im Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Im denkmalgeschützten Ortskern Fronhausen befindet sich eine große Hofreite mit Außenanlagen auf einem rund 8.000 qm großen Grundstück. Die Hofreite, ein Vierseitenhof, setzt sich aus einem Wohnhaus entlang der Bahnhofstraße, einem angrenzenden Pferdestall, einer großen Scheune im Süden und einem ehemaligen Pferdestall im Westen zusammen, der bereits zu Wohnungen umgebaut wurde. Der Gebäudekomplex wird ergänzt durch eine Reithalle mit Reitplatz im Südwesten des Grundstücks. Das vorhandene Scheunengebäude soll zu einer Kindertagesstätte umgebaut werden. Im Obergeschoss sind im nördlichen Bereich zusätzlich Büro- bzw. Behandlungsräume geplant.
Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung soll vier Gruppen umfassen. Neben einer Krippengruppe werden drei altersgemischte Gruppen entstehen. Im Erdgeschoss sind im östlichen Trakt die Gruppenräume mit dazugehörigen Nebenflächen und sanitären Einrichtungen zu planen. Ebenso ein Leitungsbüro und ein Besprechungsraum. Im westlichen Trakt sollen Küche, Essensraum, Bewegungs-/Mehrzweckraum, Lager und Abstellräume entstehen. Ein Aufzug und eine Treppe erschließen das Obergeschoß. Dieses wird in einen südlichen und nördlichen Bereich aufgeteilt. Im Süden befinden sich Differenzierungs- und Spielräume, sowie Schlafbereiche. Auch der abgegrenzte Personalbereich ist dort angesiedelt. Im Norden wird neben einem Familienbüro noch weitere Fläche für Therapie- oder Büroräume errichtet. Zusätzliche Rettungswege aus dem Obergeschoß führen über Laubengang bzw. Terrassenbereiche und eine außenliegende Fluchttreppe ins Freie.
Das Gebäude muss ausreichend barrierefrei und behindertengerecht sein. Zudem sind alle Vorgaben für Kindertagesstätten zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem zukünftigen Träger, den Aufsichtsbehörden sowie der Kommune. Beim Bau ist Wert auf Verwendung nachhaltiger und schadstoffarmer Baustoffe sowie auf Energieeffizienz zu legen. Die Belange des Denkmalschutzes und die Herausforderungen des Umbaus im historischen Bestand sind zu jeder Zeit vorrangig zu beachten.
Das Projekt wird mit Fördermitteln aus dem Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" unterstützt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die beschriebene Gesamtmaßnahme ist in 5 Objektplanungs- bzw. Fachplanungsdisziplinen unterteilt, die jedoch aufgrund ihres inhaltlichen und förderrechtlichen Zusammenhangs eng miteinander verbunden sind. Daher wird auf eine interdisziplinäre Umsetzung im Planungs- und Bauablauf besonderer Wert gelegt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Brandschutz.
Die übrigen 4 Planungsdisziplinen gliedern sich wie folgt:
1: Objektplanung Gebäude
2. Fachplanung Tragwerk
3. Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
4. Objektplanung Freianlagen
Diese 4 Planungsdisziplinen werden in gesonderten Vergabeverfahren vergeben und sind nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Vom Eigentümer der Scheune wurden als Machbarkeitsstudie die Leistungsphasen 1-2 bereits beauftragt. Das Architekturbüro Atelier Spitzner GmbH aus Großseelheim hat diese Leistung bereits erbracht. Mit Datum 04.02.2022 wurde eine Kostenschätzung nach DIN 276-1:2018-12 ermittelt. Im Sinne des § 7 VgV und als ergänzende Projektdarstellung sind diese Unterlagen zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Ein strukturelles Aufmaß des Bestands aus den Leistungsphasen 1 und 2 liegt vor.
Die gegenständlichen Leistungen der Planungsleistungen für Brandschutz werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung zu beauftragen. Vergeben werden insgesamt die Planungsleistungen der Phasen 1 bis 9.
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Planungsleistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 4 AHO) sollen bereits zum 31.10.2023 abgeschlossen sein. Die Planungsleistungen der Stufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 9 AHO) sowie die bauliche Ausführung der Gesamtmaßnahme soll zu August 2024 beendet werden. Der Abschluss der Maßnahme ist bis August 2024 gewünscht. Eine Verlängerung ist jedoch möglich, falls sich im Laufe des Projekts herausstellen sollte, dass ein Abschluss bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~57 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~ 8 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~19 %,
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~8 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit, ~8 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt, die Vergabe der gegenständlichen Planungsleistungen für Brandschutz stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - AHO-Leistungsphasen 1 - 4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - AHO-Leistungsphasen 5 - 9 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1 - 4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Die elektronischen Teilnahmeanträge müssen innerhalb der unter Ziff IV.2.2 genannten Angebotsfrist über die Vergabeplattform www.had.de bei der Gemeinde Fronhausen eingegangen sein. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Angebotsphase) sind die einzelnen Angebote vor Zuschlagserteilung vor einem gemeindlichen Vergabegremium zu präsentieren. Die Gemeinde Fronhausen erwartet hierbei, dass die einzelnen Angebote durch die jeweilig vorgesehenen Projektleiter sowie Projektmitarbeiter - unter besonderer Herausstellung der jeweiligen Qualifikationen zur Erfüllung der konkreten Aufgabenstellung - vorgestellt und erläutert werden. Diese Präsentation fließt in die Bewertung der einzelnen Angebote ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder beratender Ingenieur.
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Planungen Brandschutz) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) - Anlage 6.
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Leistungen der Brandschutzplanung im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) - Anlage 7.
d) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die berufliche Befähigung des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters - Anlage 8.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Leistungen der Brandschutzplanung - Anlage 5:
2.000.000 EUR für Personenschäden sowie,
1.000.000 EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Leistungen der Brandschutzplanung gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur oder beratender Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur gemäß § 75 VgV berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im "Bewerbungsformular" enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften bitten wir bis zum 07.08.2023 über die Vergabeplattform www.had.de an uns zu richten. Elektronische Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Ziffer IV.2.2) als Upload in Textform auf der Vergabeplattform www.had.de einzureichen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe in Textform ist ausdrücklich der Name der natürlichen Person, die das Angebot abgibt, anzugeben. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich. Schriftliche Angebote in Papierform sind in diesem Verfahren NICHT mehr zulässig und führen zum Ausschluss.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland