Briefwahlunterlagen für das Bundesland Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0212

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187ff71f65b-4d9c8925ad3e2e7a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Briefwahlunterlagen für das Bundesland Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0212
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30199712 Bedruckte Briefumschläge ohne Fenster
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbriefumschlag, blauer Stimmzettelumschlag und Merkblatt+Wegweiser Briefwahl) für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zum 10. Europäischen Parlament

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

421 Kommunen in Hessen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zum 10. Europäischen Parlament. Hierbei ist ein hellroter Wahlbriefumschlag (maschinenlesbar) in einer Menge von ca. 2.849.500 Stück im Format DIN B5 mit abgerundeter Klappe aus 80 g/m² RC-Papier (davon 2.326.500 Umschläge ohne Fenster und 523.000 Umschläge mit Fenster), ein blauer Stimmzettelumschlag in einer Menge von ca. 2.788.000 Stück im Format DIN C5 mit

spitzer Klappe aus 80 g/m² RC-Papier und ein Merkblatt+Wegweiser für die Briefwahl in einer Menge von ca. 2.762.500 Stück im Format DIN A4 mit 2 Seiten Umfang inkl. Druck (3/1-fbg. mineralölfrei) aus 80 g/m² RC-Papier (davon 2.255.600 Stück für Wahlbriefumschlag ohne Fenster und 506.900 Stück für Wahlbriefumschlag mit Fenster) zu liefern. Weitere Angaben zur Leistungsbeschreibung der Umschläge und des Merkblattes+Wegweiser sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Auslieferung aller Lieferpositionen (hellroter Wahlbriefumschlag, blauer Stimmzettelumschlag und Merkblatt+Wegweiser Briefwahl) muss bis zum 12.04.2024 (eintreffend) abgeschlossen sein. Auf eine zügige Abwicklung/ Auslieferung bei dem Auftragnehmer ist zu achten. Von allen drei Lieferpositionen (Position 1 ohne Adresse) sind dem Landeswahlleiter (Auftraggeber) Korrekturabzüge und Muster vorzulegen. Die Eindrucke in den hellroten Umschlägen (Position 1) korrigieren die Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter.

Alle Umschläge (auch nicht vorhersehbare Nachlieferungen) müssen eine einheitliche Färbung haben. Es muss sichergestellt sein, dass die Gummierung der Umschläge so

beschaffen ist, dass eine zuverlässige Schließung ohne weitere Hilfsmittel sichergestellt ist. Die Auslieferung aller Positionen erfolgt in unterschiedlichen Stückzahlen direkt an die 421 Kommunen in Hessen. Hier ist bei dem anzubietenden

Nettopreis aller Positionen auch der entsprechende Versand (Lieferung) einzukalkulieren. Die Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter teilen dem Auftragnehmer die entsprechenden Lieferadressen (mit Ansprechpartnern) in den Gemeinden mit. Daher ist es erforderlich, im Auftragsfall zügig Verbindung mit der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter aufzunehmen. Die Auslieferungstermine sind unmittelbar mit den Gemeinden abzustimmen und unbedingt einzuhalten. Der Verteilerschlüssel wird zur Zeit noch ermittelt und wird im Auftragsfall durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Auslieferung aller Lieferpositionen

muss am 12.04.2024 (eintreffend) abgeschlossen sein. Daher wird für die Ausführungsfristen der Beginn für 01.03.2024 und für das Ende der Ausführung der 12.04.2024 festgelegt.

Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 12/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzen (siehe Vordruck):

Eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:

- Art der Leistung

- Umfang

- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung

- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse

- Erbringungszeitpunkt

- Wert

Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen für Europawahlen, Bundes- bzw. Landtagswahlen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre, zurückliegen.

Die obenstehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/09/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter https://www.vergabe.hessen.de kostenfrei heruntergeladen werden.

Mit dem Angebot sind weiter einzureichen (näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen):

- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentgelt (siehe Vordruck)

- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck)

- ein entsprechendes Muster je Position ist kostenlos bis zum Angebotstermin (Ende der Angebotsfrist) an die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters für Hessen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12 in 65185 Wiesbaden, Ansprechpartner: Herr Zeißler zur Bemusterung zu übermitteln. Die Muster sind mit der Vergabenummer, Firmenname (Bieter) und entsprechende Positionsnummer des Leistungsverzeichnisses zu kennzeichnen. Die Muster sind wesentliche Bestandteile des Angebots. Diese sind zwingend bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist an die benannte Adresse einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Ein nicht zum Angebotsfristende eingereichtes Muster führt zum Ausschluss des Angebots.

- auf gesondertes Verlangen:

Auf gesonderte Aufforderung durch die Vergabestelle ist vom Bieter ein Konzept zur Auftragsausführung einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, wie seitens des Bieters sichergestellt wird, dass die Auslieferung der hellroten Wahlbriefumschläge, der blauen Stimmzettelumschläge und der Merkblätter+Wegweiser termingerecht erfolgen kann und alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung [besonders Ausschluss von Farbabweichungen bei den Umschlägen, einwandfreie Selbst- und Nassklebung (Verschlussklebung), fehlerfreie Drucktexte] erfüllt werden können.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6939-400
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2023

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