ASG/91/212 Ingenieurleistungen 2024-2026/27 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2023-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldstraße 11
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 62588953322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/91/212 Ingenieurleistungen 2024-2026/27
Überwachung des Betriebs der Grundwasserreinigungsanlage Grundwassermonitoring
Vorbereitung, Überwachung und Auswertung von Erkundungsleistungen
Fachgutachterliche Unterstützung des AG
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen
Langen, Hessen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur- sowie fachgutachterliche Leistungen:
• Einarbeitung in das Projekt,
• Begleitung der laufenden Grundwassersanierung,
• Grundwassermonitoring
• Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter (Erkundungsleistungen, Bau eines Sanierungsbrunnens, Betrieb und Wartung, Analytik),
• Planung, Begleitung und Auswertung von Erkundungsleistungen auf Privatgrundstücken,
• Planung, Begleitung und Dokumentation für den Bau eines Sanierungsbrunnens,
• Dokumentation.
Einzelheiten können ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt den Angebotsunterlagen entnehmen.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewertungszahl 0 - 50
- Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2020, 2021,
2022) nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Bewertungszahl 0 - 450
- Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
(abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des
Bewerbers mit Angabe des Wertes, des
Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder
privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 40, Bewertungszahl 0 - 200;
- Liste der wesentlichen in den letzten fünf (2018, 2019, 2020,
2021, 2022) Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des
Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder
privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 30, Bewertungszahl 0 - 150;
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur
Gewährleitung der Qualität seiner Arbeit.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50;
- Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers (§ 46
Abs. 3 Nr. 3 VgV),
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
Optionale Verlängerung um 1 Jahr (2027)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio € für Personenschäden sowie 2,5 Mio € für
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB;
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2020,2021,2022) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
a) Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Sanierung von Zink und/oder sonstigen Schwermetallen aus dem Grundwasser,
b) Planung und Begleitung der verfahrenstechnischen Aufbereitung von Schwermetallen in Grundwassersanierungsanlagen,
c) Durchführung von Grundwassermonitorings
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
d) Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Sanierung von Zink und/oder sonstigen Schwermetallen aus dem Grundwasser,
e) Durchführung von Grundwassermonitorings
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System
zertifiziert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht zertifiziert, Einreichung Inhaltsverzeichnis) und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten
Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für
Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben
und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen
werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat
der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und
III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes
Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular
auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.
1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 167) geändert worden
ist