DWS - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2023-00237
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Solmsstraße 27 - 37
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 069-212-46216
Fax: +49 069-212-44512
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift: Solmsstraße 27 - 37
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-46216
Fax: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
DWS - Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten
Frankfurt am Main, Stadtteil Ginnheim
Leistungsumfang Erdarbeiten und Verfüllen:
Erdaushub, in Baugrube bis 2,00m ca. 150 m³
Erdaushub, in Baugrube bis 5,00 m ca. 410 m³
Erdaushub, in Außenanlage bis 3,00m ca. 590 m³
(Gräben, Schächte, Rigolen)
Verfüllen (Baugrube, Arbeitsraum) ca. 1.000 m³
Leistungsumfang Grundleitungen, inkl. Schächte, Rigolen, Bodentanks, usw:
Grundleitung unter Bodenplatte inkl. Grabenaushub ca. 350 m
Grundleitung in Außenanlage inkl. Grabenaushub ca. 850 m
inkl. Schächte
Rigolen, netto Speichervolumen ca. 134 m³
Abmessung ca. 14,00 m x 11,00 m, mit allem Zubehör
Leistungsumfang Stahlbetonbau:
Neubau: Stb.-Bodenplatte ca. 660 m³
Neubau: Stb.-Wände ca. 1.260 m³
Neubau: Stb.-Decken ca. 1.270 m³
Fundamentunterfangungen ca. 60 m³
(im Bestand)
Bestand: Stb.-Bodenplatte ca. 33 m³
Bestand: Stb.-Wände ca. 74 m³
Bestand: Stb.-Decken ca. 60 m³
Leistungsumfang Mauerwerk:
Neubau: Mauerwerk ca. 30 m²
Bestand: Mauerwerk ca. 130 m²
Leistungsumfang Abbrucharbeiten (im Bestandsgebäude):
Stb.-Treppe (TRH, UG bis 3.OG) 9 Läufe, inkl. Podeste
Stb.-Decken ca. 120 m²
Massiv-Wände (Mauerwerk) ca. 450 m²
Bodenplatte ca. 250 m²
Dachstuhl (Holzkonstruktion) ca. 900 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).